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Gibt es eine Impressumspflicht in der Schweiz?

Im Internet wird oft nicht gekauft, wenn kein Impressum vorhanden. Und Schweizer vertrauen Anbietern mit CH-Sitz mehr als im Ausland, dennoch steigen die Umsätze von Alibaba, Temu und Co rasant von Jahr zu Jahr. Oft haben diese Anbieter nichtmal ein Impressum mit Adresse usw.

Wer im Internet seine Identität offenlegt, schafft sicherlich Vertrauen. Aber ist ein Impressum Pflicht für Anbieter aus der Schweiz? Und wie verzerrt sich dadurch der Wettbewerb zuungunsten der Schweizer Anbieter im zunehmend globaler werdenden Internethandel?

Im Schweizer Wettbewerbsrecht ,namentich dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, UWG kommt das Wort Impressum oder das Wort Impressumspflicht nicht einmal vor.

Trotzdem: Gemäß Art. 3 Abs. 1 lit. s Ziff. 1 des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb UWG gilt jemand, der Waren, Werke oder Leistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbietet und es dabei unterläßt, klare und vollständige Angaben über seine Identität und seine Kontaktadresse einschließlich derjenigen der elektronischen Post zu machen“, daß er gegen das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb verstößt.

Das ist einigermaßen komisch, denn das Internet kennt kaum Grenzen und viele ausländische Shops haben kein Impressum und scheren sich überhaupt nicht um Schweizer Gesetze. Warum auch. Oder schreiben Sie einmal einem chinesischen Internet-Händler, er solle gefälligst nach CH-Recht ein Impressum einfügen.

Er wird Ihnen wahrscheinlich bestenfalls zurückschreiben, Sie können bestellen wenn Sie den Internetreferenzen und Bewertungen vertrauen und von günstigen Preisen profitieren.

Oder es halt lassen und zum Beispiel das gleiche Samsung-Smartfon in der Schweiz für das 8fache kaufen und den Schweizer Importör reichmachen.

Aber er wird sich wohl kaum auf eine Diskussion einlassen, er müsse für jedes Land in das er liefert die Gesetze umsetzen die dort gelten.

„Bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe“ bei Verletzung Impressumpflicht

Eine Verletzung der Impressumspflicht kann insbesondere als unlauterer Wettbewerb bestraft werden, so schreibt der Anwalt Martin Steiger auf der Webseite des in den Augen des hier Schreibenden aufgrund seiner eigenen Erfahrungen unseriösen Hosters Cyon. Steiger dazu weiter: „In der Schweiz erfolgt die Strafverfolgung auf Antrag – beispielsweise durch einen Konkurrenten oder einen Konsumenten – und bei einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe (Art. 23 UWG).“

Das klingt erstmal hart. Ja sogar drastisch, dramatisch. Und äußerst gefährlich.
Freiheitsstrafe bis 3 Jahre. Huch! Schreck laß nach.

Also schnell doch lieber ein Impressum erstellen?

Wohl eher nein, denn: Es ist wohl kein einziger Fall bekannt, bei der ein Wettbewerber eine Verurteilung wegen Verstoß gegen die Impressumspflicht herbeigeführt hat. Weder strafrechtlich, was nur möglich wäre wenn jemand ohne Impressum illegale Machenschaften betreiben würde, noch zivilrechtlich. Letzteres aus gutem Grunde: Denn ein Wettbewerber mit Impressum müßte ja nachweisen, daß der Konkurrent (der Wettbewerber) der kein Impressum führt, dadurch wettbewerbliche Vorteile unlauterer Art erzielt hätte. Also etwa mehr Umsatz gemacht habe oder mehr Verkäuft erzielt habe. Nur wie schon oben aufgeführt, ist gerade bei Shops es so, da bei einem fehlenden Impressum weniger Leute kaufen.

Impressumspflicht bei Medien

Übrigens gilt dies auch für publizistische Seiten. Viele Werbetreibene, namentlich Agenturen die für Konzerne tätig sind, lehnen Werbebuchungen auf Webseiten ohne Impressum ab.

Also wenn es in Hinsicht auf den Wettbewerb eine Auswirkung hat kein Impressum zu führen ist es unabhängig von der Frage dessen, ab wann ein Weberzeugnis als Presseprodukt im Sinne des Presserechts zu gelten hat (zum Beispiel bei einem privaten Blog fragt sich das) zumindest im Sinne des unlauteren Wettbewerbs sicher nicht so, daß sich jemand ohne Impressum dadurch Wettbewerbsvorteile unlauter zuführen würde.

