header

Monthly Archives:Oktober 2013

WP 3.7 wieder mit Fehler

Admin24 post on Oktober 29th, 2013
Posted in Wordpress Tags: , , , ,

Die Flut an immer neuen Versionen von „WordPress“ und damit auch an Aktualisierungen von Erweiterungen („plugins“) nimmt nicht ab. Und auch mit 3.7 funktioniert wieder einmal etwas nicht mehr. WordPress kündigt bereits wieder eine Fehlerbehebungsversion an. Auf der offiziellen Webpräsenz von WordPress liest man:

Kleiner Fehler große Wirkung – WordPress 3.7.1 wird in Kürze erwartet

Kaum ist die WordPress Version 3.7 veröffentlicht, prasseln die Meldungen ein, daß es einen „particulary nasty bug“ beim Einsatz des Visuellen Editors gibt. Eingefügte Bilder mit Bildbeschriftungen (Captions) verschwinden aus dem Sichtfeld und die Buttons zum Löschen oder Bearbeiten sind nicht erreichbar, geschweige denn anklickbar. Berichten zufolge taucht dieser Fehler nicht mit allen Browsern auf.

Der Fehler wird durch die Regression der Uglify.js hervorgerufen. Nichts wirklich Dramatisches, aber nervig für alle WordPress-Nutzer, die mit dem visuellen Editor arbeiten.

Laut Aussage von Chef-Entwickler Andrew Nacin soll in Kürze das Wartungs-Release 3.7.1 erscheinen, welches diesen und noch ein paar andere Fehler behebt.

WordPress wiederherstellen (mit Datenbank-Wiederherstellung)

WP hat tausende Erweiterungsmöglichkeiten und je mehr dieser „plugins“ (Erweiterungen) man nutzt, desto eher geht was kaputt.

Außerdem gibt es bald schon alle paar Monate eine neue Version von WordPress. Aktualisiert man, ist oft irgendwas nicht kompatibel. Und oft zerschießt es einem alles.

WP ist fett und langsam geworden. Es wird an Attraktivität immer mehr einbüßen, wenn die Entwickler so weitermachen.

Doch zum Thema Wiederherstellung:

Gerade entdeckt, ein gutes Video bzw. eine Video-Anleitung, wie man „WordPress“-Seiten sichert und sie wiederherstellt:

EU-Wettbewerbskommissar Almunia strebt Einigung mit Google an

google-76517_640Der US-Internetkonzern Google hat mit nachgebesserten Verpflichtungszusagen seine Chancen gewahrt, eine EU-Kartellstrafe doch noch abzuwenden.

Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia gab heute (Dienstag) vor dem Europäischen Parlament bekannt, Google sei stärker als bisher auf seine Bedenken eingegangen.

„Wir sind in diesem Fall nun an einem entscheidenden Moment angekommen“, sagte Almunia bei einer Anhörung zum Fall Google auf Einladung der Europaabgeordneten Andreas Schwab und Ramon Tremosa. Nachdem erste Verpflichtungszusagen von Google im Frühjahr noch sehr negative Reaktionen im Markt ausgelöst hätten, habe Google nun nachgebessert. „Wir haben bis gestern über solche Verbesserungen verhandelt“, sagte Almunia. Diese Vorschläge seien nun besser geeignet, die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission auszuräumen.

Wenn Google die jetzt versprochenen Effekte der Öffnung seiner Dienste empirisch belegen könne und die Marktteilnehmer positiv darauf reagieren, könne er die Verpflichtungszusagen von Google mit einer formellen Entscheidung im Frühjahr 2014 für rechtsverbindlich erklären. „Ich glaube, daß im Google-Fall der Weg zu einer Einigung die beste Wahl ist“, sagte Almunia. Dadurch könne der Fall schneller gelöst und eine klare Vision über die Funktion der Märkte für Online-Suche und Suchmaschinenwerbung festgeschrieben werden. Gelinge die Einigung jedoch nicht, könne es zu einer formellen Zustellung der Beschwerdepunkte an Google kommen. Räumt Google die Bedenken dann immer noch nicht aus, droht eine Kartellstrafe von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes.

