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Google-Suche Schweiz: Konsequent am Sucher / Kunden vorbei – und zwar zu 100 %

Was sicherlich nicht nur mich, sondern viele viele andere Leute in der Schweiz ärgern dürfte, ist, daß Google.CH, also Google Schweiz bei der Internetsuche nicht Schweizer Ergebnisse anzeigt, sondern einfach nur deutschsprachige, sprich in der Regel von Deutschland Ergebnisse.

Gibt man etwa ein „Weihnachtsfeiertage“, dann kommt lauter Zeugs von Deutschland. (siehe Bildschirmfoto unten)

Dabei interessiert NATÜRLICH jemanden der Google.CH eingibt und eben gerade nicht Google.DE eingibt, wie die Regelungen der Weihnachtsfeiertage in der Schweiz sind. Und nicht etwa wie sie in DE oder AT oder sonstwo sind.

Man kann nur über mühselige zwei Mausklicks – und das bei JEDER Suche aufs Neue, Google.CH dazu bringen, Schweizer Seiten anzuzeigen.

Was für ein ausgemachter Blödsinn. Zu 100 % am Kunden vorbei.Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, daß Google mit zunehmender Größe immer arroganter und schwerfälliger wird.

Klickt man z. B. auf Ferienkalender.net, eines der angezeigten Ergebnisse bei Google.CH, dann kommt der Text:

Ein Überblick über alle gesetzlichen Feiertage in Deutschland, die für alle 16 Bundesländer gleichermaßen gelten. Über die Liste der Bundesländer rechts gelangt man direkt zu allen Feiertagen für einzelne Bundesländer wie Bayern, Berlin oder Rheinland-Pfalz. Für nähere Informationen zu den einzelnen Festlichkeiten, einfach auf den entsprechenen Feiertag klicken.

Hochinteressant für jeden Schweizer, oder? Die Weihnachtsfeiertage in Deutschland und wie sie dort in den einzelnen Bundesländern ferienmäßig bzw. feiertagsmäßig geregelt sind. 100 % vorbei am Sucher.

Sämtliche anderen unter den ersten zehn Suchergebnissen der Google-Suche Schweiz angezeigten Ergebnisse sind ähnlich sinnlos für einen Sucher aus der Schweiz.

Remo Maßat

Google-Suche Schweiz: Zu einhundert Prozent am Kunden vorbei (Bildschirmfotoausriß: Google.ch-Suchergebnisse für das Suchwort Weihnachtsfeiertage)

Google-Suche Schweiz: Zu einhundert Prozent am Kunden vorbei (Bildschirmfotoausriß: Google.ch-Suchergebnisse für das Suchwort Weihnachtsfeiertage)

 

Domain-Preisspiegel: Preise für CH-Domains 2002 bis 2013

Der durchschnittliche Verkaufspreis liegt aktuell bei 2.550 Franken pro verkaufter CH-Domain. Zusammengestellt ist die Liste aus allen Domänenverkäufen („domain“-Verkäufen), bei denen der Preis des Domainhandels an die Öffentlichkeit gelangt ist.

Die Domänen-Liste zu den CH-Domain-Verkaufspreisen ist mühevoll recherchiert und manuell zusammengestellt und unterliegt dem Urheberrecht.

Infos bitte per Mail an: Info (ätt) Schlagwort.ch – Betreff: Domänenpreise Schweiz

2014 und später: Preise CH-Domain-Verkäufe: hier klicken (neuer Beitrag)

Historische Domainpreise hier: Domainpreisentwicklung Schweiz: 2002 bis 2007

2013: Preise CH-Domänen-Verkäufe (ch-domain prices 2013)

ADS.ch 4.950 Fr.

cheapcars.ch 2.024,- EUR

Gemeinwohl.ch 1.500 Fr.

Grusskarten.ch 28.000 Euro

JOM.ch 2.950 Fr.

lacroix.ch 1.888,- EUR

Hypotheken-Börse.ch (nur eine Schreibweise von 4 möglichen und nur sehr kurzfristig zuvor registriert) 400 Sfr.

Site.ch  10.000 EUR

Swisspäck.ch   1.151 Fr.

Smartseal.ch 1.000 Fr.

SWA.ch 2.121 Fr.

Tierarzt  € 9.800,-    s

Vetropor.ch 1.200 (inkl. Vetropor.com)

Zwischengas.ch 2.500 Fr.

2012: Preise CH-Domänen-Verkäufe (ch-domain prices 2012)

alpen.ch    € 8.000,-    s

angela.ch    € 9.000,-    h

möblierte-Zimmer.ch, moeblierte-Zimmer.ch, moeblierteZimmer.ch   3.000 Sfr. sa

2011: Preise CH-Domänen-Verkäufe (ch-domain prices 2011)

bod.ch      3.000,- EUR

bet365.ch     2.350,- GBP

Baucenter.ch     2.000,- EUR

Bikes.ch    9.999 EUR

Casinoonline.ch     2.100,- EUR

Campus.ch    10.000 EUR

Durch-die-Blume.ch / DuchdieBlume.ch   900 SFr.

eBooking.ch     4.400,- EUR

Gold-Shop.ch    2.790,- EUR

Goldgas.ch 2.000 SFr. sa

Immobilienmarkt.ch   8.229,- EUR s

Kindermusicals.ch     2.500,- EUR

lvp.ch    12.000,- EUR

LED.ch     10.000,- EUR (aktuell steht zum Verkauf: Leuchtdiode.ch für nur 850 Sfr.)

maigrir.ch   4850,- EUR

Moos.ch     3000,- EUR

MyPhone.ch     2700,- EUR

Prix.ch    9.999,- EUR

Promotions.ch   7.000,- EUR

Photobox.ch     4.000,- EUR

Photography.ch    3.500,- EUR

sounds.ch    3000,- EUR

whoswho.ch     2750,- EUR

WHI.ch    17.500 Euro

2010: Preise CH-Domänen-Verkäufe (ch-domain prices 2010)

multimarque.ch    € 9.322,-    Sedo
schönheitsoperation.ch    € 9.000,-    2010    Sedo
shops.ch    € 9.000,-    2010    Sedo
home.ch    € 8.000,-    2010    Sedo

1815.ch 900 Eur

3minuten.ch 1.200,– EUR

ab-in-den-urlaub.ch   11.305,- EUR

Aging.ch 800,- EUR

Alpenplaner 2.250 EUR

bmd.ch    3.200,- EUR

Casablanca.ch     5.000,- EUR

Coupon.ch   3.300,- EUR

Designshop.ch     6.000,- EUR

Erkältung.ch     5.000,- EUR

Einbauküche.ch     1000,- EUR

Finanzen.ch 19.100   EUR

Gardens.ch 1.000,– USD

Home.ch    8000,- EUR

hurghada.ch    5000,- EUR

Kägen.ch / Kaegen.ch    1.000 SFr.

livemusic.ch     4.000,- EUR

multimarque.ch     9.322,- EUR

meinebank.ch     6.400,- EUR

MeinChef.ch 1.300,– EUR

newyork.ch     3.999,– EUR

Schönheitsoperation.ch      9.000,- EUR

Schwerhorigkeit.ch   7.500 EUR

secret.ch     10.000,– EUR

Sexshop.ch   8.000,-  EUR s

shops.ch     9.000,- EUR

Ski.ch    15.500 EUR

Soccer.ch 1.050,-  USD

SwissAppartements.ch 800 EUR

SwissTV.ch 35.000 EUR (bzw. Gegenwert in Fr.)

tou.ch     5.500,- EUR

Tracker.ch   12.500 EUR

tansania.ch     3.500,- EUR

VPM.ch 800,- EUR

work.ch     20.000,- EUR

work24.ch   2.500,– EUR

webtv.ch    2.700,- EUR

Webname 1.200,- EUR

Wer-weiß-was.ch   10.300,- SFr. (8.000 Euro zum damals aktuellen Frankenkurs)

Wood.ch 1.550 EUR

2009

Akku.ch     3200,- EUR

Alpenplaner.ch   2.250,- EUR

arca.ch   2.700,- EUR

Batterie.ch    3.200,- EUR

Batterien.ch    3.010,- EUR

Badeferien.ch    2.000,– EUR

boot.ch     5.500,– EUR

Decoration.ch   1.900,– EUR

Exoil.ch 1.000 SFr.

hpi.ch    2500,- EUR

Geruest.ch     5000,- EUR

Golfinfos.ch     1.900,– EUR

GoNet   1.700 EUR

ImmoValais.ch   1.701 EUR

MyHome.ch      8.608,- EUR  s

MeinTelefonbuch.ch     5.500,- EUR

HPI.ch 2.500,- EUR

Minijobs.ch    5.000,- EUR

netlog.ch    12.500,- EUR

options.ch     4.000,- EUR

sfr.ch     6.000,- EUR

Sky.ch   11.000 EUR

thalasso.ch      5.000,- EUR

2008

Aktien.ch 10.100 EUR

Militaria.ch 1’100.00 EUR

Textlinks.ch 850 EUR

Webergrill.ch 1’500.00 EUR

Zebre.ch  840.00 EUR

Historische Domänenpreise CH-Domänen (historical domain prices ch-domains)

Domainpreisentwicklung Schweiz: 2002 bis 2007

 

Liste der meistbenutzen CMS in Deutschland

WordPress
169442
23.21
TYPO3
129687
17.77
Joomla!
126471
17.32
NetObjects Fusion
43411
5.94
Web2Date
23612
3.23
Contao Open Source CMS
18308
2.51
Adobe GoLive
15673
2.14
Drupal
15594
2.13
xtCommerce
7590
1.04
CMS Contenido
6939
0.95
CM4All
6326
0.86
Incomedia WebSite X5 Evolution
5401
0.74
CMSimple
3281
0.44
CMS made simple
2837
0.38
WEB.DE WebBaukasten
2766
0.37
Plone
2724
0.37

Hier sagt einer sehr kluge (zutreffende) Sachen zu WP (WordPress)

WordPress ist durch die Bank ein unsicheres System – WP besteht aus Datenbanken und Scriptsprachen und durch seine Architektur ist es angreifbar.

Aus dem Grund gibt es praktisch monatlich Patches für neue entdeckte Lücken … die die meisten Leute nur nie benützen, weil WP ja ein so ‚einfaches‘ System ist.

WP wird von Leuten genutzt, die meistens wenig Ahnung von dem System dahinter und noch weniger Sicherheitsbewußtsein haben. Ihr könnt WP sicher betreiben – das heißt aber, ihr müßt euch ununterbrochen um die neuesten Lücken, Pätsches (Patches) und Erweiterungen (Plugins) kümmern.

Mir wurde das zu nervig. Ich habe Lust zu bloggen und mag mich nicht mit Serversicherheit &. Co. beschäftigen.

… / ….

Hey, aber alle Welt benütz WP – das muß doch was taugen, oder?

WP hat mal als simple Blog-Plattform gestartet und ist heute zu einer sehr mächtigen CMS geworden. „ZEIT online“ betreibt seine Blog-Dienste etwa auf WP.

WordPress hat unbestreitbare Stärken, wenn es um große und komplexe Seiten geht, die viel dynamisches scripting brauchen. WordPress ist ein sehr mächtiges System, ich vergleich das jetzt mal mit ‚MS-Word‘.

Das Problem bei MS-Word ist, daß es 100.000 Funkionen hat, die ihr nie im Leben benützt … und die fünf Funktionen, die ihr braucht, müßt ihr euch mühsam zusammensuchen. Word ist also für die meisten Anwendungen überkomplex – mit anderen Diensten kommt ihr meistens schneller an’s Ziel.

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Schweizer Suchmaschine „horizobu“

Horizobu: Horror zum Ansehen, die Augen schmerzen beim Aufruf der Seite (Bildschirmfoto)

Horizobu: Horror zum Ansehen, die Augen schmerzen beim Aufruf der Seite (Bildschirmfoto, zur Großansicht anklicken)

Eine neue Schweizer Suchmaschine heißt Horizobu.

Und nicht nur der Name ist einfach doof gewählt finde ich, sondern sie ist häßlichst aufgemacht und völlig dilletantisch. Den Namen kann sich kein Mensch merken, Vertipper sind vorprogrammiert. Einfach ist das Gegenteil von so einem Namen.

Kaum zu glauben, daß sowas angeblich aus dem Umfeld der ETH Zürich kommt.

Neu soll sein, daß die Suchmaschine nur 6 Ergebnisse anzeigt. Die Nutzer betrachten meistens nur die ersten Treffer, so der ehemalige Professor für Informatik Werner Hartmann.

Was soll der Vorteil sein davon, frag ich mich? Manche gucken ja weitere Ergebnisse an und finden unter den erste sechs Ergebnissen nicht, was sie suchten.

„Anstatt tausende von Resultaten anzubieten, zeigt horizobu nur wenige, dafür möglichst relevante Resultate. Im Unterschied zu gängigen Suchmaschinen können Sie aber Resultate sowohl löschen als auch speichern und mit anderen Personen teilen.“ heißt es auf der Webseite der Suma. Ja, und? Google zeigt ja auch nur 10 Ergebnisse, Bing und Yahoo ebenfalls. Nur, wenn man weiterklickt, gibt es mehr zu sehen.

Man kann also selbst entscheiden, ob man mehr sehen will oder nicht. Wo bitte soll der Nutzen liegen, Leute zu beschränken in der Entscheidungs- und Wahlfreiheit.

