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Category Archive:Domainrecht

Zirkus: Warum man zum Bloggen keine Blog-Domain nehmen sollte (oder .com, net usw.)

Admin post on September 6th, 2021
Posted in Domainrecht, Domänen, Tech allgemein Tags: ,

Wer eine größere Domain-Anzahl verwaltet, ist darauf angewiesen, möglichst Schikanen und Bürokratie zu vermeiden.

Bei manchen Domain-Endungen aus dem us-amerikanischen Raum (Blog, com, net usw.) werden penetrante Mail-Verifizierungs-Anstalten zelebriert.

Man erhält eine Mail, daß man innert 10 Tagen (!) seine Mail verifizieren müsse. Wer da grad in den Ferien ist und seine Mails nicht liest, hat dann wohl Pech. Das Ganze kommt auf Englisch, sodaß es auch sehr leicht im Späm landet.

„It’s important you validate this email address for domain registrant verification within 10 days“

Viele Leute werden das Mail nichtmal lesen, wenn sie es erhalten. Denn täglich geht Späm auf Englisch ein, der „very importent“ daherkommt.

Private laufen dann auch Gefahr, ihre Domains zu verlieren, also nochmal ein Grund, keine“.blog“-Domain zu nehmen.

Wie oft wechselt man die Mail? Oder hat mal Paßwort vergessen, weil man wegen Späm nicht die Hauptmail genommen hat. Oder hat die Mail-Adresse vergessen, die man bei der Domain-Registration eingetragen hat.

35 Minuten vor Mitternacht kommt bei einer Blog-Domain dann ein solches weiteres Mail wobei sich fragt, in welcher Zeitzone der Tag um genau diese Zeit beginnt?

Übrigens: Wurde der Link nicht rechtzeitig bestätigt und die Domain wurde deaktiviert, funktioniert oftmals anschließend auch der E-Mail Verkehr nicht mehr. Und zwar dann, wenn die gleiche Domain auch Basis der Mail-Adresse war.

Also Domain Mustermann.blog, Mail Info@Mustermann.blog (zum Beispiel). Dann geht der Zirkus erst recht los.

URGENT ACTION REQUIRED – Account owner, please ensure domain owner email address (Urs……@….) is validated today!

Hello

We’re sending you this email as we’ve noticed that despite previous
reminders, a domain owner email address has not yet been validated. Please
contact the domain owner as a matter of urgency and ensure that the email
address is validated today. The validation process can be found in the
reminder email that we previously sent to the domain owner.

FYI – the following domain names are registered with the email address:

– Blogdomain.blog

Please note that if the email address is not validated today, we’ll be
forced to suspend any domain names associated with it.

Thank you for being a EuroDNS customer.

You are being sent this email because as an ICANN accredited domain
registrar, we’re required to ask our customers to validate their contact
information at least once a year.

————————————————————————

Have a question or need assistance?

Customer Service: support@eurodns.com
Sales: sales@eurodns.com
Billing: finance@eurodns.com

Best wishes,
EuroDNS

 

 

 

Und schwupps, da waren die CH-Domain-Inhaberdaten anonym: Was soll das?

Admin post on Juni 3rd, 2021
Posted in Domainrecht, Domänen Tags:

Nachdem der Trend schon die letzten Jahre erfolgt ist im Ausland zog dieses Jahr auch Nic.ch nach.

Ohne es groß vorher anzukündigen wurden per 01.01.2021 plötzlich die Domaininhaber-Daten geheim.

Seit diesem Datum heißt es auf Nic.ch:
„Bei der Abfrage von .ch- und .li-Domain-Namen werden seit 1. Januar 2021 keine Personendaten mehr angezeigt. Zugang zu den Personendaten der Halterin oder des Halters eines Domain-Namens wird nur noch auf Gesuch gewährt, sofern sich die gesuchstellende Person oder Organisation authentifiziert und ein überwiegendes legitimes Interesse an den angefragten Daten glaubhaft macht.