Ansonsten ist zu sagen, daß die Pflicht, bei Internetzeitungen einen Chefredaktor zu nennen noch aus der Steinzeit stammt. Bei vielen Publikationen schreiben verschiedene Autoren in freien Strukturen und es gibt nicht mehr wie bei den Papierzeitungen einen verantwortlichen Chefredaktor. Aber das ist noch ein anderes Thema. Abgesehen davon führen zahlreiche sogenannte Qualitätsmedien keine Autorennamen auf wenn sie Leute angreifen, zum Beispiel das Staatsmedium Nau, das zur Post gehört führt als „Autor“ bei Angriffen gegen Corona-Zwangsmaßnahmen-Kritiker wie etwa Daniel Stricker und andere stets den „Autor“ namens „Redaktion“ auf.

Frage des Impressums bei freien Journalisten und Autoren oder Künstlern

Doch was spricht eigentlich noch gegen ein Impressum oder eine Impressumspflicht?

Es gibt Journalisten, die aus Selbstschutz kein Impressum führen, so zum Beispiel wenn sie über kritische Themen berichten wie etwa der Journalist Thomas Röper.

Er schrieb bereits auf seiner Webseite bevor es zu mehreren Morden an Journalisten kam (kursiv):

Warum gibt es hier kein Impressum?

Mein Name ist Thomas Röper, ich lebe seit ca. 20 Jahren in Rußland und betreibe den Anti-Spiegel im „Ein-Mann-Betrieb.“ Die Artikel schreibe ich in meiner Privatwohnung. Da ich in Rußland lebe, unterliegt die Seite russischem Recht und in Rußland gibt es keine Pflicht, ein Impressum zu haben.

Die Impressum-Pflicht benachteiligt Blogger gegenüber großen Medien, denn die Redakteure großer Medien können sich hinter der Zeitung verstecken. Sie wollen nicht, daß Kritiker und Befürworter ihrer Artikel sie vor ihrer Wohnung abfangen. Und auch ich möchte nicht, daß meine Kritiker und Befürworter vor meiner Wohnung auf mich warten, wenn ich vom Supermarkt nach Hause komme.

Aber natürlich stehe ich mit meinem Namen für meine Arbeit gerade und auch in Rußland gibt es Gesetze, die es verbieten, zum Beispiel Menschen wahrheitswidrig zu verleumden. Da ich aber ein friedlicher Mensch bin, reicht es aus, mich über das Kontaktformular zu kontaktieren, wenn jemand eine berechtigte Beschwerde hat oder mir ein Fehler unterlaufen ist. Wir finden dann sicher eine Lösung.“

Prominente, Politiker, Amtsträger etc.: Müssen ihre Privatadressen öffentlich im Impressum publiziert werden?

Erfolgreiche Autoren, Poitiker oder andere Prominente sind zudem oftmals aufdringllichen Kritikern, Nachstellerinnen und Nachstellern („stalking“) oder Angriffen ausgesetzt. Man stelle sich einmal vor, die privaten Wohnadressen müßten im Impressum der Bundesverwaltung, namentlich bei den Bundesräten aufgeführt werden. Sie „verstecken“ sich – natürlich – hinter ihren Behörden und platzieren nicht ihre Privatwohnadressen öffentlich im Internet. Doch nicht jeder Politiker ist Inhaber eines Amts, hinter dem er sich „verstecken“ kann und trotzdem möchte er nicht seine Wohnadresse im Internet öffentlich publik wissen. Verständlicherweise.

Kritiker von religiösen Ansichten wurden in Europa vielfach ermordet, so geschehen in Frankreich oder in Holland und anderen Ländern.

In Deutschland sind Angriffe auf Politiker schon fast an der Tagesordnung, der Umgang scheint weitaus aggressiver als je zuvor bzw. je zuvor ist nicht ganz richtig, schreiben wir besser seit der Nachriegszeit des 2. Weltkriegs.

Die ständig aggressivere Agitation gegen andere Meinungen bei Themen wie menschengemachten Klimawandel, Wokeneß, Anzahl der Geschlechter, Waffenlieferungen in Kriegsgebiete ist besorgniserregend. Sie wendet sich gegen die freie Debatte, gegen die Meinungsfreiheit. Und erinnert inzwischen von Jahr zu Jahr zunehmend mehr an düstere Zeiten, die man der Vergangenheit angehörig geglaubt hatte.

Soweit ist es in der Schweiz noch nicht, aber auch hier haben Amtsträger, Prominente und Autoren gute Gründe, ihre Privatadressen nicht öffentlich in ein Impressum zu packen. Auch dann nicht, wenn sie zum Beispiel Fänartikel oder Bücher oder anderes verkaufen und gemäß Ansicht einiger Juristen dann gemäß Gesetz, namentlich des UWG ein Impressum Pflicht wäre.