Und dann das: Der Nutzer kann die besten Suchergebnissen an der Seite zwischenspeichern, um zukünftige Suchen von ihm mit besseren Ergebnissen zu erhalten.

Das macht Google automatisch.

Ein berliner Büro mit dem sprechenden Namen "Fuklab" hat die Seite gestaltet. Wer die Seite von "Fuklab" ansieht, wundert sich nicht mehr, warum Horizobu so aussieht, wie es aussieht. (Bildschirmfoto: Fuklab.de)

Ein berliner Büro mit dem sprechenden Namen „Fuklab“ hat die Seite gestaltet. Wer die Seite von „Fuklab“ ansieht, wundert sich nicht mehr, warum Horizobu so aussieht, wie es aussieht. (Bildschirmfoto: Fuklab.de)

Was ich aber noch schlimmer finde, ist die Optik. Selten hat man im Internet eine derart häßliche Seite gesehen. Für das wirktlich grausame Aussehen der Webseite sollen gemäß Eigeninformation verantwortlich sein: „Beate Niedhart, Florian Stolzenhain, Oliver Spieker (fuklab Berlin, Germany)

Und auch das: Wenn man eine neue Schweizer Suchmaschine machen möchte, warum dann null Bezug zur Schweiz im Logo oder im Namen?
Schweiz steht immerhin für Qualität. Allerdings ist es bei einer derart qualitätslosen Sache gut, daß sie nicht genannt wird, finde ich.

Und sie ist unübersichtlich, es schmerzt einfach in den Augen, wenn man die Seite Horizobu – oder hieß es Horizubu – aufruft?

Was ist sonst neu?
Auf der Webseite wird folgendes behauptet, allerdings nicht belegt:
Von klassischen Suchmaschinen unterscheidet sich horizobu in verschiedenen Aspekten:

Für Großansicht anklicken (Bildschirmfoto: Fuklab.de)

Für Großansicht anklicken (Bildschirmfoto: Fuklab.de)

horizobu eröffnet Ihnen bei der Suche neue Horizonte und Einsichten.

Anm.: Warum? Wieso denn bitte?

horizobu hilft Ihnen beim Formulieren von guten Suchanfragen.

Anm.: Warum? Wieso denn bitte? Woran ist es zu erkennen? Belege?

horizobu „spricht“ mit Ihnen und unterstützt Sie beim Treffen der richtigen Wahl.

Anm.: Warum? Wieso denn bitte?

horizobu bietet eine neue Benutzerschnittstelle. Sie können Ihre Suchtreffer sammeln und verwalten.

Gut, das wäre wirklich was Neues.

horizobu lädt Sie ein, Ihre Sucherfahrung mit Freunden zu teilen.

Wer braucht das?

horizobu ist mehr als eine Suchmaschine, horizobu ist eine Entdeckungsmaschine!

Indem man die Nutzer auf sechs Ergebnisse beschränkt? Da entdeckt man aber woanders mehr.

Dann ist noch vermerkt, daß man offenbar Kredite in Anspruch nimmt:

„Credits: horizobu stützt sich teilweise auf den Index Yahoo! BOSS ab und nutzt Inhalte der Wikipedia.“

Na toll. Als ob Google nicht immer Wikipedia auswertet und oft auf Platz 1 bringt. Und bei Yahoo suchen kann ich auch.

Und als ob alles nicht schon anwenderfremd genug wäre, ist die FB-Seite von Horizobu auf Englisch (fast nur). Marktferner kann man eigentlich kaum mehr etwas aufziehen.

Und als ob alles nicht schon anwenderfremd genug wäre, ist die FB-Seite von Horizobu auf Englisch (fast nur). Marktferner kann man eigentlich kaum mehr etwas aufziehen.

Google-Adwords: Neue Nutzungsbedingungen

Admin24 post on November 15th, 2013
Posted in Tech allgemein Tags: ,

Google schreibt:

Unsere Nutzungsbedingungen haben sich geändert.
Im Rahmen unserer ständigen Bemühungen, AdWords für Werbetreibende und Nutzer zu verbessern, haben wir unsere Nutzungsbedingungen aktualisiert. Bitte lesen und akzeptieren Sie die nachstehenden aktualisierten Nutzungsbedingungen.
Aktualisierungsdatum: 08.11.2013
Akzeptieren Ja, ich habe die oben stehenden Nutzungsbedingungen gelesen und akzeptiere sie. Ich bin berechtigt, das Unternehmen, das für diese Werbeservices bezahlt, zur Einhaltung dieser Nutzungsbedingungen zu verpflichten. Mir ist bewusst, dass die Annahme dieser Nutzungsbedingungen auch für andere Konten gilt, für die das Unternehmen finanziell verantwortlich ist.

Ablehnen Nein, ich akzeptiere die Nutzungsbedingungen nicht.

Später erinnern

Die Nichtbeachtung der Nutzungsbedingungen kann dazu führen, dass Ihre Kampagnen pausiert werden oder Sie keine neuen Kampagnen schalten können.

Nutzungsbedingungen für Werbeprogramme der Google Ireland Limited

Diese Nutzungsbedingungen für Werbeprogramme der Google Ireland Limited („Nutzungsbedingungen“) werden zwischen Google Ireland Limited (Registrierungsnummer: 368047) mit Sitz in Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland („Google“) und derjenigen Rechtspersönlichkeit vereinbart, die diese Nutzungsbedingungen ausfertigt oder diese Nutzungsbedingungen elektronisch akzeptiert („Kunde“). Diese Nutzungsbedingungen regeln die Teilnahme des Kunden an denjenigen Werbeprogrammen und Diensten von Google, (i) auf die der Kunde mit dem Konto bzw. den Konten zugreifen kann, die er im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen erhält oder (ii) die auf diese Nutzungsbedingungen verweisen oder auf die in diesen Nutzungsbedingungen verwiesen wird (zusammen: „Programme“). Die Parteien vereinbaren Folgendes:

1        Programme.  Der Kunde ermächtigt Google und jede Rechtspersönlichkeit, die von Zeit zu Zeit direkt oder indirekt Google kontrolliert, von Google kontrolliert wird oder mit Google unter gemeinsamer Kontrolle eines Dritten steht („verbundenes Unternehmen“), Werbematerial (Creatives) und damit verbundene Technologien des Kunden (zusammen: „Werbung“, „Ads“ oder „kreative Inhalte“) auf jedem Inhalt oder jedem Objekt (jeweils ein „Objekt“) zu platzieren, die von Google oder seinen verbundenen Unternehmen im eigenen Namen oder – wie jeweils zutreffend – im Namen eines Dritten („Partner“) bereitgestellt wird. Der Kunde ist alleine verantwortlich für alle (i) kreativen Inhalte, (ii) Entscheidungen in Bezug auf den Zuschnitt oder die Ausrichtung der Werbung (Ad Trafficking oder Targeting) (z.B. Schlüsselwörter) („Ziele“), (iii) Objekte, auf die Betrachter der kreativen Inhalte weitergeleitet werden (z.B. Landeseiten (Landing Pages)) nebst zugehörigen URLs und Weiterleitungen („Zielseiten“) und (iv) Dienstleistungen und Produkte, die auf den Zielseiten beworben werden (zusammen: „Dienste“). Das Programm besteht aus einer Werbeplattform, auf welcher der Kunde Google dazu ermächtigt, automatisierte Mittel zur Formatierung von Ads zu verwenden. In diesen Nutzungsbedingungen ist unter dem „Advertiser“ eine Rechtspersönlichkeit zu verstehen, deren Ads (egal ob von ihr selbst erstellt oder durch Dritte in ihrem Namen) durch den Kunden mittels eines Programms platziert werden. Falls der Kunde ein Programm für eigene Werbung nutzt, d.h. nicht im Auftrag eines Advertisers, ist der Kunde bezogen auf diese Nutzung sowohl der Kunde als auch der Advertiser. Google und seine verbundenen Unternehmen können dem Kunden bestimmte optionale Programmfunktionen bereitstellen, um den Kunden bei der Auswahl und dem Erstellung von Zielen und kreativen Inhalten zu unterstützen. Der Kunde ist nicht dazu verpflichtet, die Nutzung dieser optionalen Funktionen für Ziele und kreative Inhalte zu gestatten, und kann der Nutzung dieser Funktionalitäten zustimmen (Opt-In) oder ihr widersprechen (Opt-Out). Falls der Kunde aber diese Funktionen nutzt, ist nur er alleine für die Ziele und kreativen Inhalte  verantwortlich. Google und Partner können einzelne Ads oder Zielseiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ablehnen oder entfernen. Google und seine verbundenen Unternehmen können Programme jederzeit ändern oder beenden. Der Kunde erkennt an, dass Google oder seine verbundenen Unternehmen an Programmauktionen teilnehmen können, um ihre eigenen Dienste und Produkte zu bewerben. Manche Programmfunktionen sind als „Beta“, „Ad-Experiment“ oder in sonstiger Weise als nicht unterstützt oder vertraulich gekennzeichnet (zusammen „Beta-Funktionen“). Der Kunde darf keinerlei Informationen aus Beta-Funktionen oder über die Bedingungen oder Existenz nicht-öffentlicher Beta-Funktionen preisgeben.

2        Richtlinien.  Nur der Kunde allein ist verantwortlich für seine Nutzung der Programme (z.B. für den Zugang zu Nutzerkonten im Programm und deren Nutzung sowie für den Schutz von Nutzernamen und Passwörtern) („Nutzung“). Die Nutzung von Programmen unterliegt den geltenden Google-Richtlinien, die unter www.google.com/ads/policies abrufbar sind, und allen geltenden Richtlinien von Partnern, die dem Kunden von Google bereitgestellt werden (wie jeweils von Zeit zu Zeit geändert, „Richtlinien“). Einige der am häufigsten gestellten Fragen in Bezug auf die Richtlinien werden durch folgende Richtlinien beantwortet: die Google-Datenschutzerklärung, abrufbar unter www.google.com/privacy.html; die Cookies-Werberichtlinie, abrufbar unter www.google.com/ads/cookies; und die Richtlinien für die Verwendung von Google-Marken durch Dritte, abrufbar unter www.google.com/permissions/guidelines.html. Google wird hinsichtlich des Programms die Google-Datenschutzerklärung einhalten. Der Kunde ermächtigt Google, Ads nach Maßgabe der Richtlinien zu ändern. Der Kunde wird folgende Handlungen weder selbst vornehmen, noch irgendeinem Dritten gestatten: (i) Generierung automatischer, betrügerischer oder anderweitig ungültiger Impressions, Abfragen (Inquiries,), Clicks oder Conversions, (ii) Verschleierung von Conversions für Programme, wenn sie offengelegt werden müssen, (iii) Einsatz automatisierter Mittel oder jeder Form des Abgreifens (Scraping) oder der Extraktion von Daten, um werbebezogene Informationen von Google von irgendwelchen Objekten abzugreifen, abzufragen oder auf sonstige Weise zu erheben, es sei denn insoweit, wie von Google ausdrücklich genehmigt, (iv) Bewerbung von Substanzen, Diensten, Produkten oder Materialen, die gegen geltende Gesetze oder sonstige Rechtsvorschriften in dem Land verstoßen, wo Ads angezeigt, platziert oder anderweitig zugänglich gemacht werden, (v) Verstoß gegen jegliche technische Spezifikationen, die auf irgendeinem Objekt und/oder in den Richtlinien aufgestellt sind und (vi) Beteiligung an irgendwelchen anderen Geschäftspraktiken, die nach dem Recht irgendeines Staates oder Landes, in dem die Ads zugänglich gemacht werden, rechtswidrig oder betrügerisch sind. Der Kunde wird alle Mitteilungen, die Ads auf Objekten von Partnern nach diesen Nutzungsbedingungen betreffen, ausschließlich an Google richten.

3        Auslieferung von Ads (Ad Serving).  (a) Der Kunde darf keine Ads bereitstellen, die Malware, Spyware oder anderen schädlichen Code beinhalten und darf nicht bewusst Sicherheitsmaßnahmen von Programmen verletzen oder umgehen. (b) Der Kunde darf einen Ad-Server ausschließlich zur Auslieferung und Messung von Ads im Rahmen solcher Programme einsetzen, die eine Auslieferung von Ads durch Dritte erlauben, und nur dann, wenn der Ad-Server von Google für eine Verwendung im Rahmen des Programms zugelassen wurde. Google wird Ad-Server-Tags des Kunden implementieren, sodass sie im Wesentlichen funktionsfähig sind. (c) Für online angezeigte Ad-Impressions, die auf Basis von Tausender-Kontakten (Cost-Per-Thousand Impressions, CPM) abgerechnet werden („Display-Ads“), wird der Kunde Abstimmungsbemühungen zwischen Google und 3PAS unterstützen,  falls die von Google ermittelte Anzahl der Impressions (Impression Count, „IC“) für ein Programm während eines Abrechnungszeitraums mehr als 10% höher ist als der IC des vom Kunden genutzten Ad-Server einer dritten Partei (Third Party Ad Server, „3PAS“). Wenn diese Differenz nicht gelöst werden kann, besteht der einzige Rechtsbehelf des Kunden darin, binnen 60 Tagen ab Rechnungsdatum („Anspruchszeitraum“) einen Anspruch geltend zu machen und (i) Google wird dem Kunden Advertising Credits in Höhe von (90% der Google IC – 3PAS IC) * der von Google im Abrechnungszeitraum gemessenen durchschnittlichen CPM der Kampagne gutschreiben, die vom Kunden nur binnen 60 Tagen ab Erteilung der Gutschrift genutzt werden können („Verfallszeitpunkt“) und (ii) Google kann die Befugnis des Kunden zur Nutzung des betreffenden 3PAS-Dienstleisters und die Geltung der Bestimmungen dieses Satzes über die Lösung von Differenzen in Bezug auf diesen 3PAS-Dienstleister aussetzen. Die Zahlen (Metrics) eines 3PAS, dessen Ad-Server-Tags Google zur Verfügung gestellt werden, werden bei der vorstehenden Berechnung zur Klärung von Differenzen verwendet. Google kann verlangen, dass Aufzeichnungen über die Differenzen direkt vom 3PAS an Google bereitgestellt werden. Der Kunde erhält keine Gutschrift für Differenzen, die auf dem Unvermögen des 3PAS beruhen, Ads auszuliefern.