Ob ein überwiegendes legitimes Interesse vorliegt, wird einzelfallweise geprüft. Ein legitimes Interesse kann beispielsweise vorliegen, wenn

  • ein Halter oder technischer Kontakt des betreffenden Domain-Namens die aktuelle Eintragung überprüfen möchte.
  • ein Domain-Name Kennzeichenrecht verletzt.
  • der Inhalt einer Webseite Urheber- oder Persönlichkeitsrecht verletzt.
  • eine Behörde die Daten zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben benötigt.“

Ohne viel Bürokratie und Nachweise (oder notfalls sogar einen Richterbeschluß wenn Nic.ch die Nachweise für nicht ausreichend halten sollte) kommt man nicht mehr in Kontakt mit dem Domaininhaber.

Und dies auch nicht, wenn der das eigentlich will.

Massive Nachteile für den Domainhandel

„Der Wunsch, einen Domain-Namen zu kaufen oder den Betreiber der Website zu kontaktieren, ist hingegen nicht ausreichend„, um zu erfahren, wem eine Domain gehört, heißt es seit dem 1.1.2021 auf Nic.ch weiter.

Man erfährt also nicht nur nicht von Leuten, die anonym bleiben wollen, wie man sie kontaktiert.

Sondern auch nicht von Domaininhabern, die gerne öffentlich im Register erscheinen würden.

Nur, wer mühsam eine Seite aufgeschaltet hat oder die Domain bei einem Hoster einträgt und umleitet oder Ähnliches, kann somit Domainkäufer erreichen.

Für private Domainbesitzer, die eine Domain gerne an einen Käufer geben würden zuviel Aufwand. Auch für professionelle Domainhändler ein extremer Aufwand, gerade bei großen Portfolios von tausenden Domains.

Es fragt sich daher, was das soll.

Warum nicht den Schweizer Weg der Freiwilligkeit?

Warum ist man im Domainrecht Schweiz dem rigiden EU-Weg gefolgt anstatt den freiheitlichen und naheliegenden Weg zu gehen: Wer will, daß seine Daten nicht erscheinen, wird anonym.

Wer will, daß seine Daten öffentlich auf Nic.ch angezeigt werden, der nicht.

Es wäre so einfach gewesen.

Auch Mißbrauch wird gefördert

Auch dem Mißbrauch öffnet es Tür und Tor.

Denn jetzt kann jeder heimlich z. B. ähnlichklingende Domains von Konkurrenten anonym bzw. für Außenstehende außer ihm selbst nicht sichtbar registrieren.

Möchte sich zum Beispiel ein Markeninhaber dagegen wehren kann er nicht einfach sehen, wer der Übeltäter ist, sondern muß erst auf dem rechtlichen Weg ein berechtigtes Interesse nachweisen, überhaupt erfahren zu dürfen, wem eine streitige Domain gehört.

Weder der Rechtssicherheit, vor allen Dinen aber nicht dem Domainhandel und der Freiheit ist die neue Praxis des Zwangsdatenschutzes zuträglich.

Registrar gibt keinen Transfercode heraus, was tun?

Domainrecht:

Was tun, wenn eine Registrar einen Transfercode einfach nicht zustellt?

Es sollte nicht vorkommen, dennoch kommt es anscheinend manchmal vor.

Denn Nic.ch hat extra ein Verfahren dafür, wenn ein Registrar einfach ohne Grund einen Transfercode für einen bezahlten Domain-Namen nicht herausgibt.

Im aktuellen Fall wurde am frühen Nachmittag (des Vortages) ein Transferkode für eine Domain beantragt, es ist auch in der Registrarverwaltung (in der Admin-Konsole) ersichtlich, daß dies geschehen ist.

Aber selbst am Abend war dieser Auth-Code noch nicht da.

Auch gab es keine Orientierung, was los-ist, warum kein Auth-Code kommt.

Daher dann früher nach Hause gefahren, einen Weinabend abgebrochen und nochkurz vor Mitternacht den IT-Mann des Projektes informiert, daß noch kein Kode da (er hatte am Nachmittag deswegen bereits geschrieben und gefragt danach) und gleichzeitig ein Mail an den Registrar gemacht.

Am Folgetag: Weiterhin keine Orientierung, nix

Am Morgen nachgesehen um 7 Uhr, um 8 Uhr. Nix.