Die Kommission hat Bedenken, daß Google seine beherrschende Stellung auf den Märkten für Online-Suche, Suchmaschinenwerbung und Vermittlung von Suchmaschinenwerbung im Europäischen Wirtschaftsraum missbraucht haben könnte. Die Ermittlungen laufen bereits seit 2010. Im März 2013 hatte die Kommission Google mitgeteilt, daß nach ihrer vorläufigen Beurteilung die folgenden vier Geschäftspraktiken von Google möglicherweise gegen EU-Kartellrecht verstoßen, welches die missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung verbietet (Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union). Dabei handelt es sich um:

  1. die Bevorzugung von Links zu Googles eigenen spezialisierten Suchdiensten in den Online-Suchergebnissen von Google gegenüber Links zu konkurrierenden spezialisierten Suchdiensten;
  2. die unautorisierte Verwendung von Originalinhalten von Webseiten Dritter in den spezialisierten Suchdiensten von Google;
  3. Vereinbarungen, die Betreiber von Webseiten („Verleger“) dazu zwingen, den gesamten oder den Großteil ihres Bedarfs an Suchmaschinenwerbung über Google zu decken; und
  4. vertragliche Beschränkungen im Hinblick auf die Übertragbarkeit von Suchmaschinen-Werbekampagnen auf konkurrierende Plattformen für Suchmaschinenwerbung und das plattformübergreifende Management von Suchmaschinen-Werbekampagnen.

Google hat laut Almunia nun unter anderem zugesagt, daß die Links zu konkurrierenden Suchdiensten künftig deutlich sichtbarer dargestellt werden. Dritte könnten die unautorisierte Verwendung ihrer Inhalte in den Suchdiensten von Google künftig besser verhindern. Verleger könnten auch nicht mehr gezwungen werden, ihren Bedarf an Suchmaschinenwerbung über Google zu decken. Auch das das plattformübergreifende Management von Suchmaschinen-Werbekampagnen sei mit den neuen Verpflichtungszusagen von Google künftig möglich.

Meta-Tags

post on Oktober 1st, 2013
Posted in Tech allgemein Tags: ,

Durch Meta-Tags können Sie Suchmaschinen problemlos und unkompliziert Informationen zu Ihrer Seite bereitstellen. Durch diese Meta-Tags haben die Suchmaschinen mehr Informationen, aber diese Informationen sind nicht direkt auf Ihrer Seite sichtbar, somit wird der Aufbau Ihrer Seite nicht gestört.

Meta-Tags bringen eine bessere Listung in den Suchmaschinen und dies führt wiederum zu mehr Besuchern auf Ihrer Seite.

Es gibt verschiedene Meta-Tags mit unterschiedlichen Funktionen.

<meta name="description" content="Beschreibung der Seite" />

Dadurch findet eine Suchmaschine die Inhalte Ihrer Seite in kurzer und prägnanter Form. Diese Beschreibung kann auch bei den Suchmaschinen als Auszug Ihrer Seite angezeigt werden.

<title>Titel der Seite</title>

Dies gibt den Titel Ihrer Seite bei den Suchmaschinen an.

 

Facebook-Unternehmensseiten

post on Oktober 1st, 2013
Posted in Tech allgemein Tags:

Facebook.svgViele Firmen legen sich mittlerweile ein Facebook-Konto zu, um mehr Kunden zu erreichen und mit der Zeit zu gehen. Doch dabei kann man auch viel falsch machen und der Firma ist dadurch mit Sicherheit nicht geholfen. Hier die häufigsten und größten Fehler, die man mit einem Unternehmenskonto bei Facebook machen kann.

1. Keine Neuerungen

Facebook ist keine statische Seite, die man aufbauen und dann vergessen kann. Bei Facebook sollte man immer aktiv sein, dies bringt viel mehr Interessenten und Fans. Die Firma sollte immer mal wieder ihre Facebook-Seite überarbeiten und neue Prodkute oder Anlässe einstellen.

2. Langweilige Inhalte

Sie sollte unbedingt langweilige Inhalte vermeiden. Schon ein paar Bilder oder Videos bringen viel mehr als bloßer Text. Außerdem sollten Sie unbedingt Ihre Kunden und Fans mit einbeziehen. Zum Beispiel durch eine Diskussion über Branchen-Trends, Wünsche oder das Lösen von Kundenproblemen.

3. Falscher Name

Es sollte unbedingt darauf geachtet werden, daß Ihre Seite gut zu finden. Der Name der Seite sollte auch der Name der Firma sein und nicht nur der Leitspruch. Durch den richtigen Namen fällt es dem Kunden leichter die Firma zu finden und das hilft am Ende wieder dem Unternehemen.

4. Keine Kommunikation

Je bekannter die Seite ist, desto öfter werden vermutlich auch  Kunden ihre Meinung kundtun. Die Firma sollte unbedingt auf jeden Kommentar der Kunden reagieren oder sie zumindest zur Kenntnis nehmen. Auf keinen Fall dürfen Kundenmeinungen ignoriert oder gar gelöscht werden. Dies fürht nicht nur zu Unmut bei den Kunden sondern kann diese sogar ganz vertreiben.