4        Stornierung von Ads.  Sofern nicht eine Richtlinie, die Benutzeroberfläche des Programms oder eine Vereinbarung, die auf diese Nutzungsbedingungen verweist (Insertion Order, „IO“), etwas anderes bestimmt, kann jede Partei jede Ad jederzeit stornieren, bevor die Anzeigenauktionen oder -platzierung erfolgt ist (wobei der frühere dieser beiden Zeitpunkte maßgeblich ist), wobei der Kunde allerdings zur Zahlung der von Google an den Kunden mitgeteilten Stornogebühren (soweit einschlägig) verpflichtet bleibt und die Anzeige möglicherweise dennoch erscheint, wenn der Kunde eine Ad nach einem von Google mitgeteilten Bindungsdatum (Commitment Date) storniert (z.B. bei einer Kampagne, die auf einer Reservierung beruht). Die Auslieferung stornierter Ads endet in der Regel binnen 8 Geschäftsstunden oder wie in einer Richtlinie oder einer IO beschrieben, wobei der Kunde zur Zahlung alle Gebühren verpflichtet bleibt, die aus der ausgelieferten Ad resultieren (z.B. Vergütung auf Conversion-Basis). Der Kunde muss die Stornierung von Anzeigen wie folgt vornehmen: (i) online über das Benutzerkonto des Kunden, sofern diese Funktion vorhanden ist, (ii) sofern diese Funktion nicht vorhanden ist, per Mitteilung an Google mittels E-Mail an den Verantwortlichen des Benutzerkontos des Kunden (Customer’s Account Representative), oder (iii) sofern ein solcher Verantwortlicher nicht existiert, per Mitteilung an Google mittels E-Mail an support@google.com. Der Kunde wird nicht von seinen Zahlungspflichten für kreative Inhalte frei, die nicht übermittelt wurden oder erst nach dem von Google mitgeteilten Fälligkeitsdatum übermittelt wurden. Google ist nicht an von dem Kunden übermittelte IOs oder sonstige Geschäftsbedingungen des Kunden gebunden.

5        Gewährleistung und Rechte. Jede Partei gewährleistet gegenüber der anderen Partei, dass sie angemessene Fähigkeiten und Sorgfalt einsetzen wird, um ihre Pflichten aus diesen Nutzungsbedingungen zu erfüllen. Der Kunde gewährleistet, dass (a) er ausreichende Rechte an den kreativen Inhalten, Zielseiten und Zielen besitzt, damit Google sowie dessen verbundene Unternehmen und Partner die Programme betreiben können, und räumt Google sowie dessen verbundenen Unternehmen und Partnern diese Rechte hiermit ein, (b) alle Informationen und Genehmigungen, die durch den Kunden oder in dessen Namen bereitgestellt werden, vollständig, richtig und aktuell sind, und (c) die Nutzung, die Dienste oder die Zielseiten nicht (i) gegen  Gesetze oder geltende Vorschriften oder Verhaltensregeln (einschließlich des GAP-Code in Großbritannien und ähnliche Verhaltensvorschriften in Bezug auf Werbestandards in einer anderen Jurisdiktion) verstoßen oder einen solchen Verstoß fördern; oder (ii) geistige Eigentumsrechte irgendeines Dritten verletzen oder Bestandteile beinhalten, die schädlich, beleidigend, obszön, bedrohend oder verleumderisch sein können. Der Kunde erlaubt Google und seinen verbundenen Unternehmen den automatischen Abruf und die automatische Analyse von Zielseiten für die Zwecke der Programme. Der Kunde wird dem Advertiser im Rahmen seiner bestehenden Berichtspflichten, jedoch mindestens monatlich, Berichtsdaten zur Verfügung stellen und dabei die tatsächlich auf Google aufgewendeten Gelder und die Performance (mindestens: Preis, Clicks und Impressions der Nutzer auf dem Konto dieses Advertisers) besonders hervorheben. Google kann dem Advertiser auf dessen Wunsch hin Informationen in Bezug auf diesen Advertiser zukommen lassen.

6        Wiedergutmachung.  Bei Display-Ads, für die eine Reservierung erforderlich ist, wird Google bis zum Ende der Kampagne die vereinbarte Gesamtzahl an Display-Ads ausliefern. Falls Google dies nicht tut, kann der Kunde einen Anspruch ausschließlich während des Anspruchszeitraums geltend machen. Falls Google die Richtigkeit des Anspruchs bestätigt, wird Google dem Kunden die nicht ausgelieferten Display-Ads nicht berechnen oder – falls der Kunde bereits bezahlt hat – nach vernünftigem Ermessen von Google entweder (i) Advertising Credits gutschreiben, die nur bis zum Verfallszeitpunkt genutzt werden können, (ii) die Display-Ads zu einem späteren Zeitpunkt an einer Stelle platzieren, die Google als vergleichbar ansieht, oder (iii) die Dauer der Kampagne verlängern. Google kann nicht gewährleisten, dass jedwede auktionsbasierte Ad ausgeliefert wird, weshalb die Wiedergutmachung nicht für auktionsbasierte Ads gilt.

7        Zahlung.  Der Kunde wird alle Entgelte im Zusammenhang mit dem Programm akonto oder auf eine andere, von Google genehmigte Weise innerhalb eines von Google (z.B. in der Benutzeroberfläche oder in einer IO) bezeichneten, wirtschaftlich angemessenen Zeitraums zahlen. Erfolgt bis zum Fälligkeitsdatum keine Zahlung, kann Google ab dem Fälligkeitstag bis zum Tag der tatsächlichen Zahlung, gleich ob dieser vor oder nach einem Urteil liegt, Verzugszinsen in Höhe von 2% pro Jahr über dem jeweiligen Basiszinssatz der Barclays Bank PLC verlangen. Die Entgelte verstehen sich zuzüglich Steuern. Der Kunde ist verpflichtet, (i) alle Steuern und sonstigen staatlichen Abgaben und (ii) angemessene Aufwendungen nebst anwaltlichen oder sonstigen Honoraren zu zahlen, die Google im Zusammenhang mit der Einziehung verspäteter Zahlungen entstehen. Die Gebühren basieren ausschließlich auf den Messungen der Programme durch Google und den anwendbaren Abrechnungseinheiten (z.B. Clicks oder Impressions). Jeder Anteil der Entgelte, der nicht in gutem Glauben bestritten wird, muss in voller Höhe gezahlt werden. Keine Partei ist berechtigt, einen fälligen Zahlungsanspruch nach diesen Nutzungsbedingungen gegen einen anderen Zahlungsanspruch nach diesen Nutzungsbedingungen aufzurechnen. Google kann eine Kreditlinie des Kunden nach eigenem Ermessen jederzeit verlängern, ändern oder widerrufen. Google ist nicht verpflichtet, Ads trotz Überschreitung des Kreditlimits auszuliefern. Sofern Google Ads zwar ausliefert, aber diese Ads nicht an die ausgewählten Ziele liefert, besteht der einzige Rechtsbehelf des Kunden darin, innerhalb der Anspruchsfrist einen Anspruch auf Advertising Credits zu erheben. Nach Überprüfung des Anspruchs wird Google die Advertising Credits gewähren, die aber nur bis zum Verfallszeitpunkt verwendet werden können. Der Kunde ist sich bewusst, dass Dritte Impressions oder Clicks auf Ads des Kunden für verbotene oder unzulässige Zwecke erzeugen können und dass der einzige Rechtsbehelf des Kunden in Ansehung dessen darin besteht, innerhalb der Anspruchsfrist einen Anspruch auf Advertising Credits zu erheben. Nach Überprüfung des Anspruchs wird Google die Advertising Credits gewähren, die aber nur bis zum Verfallszeitpunkt verwendet werden können. IM GRÖSSTMÖGLICHEN, GESETZLICH ZUGELASSENEN UMFANG, (A) VERZICHTET DER KUNDE AUF ALLE ANSPRÜCHE IN BEZUG AUF JEGLICHE ENTGELTE FÜR PROGRAMME, SOFERN NICHT INNERHALB DES ANSPRUCHSZEITRAUMS EIN ANSPRUCH ERHBOBEN WIRD UND (B) LIEGT DIE ERTEILUNG VON ADVERTISING CREDITS (FALLS ÜBERHAUPT ANWENDBAR) IM VERNÜNFTIGEN ERMESSEN VON GOOGLE UND KÖNNEN ADVERTISING CREDITS, FALLS SIE GEWÄHRT WERDEN, NUR BIS ZUM VERFALLSZEITPUNKT VERWENDET WERDEN. Der Kunde erkennt an und ist damit einverstanden, dass jedes Konto, jede Kreditkarte und damit im Zusammenhang stehende Abrechnungs- und Zahlungsinformationen, die der Kunde Google bereitstellt, von Google an von Google beauftragte Unternehmen zu den alleinigen Zwecken weitergegeben werden dürfen, um Bonitätsprüfungen durchzuführen, Zahlungen an Google abzuwickeln, Google zustehende Forderungen beizutreiben, und/oder das Konto des Kunden zu betreuen.

8        Haftungsausschluss.  Für jegliche Programme oder jeglichen andere, von Google oder seinen verbundenen Unternehmen unter diesen Nutzungsbedingungen bereitgestellten Waren oder Dienste gelten keinerlei andere, als die hierin ausdrücklich festgelegten Bedingungen, Gewährleistungen oder anderen Bestimmungen. Im größtmöglichen, gesetzlich zulässigen Umfang gelten keinerlei konkludente Bedingungen, Gewährleistungen oder andere Bestimmungen (einschließlich jeglicher konkludenter Bestimmungen hinsichtlich zufriedenstellender Qualität, Zwecktauglichkeit oder Übereinstimmung mit der Beschreibung). Weder Google noch seine verbundenen Unternehmen oder Partner geben irgendeine Garantie in Bezug auf die Programme oder die mittels der Programme erzeugten Ergebnisse ab.

9        Haftungsbeschränkung. (a) Keine Bestimmung in diesen Nutzungsbedingungen oder in einer IO beschränkt oder schließt die Haftung einer Partei für folgende Schäden aus: (i) für Tod oder Körperverletzung aufgrund der Fahrlässigkeit einer Partei oder ihrer Bediensteten, Beauftragten oder Mitarbeiter, (ii) für Betrug oder arglistige Täuschung, (iii) für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; (iv) nach Ziffer 10 (Freistellung), (v) für eine Verletzung von Ziffern 3(a), 5(c), 12 (d) oder des letzten Satzes von Ziffer 1 durch den Kunden, (vi) für die Zahlung fälliger Entgelte, welche der anderen Partei im Rahmen der normalen Durchführung dieser Nutzungsbedingungen geschuldet werden oder (vii) soweit ein Haftungsausschluss oder eine Haftungsbeschränkung rechtlich unzulässig ist. (b) Keine Partei soll aus oder in Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen oder einer IO haftbar sein (gleich ob aus Vertrag oder unerlaubter Handlung, einschließlich unter anderem aus Fahrlässigkeit oder sonstigem Grund) für (i) entgangenen Gewinn, (ii) entgangene erwartete Einsparungen, (iii) entgangene Geschäftsmöglichkeiten, (iv) Verlust oder Beschädigung von Daten, (v) Verlust oder Schäden infolge Ansprüche Dritter oder (vi) indirekte Schäden oder Folgeschäden, welche die andere Partei erlitten hat (gleich ob die Parteien zum Zeitpunkt der Annahme dieser Nutzungsbedingungen durch den Kunden solche Verluste in Betracht gezogen haben oder nicht). (c) Vorbehaltlich der obigen Ziffern 9(a) und (b) ist die Gesamthaftung jeder Partei gegenüber der anderen wegen eines Ereignisses oder einer Serie zusammenhängender Ereignisse aus oder im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen auf den größeren der folgenden Beträge begrenzt: (i) den von dem Kunden nach diesen Nutzungsbedingungen an Google gezahlten oder zu zahlenden Betrag für diejenigen drei Monate, die unmittelbar vor dem Monat liegen, in den das Ereignis (oder die Serie zusammenhängender Ereignisse) fällt oder (ii) £25.000.