Auch 9 Uhr und 10 Uhr immer noch weder eine Orientierung, was los-ist oder den Transfercode.

Auch auf Mail keine Reaktion

Dann gegen 20 nach 10 Uhr dem Registrar ein Mail gemacht. Keine Reaktion.

Am Mittag, nachdem die IT-Abteilung Druck machte, die für die Projektierung der Domain zuständig ist, nochmals ein zweites Mail gemacht, diesmal nicht via Support-Email, sondern über das Kontaktformular der Webseite des Registrars.

Nix, keine Reaktion. Null.

Anruf beim Registrar führt auch nicht zu Erhalt des Transfercodes

Also einen teuren Auslandsanruf gemacht am Sitz des Registrars. Man hätte technische Probleme wird laaaagatmigst vorgetragen. Man müsse überprüfen, ob der Domainname gesperrt sei, denn man können keinen Transferkode generieren.

Und alles immer ohne neue Aussagen wiederholt, bis man als Anrufer ganz nervös gemacht wurde, weil man ja alles schon 5 mal oder öfters gehört hatte.

Der Ober-Hit

Der Hit war dann die Aussage, er hoffe, daß es heute noch mit der Herausgabe des Transferkodes klappe. Sonst am nächsten Tag allenfalls.

Das war dann Anlaß, Switch bzw. Nic.ch anzurufen.

Nic.ch angerufen

Nun aus Verzweiflung Nic.ch angerufen. Dort gibt es ein Vorgehen, wenn ein Registrar nicht mitwirkt bei der Zur-Verfügung-Stellung eines Transferkodes.

Im Wortlaut:

Der Registrar Ihres Domain-Namens ist verpflichtet, einen Kundendienst anzubieten und Ihnen Support zu leisten. Benutzen Sie bitte die Suchfunktion weiter oben, um Ihren Registrar und seine Kontaktinformationen zu ermitteln. Wenn Ihnen dies nicht weiterhilft oder in Konfliktfällen können Sie sich an registry@nic.ch wenden.

Sie können den Registrar Ihres Domain-Namens jederzeit wechseln.

Zum Kundendienst, zu dem der Registrar verpflichtet ist, gehört laut Registrarvertrag mit Switch (Nic.ch wird von der Stiftung Switch geführt) natürlich auch, daß auf Wunsch der Domaininhaberschaft ein Transfercode zur Verfügung gestellt wird.

Was ergab der Anruf bei Switch / Nic.ch?

Angerufen und es gab kurzen Prozeß. Der Registrar sei verpflichtet, einen Transferkode zur Verfügung zu stellen. Sollte er wie geschildert technische Probleme haben sei es eine Sache von einer Minute. Er müssen nur ein Mail an Nic.ch / Switch machen und dann wird der Transferkode an die hinterlegte Mail-Adresse des Inhabers gesandt.

Transferkode hätte problemlos zur Verfügung gestellt werden können

Kurzum, es gab also überhaupt keinen Grund für den Registrar, den Transferkode auch am zweiten Tag nicht dem Kunden / Domaininhaber zu geben.

Ich frug noch nach, ob es denn keine Möglichkeit gäbe, über Nic.ch / Switch direkt den Transferkode zu erhalten.

Diese gäbe es, so die Auskunft, aber das dauere zk. 48 Stunden. Denn eigentlich sei es die Verpflichtung des Registrars, das zu machen, Kundendienst zu leisten. Dieser würde gewarnt / verwarnt und erst, wenn er dann der Aufforderung von Nic.ch / Switch immer noch keine Folge leiste, dann würde der Transferkode direkt dem Domaininhaber an die hinterlegte Mail gesandt.

Also wieder beim Registrar angerufen, mitgeteilt, daß die Domain NICHT gesperrt ist (was dieser ja auch schon feststellen hätte können einen Tag vorher mit einem Funken an Kundenorientierung und gutem Willen).

Und dem Registrar den Inhalt vom Registrarvertrag mit Switch / Nic.ch erklärt. Daß er verpflichtet ist, Kundendienst zu leisten und Transferkodes zur Verfügung zu stellen. Und daß es eine Sache von 1 Minute sei, ein Mail zu machen an Switch / Nic.ch und dort dann direkt der Transferkode raugehe.