Siehe Betrachtungen zu den zivilrechtlichen undstrafrechtlichen Aspekten dazu weiter oben.

Weitere Gedanken zur Frage eines Impressums

Doch wie steht es überhaupt mit einer angeblichen oder tatsächlichen Impressumspflicht sonst noch? Was spricht für ein Impressum und was dagegen?

Die Webfirma Muinar hat ein Video zur Frage der Impressumspflicht publiziert und äußert dazu einige Gedanken.

(rm)

WordPress ist einfach feindselig gegenüber seinen Nutzern: Fehlermeldung „Deine Website hat ein technisches Problem“ und die Lösung / Behebung

Vorab: Wenn Sie schnell eine Lösung für die Fehlermeldung „Deine Website hat ein technisches Problem“ suchen, so gehen Sie direkt zum Punkt „Lösung“ (unten rot markiert).

Wenn WordPress einen Fehler in einer Erweiterung, Englisch sogenanntes „plugin“ ausmacht, dann schaltet es die Seite ab und eine Fehlermeldung öffentlich sichtbar auf.

Warum nicht einfach das betreffende „plugin“ deaktiviert wird wenn WordPress schon dieses als Fehlerquelle ausfindig gemacht hat fragt sich.

Was bezwecken die Entwickler damit, Leute öffentlich bloßzustellen, ihren Projekten zu schaden?
Allein schon wenn ein Shop auf WordPress beruht richtet dies unermeßlich großen Schaden an aber auch ein Blog, eine Politiker-Seite oder eine Internetzeitung wird sinnlos geschädigt.

Weil es vermeidbar wäre.
Aber anstatt das „plugin“ zu deaktivieren sendet WordPress eine ellenlange Mail an den Webseitenbetreiber, er solle sich an seinen Hoster wenden. Keine Hilfe, sondern einfach nur die Botschaft: Wir haben Deine Webseite abgeschaltet und zeigen öffentlich eine Fehlermeldung an, wende Dich an den Hoster.

Wörtlich klingt das dann zum Beispiel bei einem Heimwerk-Blog als Opfer der WordPress-Entwickler so:

„Hallo!

WordPress hat eine eingebaute Funktion, die erkennt, wenn ein Plugin oder ein Theme einen fatalen Fehler auf deiner Website verursacht, und dich deswegen mit dieser automatisierten E-Mail benachrichtigt.

In diesem Fall hat WordPress einen Fehler in einem deiner Plugins, Monetization Code plugin, abgefangen.

Besuche zunächst deine Website (https://heimwerk.ch/) und überprüfe sie auf sichtbare Probleme. Besuche als nächstes die Seite, auf der der Fehler aufgetreten ist (https://heimwerk.ch/wp-admin/) und prüfe, ob es sichtbare Probleme gibt.

Bitte kontaktiere dein Hosting-Unternehmen, um Unterstützung bei der weiteren Untersuchung dieses Problems zu erhalten.

Wenn deine Website fehlerhaft zu sein scheint und du nicht mehr wie gewohnt auf dein Dashboard zugreifen kannst, hat WordPress jetzt einen speziellen „Wiederherstellungsmodus“. Auf diese Weise kannst du dich sicher in deinem Dashboard anmelden und weitere Untersuchungen durchführen.

https://heimwerk.ch/wp-login.php?action=enter_recovery_mode&rm_token=Ekz1XNEvRb5hLde35eIzgw&rm_key=L6JMk26eFOmdXKhvecRRSe

Um deine Website zu schützen, läuft dieser Link in 1 Tag ab. Aber keine Sorge: Ein neuer Link wird dir per E-Mail zugeschickt, wenn der Fehler nach Ablauf der Frist erneut auftritt.

Wenn du Hilfe bei diesem Problem suchst, wirst du möglicherweise nach einigen der folgenden Informationen gefragt:
WordPress-Version 6.3.2
Aktives Theme: PR Pin (Version 1.9)
Aktuelles Plugin: Monetization Code plugin (Version 1.0)
PHP-Version 7.4.33

Fehler-Details
==============
Ein Fehler vom Typ E_PARSE wurde in der Zeile 395 der Datei /home/sites/21b/1/133ec17959/public_html/heimwerk.ch/wp-content/plugins/mplugin.php verursacht. Fehlermeldung: syntax error, unexpected end of file

Nett, oder?
Langes Geschwafel aber der Laie kann damit nix anfangen. Er soll sich an den Hoster oder seinen Webdesigner wenden. Als ob WordPress den Hostern Einnahmen zuschanzen möchte.