10        Freistellung.  Der Kunde wird Google und dessen Partner, Beauftragte, verbundene Unternehmen und Lizenzgeber von und gegen jegliche(n) Ansprüche(n) Dritter und jegliche(r) Haftung aus oder bezogen auf Ziele, kreative Inhalte, Zielseiten, Dienste, Nutzungen und/oder Verletzungen dieser Nutzungsbedingungen durch den Kunden freistellen und schadlos halten. Partner sind als Drittbegünstigte dieser Klausel anzusehen.

11        Laufzeit und Kündigung.  Google kann diese Nutzungsbedingungen jederzeit erweitern, beschränken oder sonstwie ändern. Die geänderten Nutzungsbedingungen werden unter www.google.com/ads/terms bekanntgegeben. Der Kunde sollte diese Nutzungsbedingungen regelmäßig überprüfen. Die Änderungen an diesen Nutzungsbedingungen gelten nicht rückwirkend und treten 7 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Allerdings werden Änderungen sofort mit ihrer Mitteilung wirksam, wenn sie neue Funktionen betreffen oder auf Gesetzesänderungen beruhen. Jede Partei kann diese Nutzungsbedingungen jederzeit durch Erklärung gegenüber der anderen Partei kündigen, wobei (i) Kampagnen, die nicht nach Ziffer 4 storniert wurden, und neue Kampagnen durchgeführt und reserviert werden können, und (ii) die weitere Nutzung der Programme jeweils den dann geltenden Nutzungsbedingungen von Google für die Programme unterliegt, wie unter www.google.com/ads/terms abrufbar. Google kann die Teilnahme des Kunden an den Programmen jederzeit aussetzen. In jedem Fall liegt die Weiterführung der Kampagnen des Kunden nach einer Kündigung im alleinigen Ermessen von Google. Hin und wieder kann es vorkommen, dass der Kunde Advertising Credits oder andere nicht beanspruchte Mittel in seinem AdWords Programm-Konto hat („AdWords Credits“). AdWords Credits verfallen und stehen dem Kunden nicht mehr zur Verfügung, wenn sie nicht vor dem jeweils geltenden Verfallszeitpunkt verbraucht wurden, wobei folgender Zeitplan gilt: (a) AdWords Credits, die gemäß Ziffer 3 oder 6 zugeteilt wurden, verfallen, wenn sie nicht bis zum jeweiligen Verfallszeitpunkt genutzt wurden; (b) AdWords Credits, die von Google für Werbezwecke zugeteilt wurden, verfallen, wenn sie nicht bis zum jeweiligen Zeitpunkt während der Werbeaktion oder dem in den Bedingungen der Werbeaktionen angegebenen Zeitpunkt genutzt wurden und (c) AdWords Credits, die nicht (a) oder (b) unterfallen, verfallen, wenn sie nicht binnen von 3 Jahren ab dem Zeitpunkt genutzt wurden, zu dem solche AdWords Credits dem Kunden innerhalb des AdWords Programms zugänglich gemacht wurden.

12        Sonstiges.  (a) Diese Nutzungsbedingungen unterliegen schweizer Recht und die Parteien unterwerfen sich in Bezug auf alle Streitigkeiten (vertraglicher und nicht-vertraglicher Art) im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen oder den Programmen der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte in Zürich, Schweiz. (b) Keine Bestimmung in diesen Nutzungsbedingungen beschränkt die Befugnis einer Partei, einstweiligen Rechtsschutz zu suchen. (c) Vorbehaltlich Ziffer 9(a)(ii) beinhalten diese Nutzungsbedingungen sämtliche Vereinbarungen zwischen den Parteien und ersetzen alle anderen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Keine Partei hat sich bei der Vereinbarung dieser Nutzungsbedingungen auf irgendwelche Erklärungen, Zusicherungen oder Gewährleistungen verlassen (gleich ob fahrlässig oder arglos abgegeben) oder soll daraus irgendwelche Rechte oder Rechtsbehelfe ableiten können, soweit in diesen Nutzungsbedingungen nicht ausdrücklich anders geregelt. (d) Keine Partei darf eine öffentliche Erklärung über die in diesen Nutzungsbedingungen vorgesehene Beziehung abgeben (sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben). (e) Alle Erklärungen bezüglich Kündigung oder Vertragsbruch müssen schriftlich erfolgen sind an die Rechtsabteilung der anderen Partei zu richten (oder an den Hauptansprechpartner der anderen Partei, falls unbekannt ist, ob diese eine Rechtsabteilung hat). Die E-Mail-Adresse für Erklärungen an die Rechtsabteilung von Google lautet legal-notices@google.com. Alle anderen Erklärungen müssen schriftlich erfolgen und an den Hauptansprechpartner der anderen Partei gerichtet werden. Eine Erklärung gilt als zugegangen, wenn ihr Empfang schriftlich, automatisch oder durch elektronischen Log (wie jeweils zutreffend) bestätigt wurde. Diese Zugangsvoraussetzungen gelten nicht für Erklärungen im Rahmen von gerichtlichen Auseinandersetzungen, für die stattdessen das geltende Recht maßgeblich ist. (f) Mit Ausnahme von Änderungen dieser Nutzungsbedingungen durch Google gemäß Ziffer 11 bedarf jede Änderung der Zustimmung beider Parteien und muss ausdrücklich angeben, dass hierdurch diese Nutzungsbedingungen geändert werden. Sofern eine Partei Rechte, die ihr unter diesen Nutzungsbedingungen zustehen, nicht ausübt (oder verspätet ausübt), liegt darin kein Verzicht dieser Partei auf diese Rechte begründet. Sofern eine Bestimmung (oder ein Teil einer Bestimmung) dieser Nutzungsbedingungen unzulässig, unwirksam oder undurchsetzbar sein sollte, bleibt der Rest dieser Nutzungsbedingungen vollständig gültig. (g) Keine Partei darf irgendeinen Teil dieser Nutzungsbedingungen ohne schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten, ausgenommen an eine Einheit, die direkt oder indirekt die abtretende Partei kontrolliert, von dieser kontrolliert wird oder mit ihr unter der gemeinsamen Kontrolle eines Dritten steht, dies jedoch nur soweit, wie (I) der Abtretungsempfänger sich schriftlich an diese Nutzungsbedingungen bindet, (II) die abtretende Partei für die Einhaltung der Nutzungsbedingungen für den Fall haftbar bleibt, dass der Abtretungsempfänger sie nicht erfüllt und (III) die abtretende Partei die andere Partei von der Abtretung in Kenntnis gesetzt hat. Darüber hinaus kann Google jede Forderung, die Google gegen den Kunden zusteht, ohne Zustimmung des Kunden an einen Dritten abtreten. Jeder sonstige Versuch einer Abtretung oder Übertragung ist unwirksam. (h) Mit Ausnahme der Bestimmung in Ziffer 10 gibt es keine Drittbegünstigten dieser Nutzungsbedingungen. (i) Diese Nutzungsbedingungen begründen kein Vertretungsverhältnis, keine Partnerschaft und keine Gesellschaft zwischen den Parteien. (j) Ziffern 1 (nur der letzte Satz) und 7 bis 12 überdauern das Ende dieser Nutzungsbedingungen. (k) Mit Ausnahme der Zahlungspflichten ist keine Partei oder irgendeine Einheit, die direkt oder indirekt diese Partei kontrolliert, von ihr kontrolliert wird oder mit ihr unter der gemeinsamen Kontrolle eines Dritten steht, für eine Störung oder eine Verzögerung der Leistung haftbar, soweit sich diese ihrer vernünftigen Einflussnahme entzieht.

10. September 2013

Nutzungsbedingungen für Werbeprogramme der Google Ireland Limited

Diese Nutzungsbedingungen für Werbeprogramme der Google Ireland Limited („Nutzungsbedingungen„) werden zwischen Google Ireland Limited (Registrierungsnummer: 368047) mit Sitz in Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland („Google„) und derjenigen Rechtspersönlichkeit vereinbart, die diese Nutzungsbedingungen ausfertigt oder diese Nutzungsbedingungen elektronisch akzeptiert („Kunde„). Diese Nutzungsbedingungen regeln die Teilnahme des Kunden an denjenigen Werbeprogrammen und Diensten von Google, (i) auf die der Kunde mit dem Konto bzw. den Konten zugreifen kann, die er im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen erhält oder (ii) die auf diese Nutzungsbedingungen verweisen oder auf die in diesen Nutzungsbedingungen verwiesen wird (zusammen: „Programme„). Die Parteien vereinbaren Folgendes:

1        Programme.  Der Kunde ermächtigt Google und jede Rechtspersönlichkeit, die von Zeit zu Zeit direkt oder indirekt Google kontrolliert, von Google kontrolliert wird oder mit Google unter gemeinsamer Kontrolle eines Dritten steht („verbundenes Unternehmen„), Werbematerial (Creatives) und damit verbundene Technologien des Kunden (zusammen: „Werbung“, „Ads“ oder „kreative Inhalte„) auf jedem Inhalt oder jedem Objekt (jeweils ein „Objekt„) zu platzieren, die von Google oder seinen verbundenen Unternehmen im eigenen Namen oder – wie jeweils zutreffend – im Namen eines Dritten („Partner„) bereitgestellt wird. Der Kunde ist alleine verantwortlich für alle (i) kreativen Inhalte, (ii) Entscheidungen in Bezug auf den Zuschnitt oder die Ausrichtung der Werbung (Ad Trafficking oder Targeting) (z.B. Schlüsselwörter) („Ziele„), (iii) Objekte, auf die Betrachter der kreativen Inhalte weitergeleitet werden (z.B. Landeseiten (Landing Pages)) nebst zugehörigen URLs und Weiterleitungen („Zielseiten„) und (iv) Dienstleistungen und Produkte, die auf den Zielseiten beworben werden (zusammen: „Dienste„). Das Programm besteht aus einer Werbeplattform, auf welcher der Kunde Google dazu ermächtigt, automatisierte Mittel zur Formatierung von Ads zu verwenden. In diesen Nutzungsbedingungen ist unter dem „Advertiser eine Rechtspersönlichkeit zu verstehen, deren Ads (egal ob von ihr selbst erstellt oder durch Dritte in ihrem Namen) durch den Kunden mittels eines Programms platziert werden. Falls der Kunde ein Programm für eigene Werbung nutzt, d.h. nicht im Auftrag eines Advertisers, ist der Kunde bezogen auf diese Nutzung sowohl der Kunde als auch der Advertiser. Google und seine verbundenen Unternehmen können dem Kunden bestimmte optionale Programmfunktionen bereitstellen, um den Kunden bei der Auswahl und dem Erstellung von Zielen und kreativen Inhalten zu unterstützen. Der Kunde ist nicht dazu verpflichtet, die Nutzung dieser optionalen Funktionen für Ziele und kreative Inhalte zu gestatten, und kann der Nutzung dieser Funktionalitäten zustimmen (Opt-In) oder ihr widersprechen (Opt-Out). Falls der Kunde aber diese Funktionen nutzt, ist nur er alleine für die Ziele und kreativen Inhalte  verantwortlich. Google und Partner können einzelne Ads oder Zielseiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ablehnen oder entfernen. Google und seine verbundenen Unternehmen können Programme jederzeit ändern oder beenden. Der Kunde erkennt an, dass Google oder seine verbundenen Unternehmen an Programmauktionen teilnehmen können, um ihre eigenen Dienste und Produkte zu bewerben. Manche Programmfunktionen sind als „Beta„, „Ad-Experiment“ oder in sonstiger Weise als nicht unterstützt oder vertraulich gekennzeichnet (zusammen „Beta-Funktionen„). Der Kunde darf keinerlei Informationen aus Beta-Funktionen oder über die Bedingungen oder Existenz nicht-öffentlicher Beta-Funktionen preisgeben.

2        Richtlinien.  Nur der Kunde allein ist verantwortlich für seine Nutzung der Programme (z.B. für den Zugang zu Nutzerkonten im Programm und deren Nutzung sowie für den Schutz von Nutzernamen und Passwörtern) („Nutzung„). Die Nutzung von Programmen unterliegt den geltenden Google-Richtlinien, die unter www.google.com/ads/policies abrufbar sind, und allen geltenden Richtlinien von Partnern, die dem Kunden von Google bereitgestellt werden (wie jeweils von Zeit zu Zeit geändert, „Richtlinien„). Einige der am häufigsten gestellten Fragen in Bezug auf die Richtlinien werden durch folgende Richtlinien beantwortet: die Google-Datenschutzerklärung, abrufbar unter www.google.com/privacy.html; die Cookies-Werberichtlinie, abrufbar unter www.google.com/ads/cookies; und die Richtlinien für die Verwendung von Google-Marken durch Dritte, abrufbar unter www.google.com/permissions/guidelines.html. Google wird hinsichtlich des Programms die Google-Datenschutzerklärung einhalten. Der Kunde ermächtigt Google, Ads nach Maßgabe der Richtlinien zu ändern. Der Kunde wird folgende Handlungen weder selbst vornehmen, noch irgendeinem Dritten gestatten: (i) Generierung automatischer, betrügerischer oder anderweitig ungültiger Impressions, Abfragen (Inquiries,), Clicks oder Conversions, (ii) Verschleierung von Conversions für Programme, wenn sie offengelegt werden müssen, (iii) Einsatz automatisierter Mittel oder jeder Form des Abgreifens (Scraping) oder der Extraktion von Daten, um werbebezogene Informationen von Google von irgendwelchen Objekten abzugreifen, abzufragen oder auf sonstige Weise zu erheben, es sei denn insoweit, wie von Google ausdrücklich genehmigt, (iv) Bewerbung von Substanzen, Diensten, Produkten oder Materialen, die gegen geltende Gesetze oder sonstige Rechtsvorschriften in dem Land verstoßen, wo Ads angezeigt, platziert oder anderweitig zugänglich gemacht werden, (v) Verstoß gegen jegliche technische Spezifikationen, die auf irgendeinem Objekt und/oder in den Richtlinien aufgestellt sind und (vi) Beteiligung an irgendwelchen anderen Geschäftspraktiken, die nach dem Recht irgendeines Staates oder Landes, in dem die Ads zugänglich gemacht werden, rechtswidrig oder betrügerisch sind. Der Kunde wird alle Mitteilungen, die Ads auf Objekten von Partnern nach diesen Nutzungsbedingungen betreffen, ausschließlich an Google richten.