Riesiger weiterer Hickhack

Innert nichmal einer halben Stunde kam von Nic.ch der Transferkode, offenbar hatten die Erkläuterungen gewirkt und der Mitarbeiter hatte tatsächlich als Kundenbetreuer irgendwann die Registryabteiltung kontaktiert.

Später kamen noch mehrere verwirrende Mails vom Registrar selbst, die Transferkodes (den gleichen) enthielten. Obwohl er ja wissen mußte, daß dieser Kode inzwischen via Switch / Nic.ch schon zugegangen war.

Alles andere als kundenorientiert und alles andere als auch nur ansatzweise professionell.

Schade.

Vorsicht vor Domain mit Endung .ag! (AG-Domain)

Admin post on Januar 24th, 2018
Posted in Domainrecht, Domänen Tags: ,

DieDomain-Endung .ag ist auch in der Schweiz sehr beliebt.

Nicht nur für Aktiengesellschaften.

Sondern auch für den Kanton Aargau, der ja bekanntermaßen das Kürzel AG trägt.

Der Inhaber von „b.ag“ stellte fest, dass er die am 9. November 2010 registrierte AG-Domain nicht mehr besaß, sondern sie mit einem »registry lock« belegt worden war.

Begründung für die Wegnahme:

Ein-Zeichen-Domains wären angeblich auf einer »reserved«-Liste, sodaß der Domainname „b.ag“ gar nicht hätte registriert werden dürfen.

Dass dieser Zustand schon sieben Jahre andauert, spielte für die Registry offenbar keine Rolle.

Zweiter Vorwurf: Er hätte die Domain nicht genutzt, sondern auf Sedo zum Verkauf offeriert. Das wäre ein Verstoß gegen die Registry-Richtlinien.

Kein Scherz!

Wie man das Vertrauen in eine Domainendung zerstört, lesen Sie hier:

https://www.namepros.com/threads/ag-registry-is-taking-7-years-old-ag-domain-away-from-me-holds-many-other-ag-domains-hostages.1055001/

Domainrecht: SPD-Politiker Sebastian Meisterjahn muß Domänen löschen

SPD-Politiker Sebastian Meisterjahn gibt rechtswidrig registrierte AfD-Domains auf – AfD wehrt sich gegen Domänen-Diebstahl („domain grabbing“)

SPD-Politiker Sebastian Meisterjahn hatte sogar gegenüber der Presse damit geprahlt, daß er der Alternative für Deutschland (AfD) passende Webseiten für den geplanten Mendener Ortsverband abspenstig gemacht habe.

Er registrierte die Internet-Seiten AfD-Menden.de, AfDMenden.de und Alternative-fuer-Menden.de auf seinen Namen, um die AfD von der Nutzung dieser Domänen auszuschließen.

Abgesehen davon einmal, wie man das Verhalten in demokratischer und in moralischer Sicht bewertet ist in rechtlicher Sicht klar, daß es nicht nur moralisch verwerflich sondern schlichtweg illegal ist, so zu handeln.

Domainrecht ist klar

Allerdings ist die Registrierung von AfD-Domains ohne Zustimmung der unter der Abkürzung AfD auftretenden Alternative für Deutschland eine unzulässige Namensrechtsverletzung.

So hatte das Landgericht Köln bereits in einem vergleichbaren Gerichtsverfahren gegen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Mecklenburg/Vorpommern rechtskräftig bestätigt, dass der Alternative für Deutschland Unterlassungsansprüche wegen der Nutzung einer solchen Domain zustehen:

http://www.hoecker.eu/news/h%C…

HÖCKER hat Meisterjahn daher im Namen der AfD erfolgreich auf Unterlassung und Löschung der rechtswidrig registrierten Internetdomains in Anspruch genommen. Meisterjahn mußte nun nicht nur die Internetdomains löschen und sich durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verpflichten, diese Domains nicht mehr zu nutzen, sondern hat auch Rechtsanwaltsgebühren zu erstatten.

(Bildausriß oben: Sebastian Meisterjahn auf der Webseite seiner Partei)