Dabei würde es völlig reichen, das betreffende „plugin“ einfach zu deaktivieren.

Doch es wird noch „netter“:

Noch gemeiner an der ganzen Sache: Um dies zu tun müßte sich der Inhaber der Webseite einloggen können. Und könnte so einfach die Erweiterung (das „plugin“) deaktivieren.

Aber genau das läßt WordPress nun nicht mehr zu.
Wördpreß blockiert das Einloggen. Nett, oder?

Ruft man die Einloggseite auf, kommt anstatt des Eingabefeldes für den Benutzernamen und das für das Paßwort sowas in der Art hier:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wie gesagt wäre die Lösung des Problems ganz einfach, indem man das Problem erst gar nicht schafft und einfach die Erweiterung, die fehlerhaft ist, deaktivieren würde.

Nun aber hat WordPress künstlich für seine Anwender ein Problem geschaffen. Und weil dies wohl häufig ist und viele betrifft, hier einmal eine schnelle Lösung, die auch Laien rasch realisieren können sofern sie Zugangsdaten zum Hosting haben.
Zumal auch Hosting-Support-Abteilungen nicht immer sofort antworten und nicht jeder einen Webdesigner hat, der rasch antwortet und hilft.

Die Lösung

Die Lösung für das künstlich geschaffene Problem ist ganz einfach.

Einloggen ins Webhosting.
Dann zum Dateimanager.
Hier natürlich die betroffene Domain aufrufen und das Dateiverzeichnis.
Den Ordner WP-Content öffnen.
Darin ist der Ordner „Plugins“. Diesen mit Rechtsklick umbenennen, z. B. in Plugins1.
Speichern. Das sieht dann so aus:

Und nun sind alle „plugins“ deaktiviert, denn WordPress findet den Ordner nicht mehr weil er umbenannt wurde, die schikanösen WP-Entwickler wurden überlistet.

Und Sie können sich wieder einloggen und das schädliche oder kaputte „plugin“ deaktivieren oder gleich löschen.

Und Ihre Seite oder Ihr Shop ist wieder aufrufbar anstatt der absichtlich von WordPress öffentlich aufgeschalteteten Fehlermeldung:

Und danach benennen Sie einfach wieder den Ordner „Plugins“ im Verzeichnis WP-Content/plugins wieder um wie er hieß, löschen also wie im obigen Beispiel die 1.

Danach müssen Sie die gesunden „Plugins“ wieder aktivieren.

So haben Sie erstmal Ihre Seite wieder erreichbar und alles andere, falls noch nötig, können Sie Ihren Webgestalter oder Ihren Hoster im Anschluß fragen.

Zum Beispiel, wie es möglich ist, daß bei Wördpreß am Laufmeter ständig Häckattacken auftreten und Leute einfach schädliche „plugins“ wie im vorliegenden Fall hochladen können.

Und zum Beispiel, ob es nicht besser ist, Ihre Seite auf ein wördpreßfreies CMS umzustellen. Wenn man schon über 10 Jahre oder länger wie hier auf diesem Blog mit WordPress arbeitet ist es schwierig, umzustellen weil man alle alten Daten übertragen müßte was nur manuell geht in der Regel. Bei einer kleinen Firmenseite sollte man sich überlegen, zu wechseln.

Wechseln auf freie CMS wie CMSimple_XH, BludIT-CMS, Typesetter-CMS und andere. Mehr zu solche CMS, die einfach 10 Jahre funktionieren auch ohne, daß man jeden Monat neue Versionen installieren muß vom CMS oder dessen Erweiterungen unter der Rubrik WordPress-Alternativen.

(rm)

WordPress und sichere Paßwörter

Admin24 post on Januar 3rd, 2024
Posted in Webgestaltung ("webdesign"), Wordpress

Daß Paßwörter sicherer sind je länger sie sind scheint bei Wördpreß und seinen Entwicklern immer noch nicht angekommen zu sein.

Im Paßwort-Feld lassen sich optisch sichtbar nur kurze Paßwörter eingeben.

Außerdem keine Sonderzeichen von außerhalb der USA, was die Sicherheit enormst erhöhen würde weil dann nicht bloß die Buchstaben und Sonderzeichen aus den USA möglich wären, sondern auch deutsche Buchstaben wie ß, ä, ü, ö, Ü, Ö, Ä ganz zu schweigen von dänischen, chinesichen oder arabischen oder russichen Zeichen usw. usf.