3        Auslieferung von Ads (Ad Serving).  (a) Der Kunde darf keine Ads bereitstellen, die Malware, Spyware oder anderen schädlichen Code beinhalten und darf nicht bewusst Sicherheitsmaßnahmen von Programmen verletzen oder umgehen. (b) Der Kunde darf einen Ad-Server ausschließlich zur Auslieferung und Messung von Ads im Rahmen solcher Programme einsetzen, die eine Auslieferung von Ads durch Dritte erlauben, und nur dann, wenn der Ad-Server von Google für eine Verwendung im Rahmen des Programms zugelassen wurde. Google wird Ad-Server-Tags des Kunden implementieren, sodass sie im Wesentlichen funktionsfähig sind. (c) Für online angezeigte Ad-Impressions, die auf Basis von Tausender-Kontakten (Cost-Per-Thousand Impressions, CPM) abgerechnet werden („Display-Ads„), wird der Kunde Abstimmungsbemühungen zwischen Google und 3PAS unterstützen,  falls die von Google ermittelte Anzahl der Impressions (Impression Count, „IC„) für ein Programm während eines Abrechnungszeitraums mehr als 10% höher ist als der IC des vom Kunden genutzten Ad-Server einer dritten Partei (Third Party Ad Server, „3PAS„). Wenn diese Differenz nicht gelöst werden kann, besteht der einzige Rechtsbehelf des Kunden darin, binnen 60 Tagen ab Rechnungsdatum („Anspruchszeitraum„) einen Anspruch geltend zu machen und (i) Google wird dem Kunden Advertising Credits in Höhe von (90% der Google IC – 3PAS IC) * der von Google im Abrechnungszeitraum gemessenen durchschnittlichen CPM der Kampagne gutschreiben, die vom Kunden nur binnen 60 Tagen ab Erteilung der Gutschrift genutzt werden können („Verfallszeitpunkt„) und (ii) Google kann die Befugnis des Kunden zur Nutzung des betreffenden 3PAS-Dienstleisters und die Geltung der Bestimmungen dieses Satzes über die Lösung von Differenzen in Bezug auf diesen 3PAS-Dienstleister aussetzen. Die Zahlen (Metrics) eines 3PAS, dessen Ad-Server-Tags Google zur Verfügung gestellt werden, werden bei der vorstehenden Berechnung zur Klärung von Differenzen verwendet. Google kann verlangen, dass Aufzeichnungen über die Differenzen direkt vom 3PAS an Google bereitgestellt werden. Der Kunde erhält keine Gutschrift für Differenzen, die auf dem Unvermögen des 3PAS beruhen, Ads auszuliefern.

4        Stornierung von Ads.  Sofern nicht eine Richtlinie, die Benutzeroberfläche des Programms oder eine Vereinbarung, die auf diese Nutzungsbedingungen verweist (Insertion Order, „IO„), etwas anderes bestimmt, kann jede Partei jede Ad jederzeit stornieren, bevor die Anzeigenauktionen oder -platzierung erfolgt ist (wobei der frühere dieser beiden Zeitpunkte maßgeblich ist), wobei der Kunde allerdings zur Zahlung der von Google an den Kunden mitgeteilten Stornogebühren (soweit einschlägig) verpflichtet bleibt und die Anzeige möglicherweise dennoch erscheint, wenn der Kunde eine Ad nach einem von Google mitgeteilten Bindungsdatum (Commitment Date) storniert (z.B. bei einer Kampagne, die auf einer Reservierung beruht). Die Auslieferung stornierter Ads endet in der Regel binnen 8 Geschäftsstunden oder wie in einer Richtlinie oder einer IO beschrieben, wobei der Kunde zur Zahlung alle Gebühren verpflichtet bleibt, die aus der ausgelieferten Ad resultieren (z.B. Vergütung auf Conversion-Basis). Der Kunde muss die Stornierung von Anzeigen wie folgt vornehmen: (i) online über das Benutzerkonto des Kunden, sofern diese Funktion vorhanden ist, (ii) sofern diese Funktion nicht vorhanden ist, per Mitteilung an Google mittels E-Mail an den Verantwortlichen des Benutzerkontos des Kunden (Customer’s Account Representative), oder (iii) sofern ein solcher Verantwortlicher nicht existiert, per Mitteilung an Google mittels E-Mail an support@google.com. Der Kunde wird nicht von seinen Zahlungspflichten für kreative Inhalte frei, die nicht übermittelt wurden oder erst nach dem von Google mitgeteilten Fälligkeitsdatum übermittelt wurden. Google ist nicht an von dem Kunden übermittelte IOs oder sonstige Geschäftsbedingungen des Kunden gebunden.

5        Gewährleistung und Rechte. Jede Partei gewährleistet gegenüber der anderen Partei, dass sie angemessene Fähigkeiten und Sorgfalt einsetzen wird, um ihre Pflichten aus diesen Nutzungsbedingungen zu erfüllen. Der Kunde gewährleistet, dass (a) er ausreichende Rechte an den kreativen Inhalten, Zielseiten und Zielen besitzt, damit Google sowie dessen verbundene Unternehmen und Partner die Programme betreiben können, und räumt Google sowie dessen verbundenen Unternehmen und Partnern diese Rechte hiermit ein, (b) alle Informationen und Genehmigungen, die durch den Kunden oder in dessen Namen bereitgestellt werden, vollständig, richtig und aktuell sind, und (c) die Nutzung, die Dienste oder die Zielseiten nicht (i) gegen  Gesetze oder geltende Vorschriften oder Verhaltensregeln (einschließlich des GAP-Code in Großbritannien und ähnliche Verhaltensvorschriften in Bezug auf Werbestandards in einer anderen Jurisdiktion) verstoßen oder einen solchen Verstoß fördern; oder (ii) geistige Eigentumsrechte irgendeines Dritten verletzen oder Bestandteile beinhalten, die schädlich, beleidigend, obszön, bedrohend oder verleumderisch sein können. Der Kunde erlaubt Google und seinen verbundenen Unternehmen den automatischen Abruf und die automatische Analyse von Zielseiten für die Zwecke der Programme. Der Kunde wird dem Advertiser im Rahmen seiner bestehenden Berichtspflichten, jedoch mindestens monatlich, Berichtsdaten zur Verfügung stellen und dabei die tatsächlich auf Google aufgewendeten Gelder und die Performance (mindestens: Preis, Clicks und Impressions der Nutzer auf dem Konto dieses Advertisers) besonders hervorheben. Google kann dem Advertiser auf dessen Wunsch hin Informationen in Bezug auf diesen Advertiser zukommen lassen.

6        Wiedergutmachung.  Bei Display-Ads, für die eine Reservierung erforderlich ist, wird Google bis zum Ende der Kampagne die vereinbarte Gesamtzahl an Display-Ads ausliefern. Falls Google dies nicht tut, kann der Kunde einen Anspruch ausschließlich während des Anspruchszeitraums geltend machen. Falls Google die Richtigkeit des Anspruchs bestätigt, wird Google dem Kunden die nicht ausgelieferten Display-Ads nicht berechnen oder – falls der Kunde bereits bezahlt hat – nach vernünftigem Ermessen von Google entweder (i) Advertising Credits gutschreiben, die nur bis zum Verfallszeitpunkt genutzt werden können, (ii) die Display-Ads zu einem späteren Zeitpunkt an einer Stelle platzieren, die Google als vergleichbar ansieht, oder (iii) die Dauer der Kampagne verlängern. Google kann nicht gewährleisten, dass jedwede auktionsbasierte Ad ausgeliefert wird, weshalb die Wiedergutmachung nicht für auktionsbasierte Ads gilt.

7        Zahlung.  Der Kunde wird alle Entgelte im Zusammenhang mit dem Programm akonto oder auf eine andere, von Google genehmigte Weise innerhalb eines von Google (z.B. in der Benutzeroberfläche oder in einer IO) bezeichneten, wirtschaftlich angemessenen Zeitraums zahlen. Erfolgt bis zum Fälligkeitsdatum keine Zahlung, kann Google ab dem Fälligkeitstag bis zum Tag der tatsächlichen Zahlung, gleich ob dieser vor oder nach einem Urteil liegt, Verzugszinsen in Höhe von 2% pro Jahr über dem jeweiligen Basiszinssatz der Barclays Bank PLC verlangen. Die Entgelte verstehen sich zuzüglich Steuern. Der Kunde ist verpflichtet, (i) alle Steuern und sonstigen staatlichen Abgaben und (ii) angemessene Aufwendungen nebst anwaltlichen oder sonstigen Honoraren zu zahlen, die Google im Zusammenhang mit der Einziehung verspäteter Zahlungen entstehen. Die Gebühren basieren ausschließlich auf den Messungen der Programme durch Google und den anwendbaren Abrechnungseinheiten (z.B. Clicks oder Impressions). Jeder Anteil der Entgelte, der nicht in gutem Glauben bestritten wird, muss in voller Höhe gezahlt werden. Keine Partei ist berechtigt, einen fälligen Zahlungsanspruch nach diesen Nutzungsbedingungen gegen einen anderen Zahlungsanspruch nach diesen Nutzungsbedingungen aufzurechnen. Google kann eine Kreditlinie des Kunden nach eigenem Ermessen jederzeit verlängern, ändern oder widerrufen. Google ist nicht verpflichtet, Ads trotz Überschreitung des Kreditlimits auszuliefern. Sofern Google Ads zwar ausliefert, aber diese Ads nicht an die ausgewählten Ziele liefert, besteht der einzige Rechtsbehelf des Kunden darin, innerhalb der Anspruchsfrist einen Anspruch auf Advertising Credits zu erheben. Nach Überprüfung des Anspruchs wird Google die Advertising Credits gewähren, die aber nur bis zum Verfallszeitpunkt verwendet werden können. Der Kunde ist sich bewusst, dass Dritte Impressions oder Clicks auf Ads des Kunden für verbotene oder unzulässige Zwecke erzeugen können und dass der einzige Rechtsbehelf des Kunden in Ansehung dessen darin besteht, innerhalb der Anspruchsfrist einen Anspruch auf Advertising Credits zu erheben. Nach Überprüfung des Anspruchs wird Google die Advertising Credits gewähren, die aber nur bis zum Verfallszeitpunkt verwendet werden können. IM GRÖSSTMÖGLICHEN, GESETZLICH ZUGELASSENEN UMFANG, (A) VERZICHTET DER KUNDE AUF ALLE ANSPRÜCHE IN BEZUG AUF JEGLICHE ENTGELTE FÜR PROGRAMME, SOFERN NICHT INNERHALB DES ANSPRUCHSZEITRAUMS EIN ANSPRUCH ERHBOBEN WIRD UND (B) LIEGT DIE ERTEILUNG VON ADVERTISING CREDITS (FALLS ÜBERHAUPT ANWENDBAR) IM VERNÜNFTIGEN ERMESSEN VON GOOGLE UND KÖNNEN ADVERTISING CREDITS, FALLS SIE GEWÄHRT WERDEN, NUR BIS ZUM VERFALLSZEITPUNKT VERWENDET WERDEN. Der Kunde erkennt an und ist damit einverstanden, dass jedes Konto, jede Kreditkarte und damit im Zusammenhang stehende Abrechnungs- und Zahlungsinformationen, die der Kunde Google bereitstellt, von Google an von Google beauftragte Unternehmen zu den alleinigen Zwecken weitergegeben werden dürfen, um Bonitätsprüfungen durchzuführen, Zahlungen an Google abzuwickeln, Google zustehende Forderungen beizutreiben, und/oder das Konto des Kunden zu betreuen.

8        Haftungsausschluss.  Für jegliche Programme oder jeglichen andere, von Google oder seinen verbundenen Unternehmen unter diesen Nutzungsbedingungen bereitgestellten Waren oder Dienste gelten keinerlei andere, als die hierin ausdrücklich festgelegten Bedingungen, Gewährleistungen oder anderen Bestimmungen. Im größtmöglichen, gesetzlich zulässigen Umfang gelten keinerlei konkludente Bedingungen, Gewährleistungen oder andere Bestimmungen (einschließlich jeglicher konkludenter Bestimmungen hinsichtlich zufriedenstellender Qualität, Zwecktauglichkeit oder Übereinstimmung mit der Beschreibung). Weder Google noch seine verbundenen Unternehmen oder Partner geben irgendeine Garantie in Bezug auf die Programme oder die mittels der Programme erzeugten Ergebnisse ab.

