Wer in der Schweiz völlig legales CBD-Öl etc. verkauft, der wird von Anbietern wie Google gesperrt hinsichtlich Werbung.
Auch wer Hanföl etc. auf Google, z. B. via Google-Ads bewerben will, kann dies nicht tun.
Obwohl Google ein faktisches Monopol in der Schweiz und vielen europäischen Ländern außer der Tschechai bespielsweise hat, hat bisher noch niemand dagegen geklagt, daß Werbung ALLER solcher Angebote, die IN DER SCHWEIZ zulässig sind gemäß Gesetz und Schweizer Recht, auch beim Monopol-Anbieter Google beworben werden dürfen müssen.
Das Gleiche wie z. B. für Hanfprodukte, die CBD enthalten und laut Google oder Paypal als „Droge“ gelten, auch dann wenn es sich um medizinisches CBD ohne THC (also keine Rauschwirkung handelt), gilt aber auch für andere Dinge oder Dienste.
Zum Beispiel auch für Angebote wie Escort-Dienste oder Ähnliches, was die prüden US-Konzern-Anbieter wie Google von der Werbung ausschließen oder Paypal ausschließt vom Bezahlen. Solche Produkte wie CDB-haltige medizinische Sachen oder wie Escort-Dienste dürften nicht beworben werden.
Dies kann sogar ohne Vorwarnung zu einer Sperre des Kontos führen.

Nicht erlaubt bei Google-Ads sind sexuelle Inhalte wie z. B. Werbung für Escort-Dienste (Bildausriß: Escort-Anbieter)
Englische AGBs inzwischen auch auf Deutsch
Die wenigsten lesen jedoch die – früher nur auf Englisch verfaßten – AGBs durch. Womit wir beim Punkt sind wie es denn rechtlich zulässig sein kann, daß ein Anbieter, der in einem Land wie der Schweiz aktiv ist ausschließlich die AGB in Englisch zur Verfügung stellt anstatt wie gesetzlich vorgeschrieben in einer Landessprache wie Deutsch, Französisch, Italienisch oder Rhätoromanisch.
Inzwischen hat sich zumindest das geändert und man kann die AGB auch auf Deutsch lesen:
Wirklich ein Monopol?
Zum Thema Monopol sei gesagt: Klar, es gibt Google-Alternativen wie z. B. den Browser Brave für Smartfons oder man kann Qwant (sehr empfehlenswert) als Standard-Suchmaschine festlegen.
Nur die Marktdurchdringung dieser Google-Alternativen ist so gering, daß sie weder bei der Suche eine Rolle spielen noch in der Werbung, womit wir wieder bei Google-Ads sind.
Was bleibt Anbietern, die bei Google nicht Google-Ads schalten können, also von der Werbung ausgeschlossen sind?
Sie sind auf eine Suchmaschinenoptimierung angewiesen.
Dies ist ohnehin der günstigere Weg. Zwar ist man mit Buchung von Google-Ads schnell rasch oben, aber es kostet ein Heidengeld.
Mehr als 100 Millionen Euro zahlten die Deutschen Urlaubsportalbetreiber an Google nach Amerika, damit die eigenen Urlaubsportale immer weit oben auftauchten bei „Pauschalreise“ oder „Urlaub Schweiz“ usw. usf.
Die Google-Kosten zehrten schließlich den ganzen Gewinn auf. Das Unternehmen endete auf tragische Art und Weise mit dem Tod des Geschäftsführers, der auf herumziehende Banden hereinfiel, die ihm Falschgeld andrehten, was noch eine Geschichte für sich ist. Aber man kann sie ja googlen.