9        Haftungsbeschränkung. (a) Keine Bestimmung in diesen Nutzungsbedingungen oder in einer IO beschränkt oder schließt die Haftung einer Partei für folgende Schäden aus: (i) für Tod oder Körperverletzung aufgrund der Fahrlässigkeit einer Partei oder ihrer Bediensteten, Beauftragten oder Mitarbeiter, (ii) für Betrug oder arglistige Täuschung, (iii) für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; (iv) nach Ziffer 10 (Freistellung), (v) für eine Verletzung von Ziffern 3(a), 5(c), 12 (d) oder des letzten Satzes von Ziffer 1 durch den Kunden, (vi) für die Zahlung fälliger Entgelte, welche der anderen Partei im Rahmen der normalen Durchführung dieser Nutzungsbedingungen geschuldet werden oder (vii) soweit ein Haftungsausschluss oder eine Haftungsbeschränkung rechtlich unzulässig ist. (b) Keine Partei soll aus oder in Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen oder einer IO haftbar sein (gleich ob aus Vertrag oder unerlaubter Handlung, einschließlich unter anderem aus Fahrlässigkeit oder sonstigem Grund) für (i) entgangenen Gewinn, (ii) entgangene erwartete Einsparungen, (iii) entgangene Geschäftsmöglichkeiten, (iv) Verlust oder Beschädigung von Daten, (v) Verlust oder Schäden infolge Ansprüche Dritter oder (vi) indirekte Schäden oder Folgeschäden, welche die andere Partei erlitten hat (gleich ob die Parteien zum Zeitpunkt der Annahme dieser Nutzungsbedingungen durch den Kunden solche Verluste in Betracht gezogen haben oder nicht). (c) Vorbehaltlich der obigen Ziffern 9(a) und (b) ist die Gesamthaftung jeder Partei gegenüber der anderen wegen eines Ereignisses oder einer Serie zusammenhängender Ereignisse aus oder im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen auf den größeren der folgenden Beträge begrenzt: (i) den von dem Kunden nach diesen Nutzungsbedingungen an Google gezahlten oder zu zahlenden Betrag für diejenigen drei Monate, die unmittelbar vor dem Monat liegen, in den das Ereignis (oder die Serie zusammenhängender Ereignisse) fällt oder (ii) £25.000.

10        Freistellung.  Der Kunde wird Google und dessen Partner, Beauftragte, verbundene Unternehmen und Lizenzgeber von und gegen jegliche(n) Ansprüche(n) Dritter und jegliche(r) Haftung aus oder bezogen auf Ziele, kreative Inhalte, Zielseiten, Dienste, Nutzungen und/oder Verletzungen dieser Nutzungsbedingungen durch den Kunden freistellen und schadlos halten. Partner sind als Drittbegünstigte dieser Klausel anzusehen.

11        Laufzeit und Kündigung.  Google kann diese Nutzungsbedingungen jederzeit erweitern, beschränken oder sonstwie ändern. Die geänderten Nutzungsbedingungen werden unter www.google.com/ads/terms bekanntgegeben. Der Kunde sollte diese Nutzungsbedingungen regelmäßig überprüfen. Die Änderungen an diesen Nutzungsbedingungen gelten nicht rückwirkend und treten 7 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Allerdings werden Änderungen sofort mit ihrer Mitteilung wirksam, wenn sie neue Funktionen betreffen oder auf Gesetzesänderungen beruhen. Jede Partei kann diese Nutzungsbedingungen jederzeit durch Erklärung gegenüber der anderen Partei kündigen, wobei (i) Kampagnen, die nicht nach Ziffer 4 storniert wurden, und neue Kampagnen durchgeführt und reserviert werden können, und (ii) die weitere Nutzung der Programme jeweils den dann geltenden Nutzungsbedingungen von Google für die Programme unterliegt, wie unter www.google.com/ads/terms abrufbar. Google kann die Teilnahme des Kunden an den Programmen jederzeit aussetzen. In jedem Fall liegt die Weiterführung der Kampagnen des Kunden nach einer Kündigung im alleinigen Ermessen von Google. Hin und wieder kann es vorkommen, dass der Kunde Advertising Credits oder andere nicht beanspruchte Mittel in seinem AdWords Programm-Konto hat (AdWords Credits„). AdWords Credits verfallen und stehen dem Kunden nicht mehr zur Verfügung, wenn sie nicht vor dem jeweils geltenden Verfallszeitpunkt verbraucht wurden, wobei folgender Zeitplan gilt: (a) AdWords Credits, die gemäß Ziffer 3 oder 6 zugeteilt wurden, verfallen, wenn sie nicht bis zum jeweiligen Verfallszeitpunkt genutzt wurden; (b) AdWords Credits, die von Google für Werbezwecke zugeteilt wurden, verfallen, wenn sie nicht bis zum jeweiligen Zeitpunkt während der Werbeaktion oder dem in den Bedingungen der Werbeaktionen angegebenen Zeitpunkt genutzt wurden und (c) AdWords Credits, die nicht (a) oder (b) unterfallen, verfallen, wenn sie nicht binnen von 3 Jahren ab dem Zeitpunkt genutzt wurden, zu dem solche AdWords Credits dem Kunden innerhalb des AdWords Programms zugänglich gemacht wurden.

12        Sonstiges.  (a) Diese Nutzungsbedingungen unterliegen schweizer Recht und die Parteien unterwerfen sich in Bezug auf alle Streitigkeiten (vertraglicher und nicht-vertraglicher Art) im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen oder den Programmen der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte in Zürich, Schweiz. (b) Keine Bestimmung in diesen Nutzungsbedingungen beschränkt die Befugnis einer Partei, einstweiligen Rechtsschutz zu suchen. (c) Vorbehaltlich Ziffer 9(a)(ii) beinhalten diese Nutzungsbedingungen sämtliche Vereinbarungen zwischen den Parteien und ersetzen alle anderen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Keine Partei hat sich bei der Vereinbarung dieser Nutzungsbedingungen auf irgendwelche Erklärungen, Zusicherungen oder Gewährleistungen verlassen (gleich ob fahrlässig oder arglos abgegeben) oder soll daraus irgendwelche Rechte oder Rechtsbehelfe ableiten können, soweit in diesen Nutzungsbedingungen nicht ausdrücklich anders geregelt. (d) Keine Partei darf eine öffentliche Erklärung über die in diesen Nutzungsbedingungen vorgesehene Beziehung abgeben (sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben). (e) Alle Erklärungen bezüglich Kündigung oder Vertragsbruch müssen schriftlich erfolgen sind an die Rechtsabteilung der anderen Partei zu richten (oder an den Hauptansprechpartner der anderen Partei, falls unbekannt ist, ob diese eine Rechtsabteilung hat). Die E-Mail-Adresse für Erklärungen an die Rechtsabteilung von Google lautet legal-notices@google.com. Alle anderen Erklärungen müssen schriftlich erfolgen und an den Hauptansprechpartner der anderen Partei gerichtet werden. Eine Erklärung gilt als zugegangen, wenn ihr Empfang schriftlich, automatisch oder durch elektronischen Log (wie jeweils zutreffend) bestätigt wurde. Diese Zugangsvoraussetzungen gelten nicht für Erklärungen im Rahmen von gerichtlichen Auseinandersetzungen, für die stattdessen das geltende Recht maßgeblich ist. (f) Mit Ausnahme von Änderungen dieser Nutzungsbedingungen durch Google gemäß Ziffer 11 bedarf jede Änderung der Zustimmung beider Parteien und muss ausdrücklich angeben, dass hierdurch diese Nutzungsbedingungen geändert werden. Sofern eine Partei Rechte, die ihr unter diesen Nutzungsbedingungen zustehen, nicht ausübt (oder verspätet ausübt), liegt darin kein Verzicht dieser Partei auf diese Rechte begründet. Sofern eine Bestimmung (oder ein Teil einer Bestimmung) dieser Nutzungsbedingungen unzulässig, unwirksam oder undurchsetzbar sein sollte, bleibt der Rest dieser Nutzungsbedingungen vollständig gültig. (g) Keine Partei darf irgendeinen Teil dieser Nutzungsbedingungen ohne schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten, ausgenommen an eine Einheit, die direkt oder indirekt die abtretende Partei kontrolliert, von dieser kontrolliert wird oder mit ihr unter der gemeinsamen Kontrolle eines Dritten steht, dies jedoch nur soweit, wie (I) der Abtretungsempfänger sich schriftlich an diese Nutzungsbedingungen bindet, (II) die abtretende Partei für die Einhaltung der Nutzungsbedingungen für den Fall haftbar bleibt, dass der Abtretungsempfänger sie nicht erfüllt und (III) die abtretende Partei die andere Partei von der Abtretung in Kenntnis gesetzt hat. Darüber hinaus kann Google jede Forderung, die Google gegen den Kunden zusteht, ohne Zustimmung des Kunden an einen Dritten abtreten. Jeder sonstige Versuch einer Abtretung oder Übertragung ist unwirksam. (h) Mit Ausnahme der Bestimmung in Ziffer 10 gibt es keine Drittbegünstigten dieser Nutzungsbedingungen. (i) Diese Nutzungsbedingungen begründen kein Vertretungsverhältnis, keine Partnerschaft und keine Gesellschaft zwischen den Parteien. (j) Ziffern 1 (nur der letzte Satz) und 7 bis 12 überdauern das Ende dieser Nutzungsbedingungen. (k) Mit Ausnahme der Zahlungspflichten ist keine Partei oder irgendeine Einheit, die direkt oder indirekt diese Partei kontrolliert, von ihr kontrolliert wird oder mit ihr unter der gemeinsamen Kontrolle eines Dritten steht, für eine Störung oder eine Verzögerung der Leistung haftbar, soweit sich diese ihrer vernünftigen Einflussnahme entzieht.

10. September 2013

Warum AdSense Kunden verlieren wird: Nutzerfeindlichkeit

Wie kann man eigentlich in einem deutschsprachigen Land einem Kunden sagen, er dürfe im Eigennamen keine Umlaute schreiben?

Wenn Google-Adsense das überall so macht, also auch in Frankreich oder in Polen oder in Dänemark die Buchstaben des Landes verbietet, dann wird AdSense auf Dauer Kunden verlieren.

Gibt man bei der Bankverbindung den zutreffenden Namen des Kontoinhabers an, wird man von AdSense gezwungen, ihn falsch zu schreiben.

Was ist das denn bitte?

Arroganz oder die Unfähigkeit, zu programmieren? Aber es paßt zum Geschäftsgebaren von AdSense und zum Umgang mit Kunden.

Buchstaben der deutschen Sprache in einem deutschsprachigen Land nicht möglich. (Bildschirmfoto)

Buchstaben der deutschen Sprache in einem deutschsprachigen Land nicht möglich. (Bildschirmfoto)

WP 3.7 wieder mit Fehler

Admin24 post on Oktober 29th, 2013
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Die Flut an immer neuen Versionen von „WordPress“ und damit auch an Aktualisierungen von Erweiterungen („plugins“) nimmt nicht ab. Und auch mit 3.7 funktioniert wieder einmal etwas nicht mehr. WordPress kündigt bereits wieder eine Fehlerbehebungsversion an. Auf der offiziellen Webpräsenz von WordPress liest man:

Kleiner Fehler große Wirkung – WordPress 3.7.1 wird in Kürze erwartet

Kaum ist die WordPress Version 3.7 veröffentlicht, prasseln die Meldungen ein, daß es einen „particulary nasty bug“ beim Einsatz des Visuellen Editors gibt. Eingefügte Bilder mit Bildbeschriftungen (Captions) verschwinden aus dem Sichtfeld und die Buttons zum Löschen oder Bearbeiten sind nicht erreichbar, geschweige denn anklickbar. Berichten zufolge taucht dieser Fehler nicht mit allen Browsern auf.

Der Fehler wird durch die Regression der Uglify.js hervorgerufen. Nichts wirklich Dramatisches, aber nervig für alle WordPress-Nutzer, die mit dem visuellen Editor arbeiten.

Laut Aussage von Chef-Entwickler Andrew Nacin soll in Kürze das Wartungs-Release 3.7.1 erscheinen, welches diesen und noch ein paar andere Fehler behebt.

WordPress wiederherstellen (mit Datenbank-Wiederherstellung)

WP hat tausende Erweiterungsmöglichkeiten und je mehr dieser „plugins“ (Erweiterungen) man nutzt, desto eher geht was kaputt.

Außerdem gibt es bald schon alle paar Monate eine neue Version von WordPress. Aktualisiert man, ist oft irgendwas nicht kompatibel. Und oft zerschießt es einem alles.

WP ist fett und langsam geworden. Es wird an Attraktivität immer mehr einbüßen, wenn die Entwickler so weitermachen.

Doch zum Thema Wiederherstellung:

Gerade entdeckt, ein gutes Video bzw. eine Video-Anleitung, wie man „WordPress“-Seiten sichert und sie wiederherstellt:

WordPress mehrsprachig: 3 Erweiterungen (plugins)

Wir möchten gerade ein Webprojekt mehrsprachig gestalten.

Es gibt drei Möglichkeiten, um eine mehrsprachige WordPress-Seite zu erstellen:

„qTranslate“, „Multilingual Press“ und „WPML“. Ein genauerer Blick auf die drei Erweiterungen (plugins) zur Mehrsprachigkeit für WordPress zeigt, daß alle dreiMöglichkeiten Vor- und Nachteile haben:

WPML ist sowohl umfassend und auf dem neuesten Stand gehalten. Doch leider sehr kompliziert zu bedienen, kritieren einige Internetteilnehmer. Das Einführungsvideo, welches alles andere als kompliziert auf mich wirkt und man hier sehen kann, kann jeder anklicken, der sich selbst ein Bild machen möchte: WPML

Das Grundprinzip von WPML ist, daß jede Übersetzung der Inhalte in einem separaten Artikel gespeichert ist. Das Menü zur Seiten-Administration ist hochkompliziert und WPML verursacht zusätzlich sogar Probleme mit anderen Erweiterungen („plugins“)

Multilingual Press gibt es in einer kostenpflichtigen Version für 60 Euro und einer freien Version.

„Multiligual Press“ vermehrt den Arbeitsaufwand für den Administrator der Website, weil jede Einstellung so oft gemacht werden soll, wie es Sprachen gibt.

Der Hersteller beschreibt das Produkt so: Schreibe einfach einen Beitrag in einer Sprache, und Multilingual Press erstellt automatisch ein Duplikat in den verbundenen Blogs. Diese neuen Beiträge und Seiten sind dann bequem über den Editor erreichbar – um sie zu übersetzen kann man hin und her wechseln. Dabei besteht auch die Möglichkeit den Beitrag manuell in bestimmte vorhandene Sprachen in der Multisite-Installation zu dublizieren. Aufgrund der Multisite-Lösung wird die Performance in keiner Weise beeinträchtigt, und bietet trotz Mehrsprachigkeit schnellen Seitenaufbau.

Anders als die anderen, behält die WP-Erweiterung „qTranslate“ von Qian Qin alle Übersetzungen im gleichen Artikel, was praktisch zu bedienen ist.

Es gibt keinen überfrachteten Admin-Bereich und das führt auch dazu, daß es nicht zuviele Interferenzen / Störungen gibt hinsichtlich der Kompatibilität mit anderen Erweiterungen, die man installiert hat. Und auch entsteht so kein Chaos in der Datenbank.

Leider ist es nicht mehr gehalten up-to-date und Anwender berichten mehr Fehler, vor allem in der Schnittstelle der das Schreiben von Artikeln, die ziemlich langweilig sind (Problem der Zeilenumbrüche, manchmal der Text verschwindet beim Wechsel visuelle / Text-Modus, etc..).

AB 1. Oktober 2013: Neue AGB bei Nic.at

Admin24 post on Juli 30th, 2013
Posted in Domänen Tags: ,
Der Verfasser dieser Mail von Nic.at hat seine eigene Mail nicht einmal überflogen, bevor er sie abgesandt hatte. Dieses Eindrucks kann man sich nicht erwehren.

Der Verfasser dieser Mail von Nic.at hat seine eigene Mail nicht einmal überflogen, bevor er sie abgesandt hatte. Dieses Eindrucks kann man sich nicht erwehren.

Wer AT-Domänen hat, der sieht sich aktuell mit neuen AGB konfrontiert.

Es ist die Rede von weniger Bürokratie und mehr Verständlichkeit. Der Satz unter Punkt 2 der neuen 3 Punkte ist derart in umständlichen Beamtendeutsch formuliert, daß man ihn mindestens 5x lesen muß, um den Inhalt zu verstehen.

Wieso kann man nicht einfach schreiben, wie es ist: Wenn Sie Ihre AT-Domänen über einen Partner von Nic.at verwalten lassen, ist nicht mehr zwingend Ihre Unterschrift erforderlich für Kündigung oder Übertragung. Es geht auch per Mail.

Aber wieso einfach, wenn man es auch kompliziert und schwulstig formulieren kann…

Und dann der Schein-Geschlechtergerechtigkeitsschwulst in der Anrede. Und weiter unten dann aber plötzlich Domaininhaber und Konsument ohne Geschlechterkrampf. Sehr durchdacht und vertrauenserweckend. Hat der Verfasser dieser Mail, die an sämtliche Nic.at-Kunden ging, seine eigene Mail vorm Absenden nicht einmal durchgelesen? Das sollte man machen bei einer Mail, die an über 1 Million Domäneninhaber-Adressen geht. Und sie idealerweise gleich noch 3 Personen vorlegen und fragen: Seht ihr Fehler? Ist alles schlüssig? Versteht ihr, was gemeint ist?

Oje…

Von wegen weniger Bürokratie und mehr Einfachheit.

Sehr geehrte/r Domain-Inhaber/in!

Mit einer .at-Domain sind Sie Vertragspartner von nic.at, der Registrierungsstelle für alle .at-Domains – auch wenn Sie Ihre .at-Domain(s) über einen unserer Registrar-Partner beantragt haben.
Wir arbeiten laufend daran, unsere Systeme zu verbessern und sie noch kundenfreundlicher zu gestalten.

Am 1.10.2013 treten unsere neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in Kraft. Für Sie als Domain-Inhaber/in bringen sie folgende Vorteile:

1)     Mehr Flexibilität: Domain-Kündigungen sind künftig bis zu 1 Tag (statt 28 Tage) vor Beginn des neuen Leistungszeitraums möglich. Beachten Sie dabei auch die Fristen Ihres Providers / Registrars!

2)     Weniger Bürokratie in der Domainverwaltung: Wird Ihre Domain von einem nic.at-Partner-Provider (Registrar) betreut, gelten für Sie in Zukunft neben Ihrer Unterschrift auch weitere Bestätigungsformen für Inhaberwechsel und Kündigung der Domain.

3)     Klare Formulierungen: unzeitgemäße Inhalte werden gestrichen; Anpassung an die aktuelle Rechtsprechung.

Sie brauchen nichts weiter zu tun, wenn Sie mit den Änderungen einverstanden sind.

Sind Sie als Domaininhaber Konsument im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (DE: Verbraucher), können Sie innerhalb eines Monats ab Erhalt dieser Information unter Nennung Ihrer Domain(s) an unten stehende Adresse schriftlich widersprechen. In diesem Fall gelten für Sie weiterhin die AGB in der Fassung 2003 mit 28 Tagen Kündigungsfrist und Ihrer verpflichtenden Unterschrift bei den genannten Transaktionen.

Die Registrierung Ihrer Domain bleibt natürlich in jedem Fall aufrecht!

Die neuen AGB finden Sie unter www.nic.at/agb2013 und weitere Informationen im Überblick unter www.nic.at/agb2013-info.

„category“ in Kategorie umbenennen

Admin24 post on Juli 17th, 2013
Posted in Wordpress Tags:

Oft sind schöne Gratis-Themen für „WordPress“ auf Englisch.

Wer dort etwas ändern will – zum Beispiel die „categories“ (sprich Kättegories) in Kategorien umbenennen möchte, der muß in den Inhalts-Ordner „wp-content“ und dort die „sidebar.php“-Datei herunterladen und mit einem Editor öffnen. Dann das Wort „categories“ über die Suchfunktion suchen und umbenennen.

Es ist eine H2-Rubrik oder auch eine H3-Rubrik, in welcher es zu finden sein wird.

Gleich kann man mit anderen Dingen verfahren wie z. B. „archives“, wenn man dieses in Archiv umbenennen möchte.

RSS bei WordPress aktivieren

Wer RSS aktivieren möchte, muß bei WordPress erst einiges tun.

Standardmäßig gibt es RSS, aber: Es ist nicht möglich, es zu aktivieren, wenn man nicht Änderungen vornimmt.

Jede URL hat normalerweise bei WordPress ein „rss feed“, das einfach zu erreichen ist, indem man einfach den Zusatz „/RSS“ an die Domäne fügt.

Z. B. www.Deine-Domäne.ch/RSS

Dann kommt das „rss feed“.

Aber nur, wenn man vorher auf Schreibtisch („dashboard“) ging, dort auf „Einstellungen“ klickte und dann auf Permalinks und bei „Benutzerdefinierte Struktur“ ein Häkchen reinmacht und im Feld folgenden Text einfügt:

/%category%/%postname%/

In Kurzform:

1. Einlogge und am Schreibtisch („dashboard“) auf

2. Einstellungen

3. Permalinks

4. Bei „Benutzerdefinierte Struktur“ ein Häkchen rein.

5. Einfügen: /%category%/%postname%/

Adiro.de bei Sedoparking?

Als ich vorhin die Seite von Adiro aufrufen wollte, kam Sedo-Parking. Erst dachte ich, ich habe mich vertippt. Denn noch gestern hatte ich eine neue Seite bei Adiro angemeldet.

Nach x-maligen Überprüfen nach Tippfehlern stellte ich fest, daß ich richtig Adiro.de eingegeben hab. Jetzt frag ich mich: Was ist los? Ist Adiro tot? Ist es eine technische Störung? Aber dann würde ja nur die Seite nicht angezeigt, aber nicht Sedo-Parking kommen.

Ich versuchte, ein Mail an Adiro zu schreiben, an die Mail-Adresse von Fabian Burgey. Es kam zurück als unzustellbar.

Ich schaute bei Denic.de nach, wer Inhaber ist. Es ist ein Thilo Burgey als Ansprechpartner eingetragen.

Nachtrag: Nachdem heute früh immer noch Sedoparking kam und am Morgen (7 Uhr 30) das Telefon besetzt war und ich daher niemand erreicht hatte, ist es nun so, daß jetzt am Mittag wieder die normale Seite von Adiro zu sehen ist. Habe es gerade geprüft, konnte mich auch normal einloggen.

War offenbar eine technische Störung. Am späten Vormittag kam auch ein Mail von Fabian Burgey, daß es Probleme mit den „servern“ gab.

In Anbetracht des Geschehens denke ich grad: Es wäre wohl gut, wenn man noch eine zweite Domäne hätte, die nicht auf dem gleichen „server“ liegt, sondern z. B. einen Blog auf einer separaten Domäne. Vielleicht Adiro-Blog.de. Oder etwas Ähnliches. Nicht, um das ganze System zu klonen sondern nur, damit man im Falle eines Ereignisses wie aktuell dort Mitteilungen veröffentlicht werden können, sodaß man erfahren kann, was los ist.

Wobei zum Thema „server“-Probleme zu sagen ist: Sowas gab es auch schon bei viel größeren Unternehmen wie zB der Deutschen Telekom oder in der Schweiz der Swißcom.

Adiro tot? Oder eine technische Störung bei Adiro.de? Aber wer hat dann die Domäne bei Sedo-Parking eingetragen? (Bild: technologisch.ch)

Adiro tot? Oder eine technische Störung bei Adiro.de? Aber wer hat dann die Domäne bei Sedo-Parking eingetragen? (Bild: technologisch.ch)

Als adminstrativer Ansprechpartner ist bei Denic ein Sascha Nepper IT-Dienstleistungen an der Arcener Straße 11 in 47638 Strälen eingetragen. Beim „guhgeln“ des Domäneninhabers Thilo Burgey stoße ich auf eine Firma mit einem englischsprachigen Namen, die Burgey Business Group.

Dort sind als Beteiligungen aufgeführt: 1st Natural Vendor GmbH, Adiro GmbH und Videovalis GmbH.

Ich gebe Videovalis.de ein. Auch hier kommt eine Sedoparking-Seite?

Oje. Weiß jemand mehr?

Webseite der englisch-namigen "Burgey Business Group"

Webseite der englisch-namigen „Burgey Business Group“

 

 

WordPress: Wo ist der „body tag“? – Wo die Fußdatei „footer.php“?

Oft heißt es bei Partnerprogrammen oder Internetwerbe-Netzwerken: „Fügen Sie die folgende Datei unmittelbar vor dem „body tag“ in Ihren Blog ein“.

Das klingt einfach, ist es aber nicht, wenn man sich nicht ein wenig auskennt.

Denn erstmal muß man wissen, wo um alles in der Welt der „body tag“ in WordPress ist. In welcher Datei ist der schließende „body tag“?

Der schließende Körper-Tag (body tag)  befindet sich in dem Fußbereich (footer).

Die Datei heißt footer.php.

Doch auch das hilft noch niemanden weiter, der sich nicht exzellent mit WordPress auskennt. Denn es fragt sich: Wo ist denn diese „footer.php“ überhaupt zu finden?

Sie findet sich im Thema (theme) von WordPress. Und der „theme“-Ordner ist im Oberordner WP-content. Dann dort den Ordner „themes“ anklicken, dann dort das Thema („theme“) öffnen / anklicken, das man nutzt. Und dann findet sich dort endlich die Datei „footer.php“.

Diese mit einem Editor öffnen (darauf achten, daß nicht im Text-Format gespeichert wird, das machen leider einige bescheuerte Editor-Programme, daher am besten einen Html-Editor herunterladen, gibt es gratis im Internet).

Für alle, die sich noch mehr für das Technische interessieren:

Die footer.php, die Fußdatei:  Hier schließt sich der „body tag“.  Das Gegenstück dazu ist die header.php, die Kopfdatei. In die header.php befindet sich der Kode-Beginn des body-tags.

Neue Domain-Endungen: Größtenteils sehr fragwürdig – Ein Erfahrungsbericht mit neuen TLDs aus der Vergangenheit…

1409 verschiedene neue Domain-Endungen wurden beantragt. Die Icann gibt derzeit eine ganze Flut von Domänen-Endungen (Domain-Endungen) ins Geschäft.
Und das dürfte es in erster Linie auch sein: Geschäftemacherei.

Auch die Icann selbst sahnt kräftig ab: Bloß schon der Antrag auf die Registrierung einer neuen Dmoain-Endung kostet umgerechnet knapp hundertfünfzigtausend Euro.

Dennoch sind bis Ende April knapp zweitausend statt der erwarteten fünfhundert Anträge bei Icann eingegangen.
Niemand braucht Domänen wie eine Domain mit der Endung „.actor“ oder „.author“ oder „.baby“, um nur mal drei zu nennen.

Blick in die Vergangenheit

Ich erinnere, wie es beim Aufkommen von der Domäne mit der Endung „.mobi“ eine regelrechte Schlacht um Domain-Vorregistrierungen und Domainreservierungen gab. Auch wir machten es mit. Weil es damals hieß, die Domain-Endung „.mobi“ sei unabdingbar für das mobile Internet.

Heute haben wir die meisten dieser extrem teuren und überflüssigen Mobi-Domains wieder gelöscht. Die Domainendung „.mobi“ hat sich nicht durchgesetzt, sie war schlicht überflüssig. Kein Mensch gibt „.mobi“ ein, wenn er eine mobile Version einer Webseite aufrufen will. Niemand tut dies.

Dann kam die – ebenfalls extrem teure – Tel-Domain auf. Die gleiche Schlacht um Vorregistrierungen, der gleiche Kampf um die Domänen zu bekommen. Anfangs waren namhafte Preise zu zahlen, wenn man die Registrierung verpaßt hatte und nun man Angst hatte, daß die Firma oder eine Marke ohne „.tel“ dastünde, der angeblich neue Standard für die Hinterlegung von Adreß- und Telekommunikationsdaten von Personen und vor allen Dingen Firmen.

Was ist heute mit „.mobi“- und „.tel“-Domänen?

Heute hat kaum eine Firma, die was auf sich hält, diesen neuen Standard bzw. angeblichen Standard mehr verwirklicht. Zahlreiche Tel-Domänen (extrem teure Jahresgebühren kamen dazu, ich erwähnte es schon) wurden gelöscht, so sind auch wir vorgegangen und haben nur ganz wenige Tel-Domains behalten.

Genauso dürfte es den meisten Domänen-Endungen unten gehen. Sie werden Firlefanz sein und unbedeutend. Denn: Sucht jemand etwas in der Schweiz, so ist immer noch die „.ch“-Domain maßgeblich und in Deutschland die „.de“. Für europaweit anbietende Firmen in einem äußerst begrenztem Umfang die „.eu“. Aber letztlich spielen die Lokal-Domänen einen Rolle.

Neue lokale Domänen-Namen

Daher gebe ich Domain-Endungen wie „.Berlin“ eine gute Aussicht, sich für Berlin durchzusetzen als lokale Domäne. Oder .Bayern. Allerdings: „.bayern“ gibt doch kein Mensch gern ein, weil zu lang. Es wird wohl bei „by“ für Bayern bleiben.

Schon kürzer ist da eine neue Domain-Endung für die Schweiz, die „.swiss“-Domain, welche man bald registrieren können soll. Und welche die „.ch“ konkurrenzieren soll. Dennoch ist „.ch“ noch kürzer.

Und sollte mal jemand auf die Idee kommen, eine Domänenendung wie „.Graubünden“ oder „.Graubuenden“ oder „.grischun“ machen zu wollen, sei gesagt: Auch das gibt es schon. In Form der Domänen-Endung „.GR“. Oder für St. Gallen gibt es „.SG“, für Aargau „.AG“ usw. Wäre also eine Domänenendung für Graubünden so gefragt, gäbe es vielmehr „.gr“-Domänen.

Insofern hat die Domäne „.swiss“ gute Chancen, auch weil sie kurz ist, aber alles andere, was da an neuen Domain-Endungen feilgeboten wird, dem ist mit großer Skepsis zu begegnen.

Tel-Domains und Mobi-Domains heute wertlos und nutzlos

Wer mit Domain-Händlern spricht, erfährt zum Beispiel, daß weder die Mobi-Domain, noch die TEL-Domain irgendeinen nennenswerten Wert haben und es kaum Interessenten dafür gibt.

Die Mobi-Domains und die Tel-Domains gelten als wertlos. Und darüberhinaus auch als völlig nutzlos. Denn kein Mensch gibt „.mobi“ ein, wenn er eine mobile Version einer Webseite sucht oder „.tel“ ein, wenn der Adreßdaten oder Telefondaten von einer Firma sucht.

Interessant wäre daher mal eine graphische Kurve der Statistik der Anzahl der registrierten Domänen-Endungen .mobi und .tel. Erstaundlich, daß man sowas nicht findet.

Ein Schelm, wer Böses dabei denkt, oder?

Remo Maßat

Beispiele neuer Domänen-Endungen (insgesamt gibt es fast 1.500 Stück neue Domänen, die Auflistung unten ist also alles andere als vollständig. Und wer Geld zum Fenster rauswerfen will, der lasse sich einreden, daß er als Firma nun all die schillernden, größtenteils englischen Domain-Endungen unbedingt braucht.

.ACTOR
.ADULT
.AGENCY
.ANDROID
.APARTMENTS
.APP
.ARAB
.ART
.ATTORNEY
.AUCTION
.AUDIO
.AUTHOR
.AUTO
.BABY
.BAND
.BAR
.BASEBALL
.BASKETBALL
.BEAUTY
.BET
.BEER
.BIO
.BLOG
.BOOK
.BOUTIQUE
.BROADWAY
.BUY
.CAFE
.CARS
.CASA
.CASINO
.CHARITY
.CHAT
.CHRISTMAS
.CITY
.CLOUD
.CLUB
.COFFEE
.COOL
.CORP
.COUPON
.CPA
.DATA
.DEALS
.DESIGN
.DIET
.DISCOUNT
.DOCTOR
.EARTH
.ECO
.ENGINEER
.FAIL
.FAMILY
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.FASHION
.FILM
.FINANCE
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.FITNESS
.FLOWERS
.FOOD
.FOOTBALL
.FREE
.FUND
.GALLERY
.GAME
.GAY
.GMBH
.GOLF
.GRAPHICS
.GRATIS
.GREEN
.HEALTH
.HELP
.HIV
.HOCKEY
.HOME
.HOTEL
.IMMOBILIEN
.INC
.INSURANCE
.INVESTMENTS
.KIDS
.KIWI
.LATINO
.LAW
.LAWYER
.LIFE
.LIVE
.LLC
.LLP
.LOL
.LOVE
.LTD
.MAIL
.MAP
.MARKETING
.MED
.MEDIA
.MLS
.MOE
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.MUSIC
.NEWS
.NGO
.NINJA
.NOW
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.ONLINE
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.PHOTOGRAPHY
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.SKI
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.SOCIAL
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.WTF

Neue Version Adiro-Erweiterung für WP: Alle Einstellungen weg nach Aktualisierung

Aktuell erscheint beim Einloggen auf WP-basierten Webprojekten mit Adiro-Intext-Werbung, daß eine neue Version verfügbar sei, man solle aktualisieren.

Ein Hinweis, daß danach alle Einstellungen weg sind, erfolgt nicht. Auch kein Hinweis, daß man die Adiro-ID neu eingeben muß usw. Es kommt nur die Meldung „Erweiterung erfolgreich aktualisiert und reaktiviert“. Also, also ob damit alles in Ordnung sei.

Wer es also nicht vonselbst irgendwann bemerkt, wird es vielleicht erst bei den Folgeabrechnungen infolge von gesunkenen Einnahmen bei Adiro bemerken, oder noch später.

Sowohl die Anzahl der Einblendungen der Intext-Werbung als auch die Farbe, die Art (gepunktet, doppelt unterstrichen usw. usf.) und sogar die ID.

Nicht so schön und arbeitsintensiv, wenn man mehrere WP-basierte Webprojekte hat.

Auch ein Hinweis, ob man aktualisieren muß oder die Aktualisierung freiwillig ist und keine Auswirkungen auf die Einnahmen hat oder ob sie vorgenommen werden muß, weil ansonsten Einnahmen ausbleiben oder es Einnahmen-Einbußen gibt, ist nicht vorhanden.

Wozu die Aktualisierung gut ist, auch nicht.

Hm.

Was ist ein „wallpaper“?

In der Internetwerbe-Branche gibt es die Manie, alles möglichst umständlich und möglicht unverständlich zu benennen, anstatt einfach und gut merkbar und freundlich gegenüber dem Anwender.

Unnötiges Denglisch erschwert Verständnis und Kommunikation. Es verschlingt unnötig Zeit und kostet Geld und Umsatz. Ein "wallpaper" ist nichts als ein Kopf-über-L

Unnötiges Denglisch erschwert Verständnis und Kommunikation. Es verschlingt unnötig Zeit und kostet Geld und Umsatz. Ein „wallpaper“ ist nichts als ein Kopf-über-L

So gibt es ein „wallpaper“. Das ist ein umgekehrt stehendes L. Ein Kopf-Über-L.

Aber natürlich kann man es nicht so nennen, sodaß jeder gleich sich vorstellen kann, was es ist. Und vor seinem bildlichen Auge ein kopfstehendes L hat, was die Webseite umrandet.

Das perfide daran ist oft, daß behauptet wird, solche Ausdrücke kämen ja aus dem Englischen. Was auch kein Argument wäre, sie zu übernehmen, wenn es einfachere, prägnantere und einprägsamere Ausdrücke gibt, die jeder gleich oder besser versteht.

Doch offenbar heißt das Kopf-über-L gar nicht so im Englischen. Zumindest das größte Internetlexikon Wikipedia.us kennt das Wort nur als Tapete. Oder in folgenden Varianten:

§A wallpaper is material used to cover and decorate interior walls.

Wallpaper may also refer to:

Computer wallpaper, background picture on computer screens
Mobile wallpaper, background picture on cellular or mobile phones
Wallpaper (magazine) (since 1996), cultural magazine
Wallpaper group, two-dimensional repeated pattern analysis
Stealth wallpaper, signal-shielding wallpaper to prevent electronic eavesdropping
Wallpaper effect, stereoscopic illusion in which wallpaper acts as an autostereogram
Wallpaper. (musician), pseudonym for Bay Area hip hop artist, Ricky Reed“

Nicht mal „das kommt ja aus Amerika“-Argument zieht hier. Es ist ein weiterer Scheinanglizimus. Der überflüssig ist. Wie alle Scheinanglizismen.

Und darum: Sprecht doch einfach eine klare und verständliche Sprache mit den Kunden und Anwendern. Wer das beherzigt, wird bei den Kunden beliebt, landet in dessen Herzen.
Das zeigen alle Studien zu Denglisch, die es in der jüngsten Zeit gegeben hat. Und zwar eindrücklich.

Fehlfunktionen in WP 3.5.1

WP 3.5.1. brachte leider nicht die erhofften Behebungen von wesentlichen Fehlern und vor allen Dingen nicht von den Verschlimmbesserungen von WP 3.5 (Berichte).

Im Gegenteil. Es kam mindestens ein neuer Fehler hinzu. Daher: Auch mit 3.5.1 sind die Erfahrungen negativ:

Der umständliche Medienhochlader (media uploader) läßt einen keinen Text mehr direkt eingeben. Das geht gar nicht, weil die Felder viel zu winzig sind, so wie sie zusammengepreßt wurden und weil man ständig skrollen muß. Denn der Medienhochlader öffnet neu eine ganze Galerie. Man kann also nicht mehr einfach schnell ein Bild hochladen. Sondern erst wird ne ganze Mediathek an Bildern geöffnet, die kein Mensch braucht, wenn er einen aktuellen Beitrag schreibt.

Möchte mal wissen, was man sich dabei gedacht hat. Besonders schlimm ist es für alle, die kein Glasfaser haben, in den Alpen sind oder ein mobiles Internet im Zug nutzen und nicht gerade in Zürich oder in St. Gallen herumfahren mit der Bahn.

Aber zurück zur Sache.

Beim neuen extrem langsamen und extrem umständlichen Medienhochlader von WP 3.5 muß man mehrfach klicken, bevor man ein Bild von der Festplatte hochladen darf. Doch dann beginnt der Terror eigentlich erst. Man kann nicht mehr einfach kurz die Bildbeschreibung angeben und den Alternativ-Text usw. usf. und das Bild schnell rechts- oder linksbündig ausrichten. Nein. Es ist alles so kleingequetscht, daß man das Bild erst einfügen muß, dann nochmals öffnen muß und dann die Beschriftung machen darf.

Und hier ist der neue Fehler bei WP 3.5.1

Öffnet man das Bild nochmals und hat es bereits bündig im Text (z. B. rechtsbündig) eingefügt und gibt nun einen Alternativ-Text und eine Bild-Beschriftung ein und klickt auf Speichern, so verschwinden Teile des Blogbeitrags ohne ersichtlichen Grund.

Ich hab das Bild dann genervt ohne Beschriftung gelassen. Das passiert übrigens nicht beim Alternativ-Text. Den nimmt WP 3.5.1 noch an, ohne den Blogbeitrag zu zerstören. Aber wenn man die Beschriftung eingibt, dann wird der Blogbeitragstext zefetzt.

Siehe Fotos:

WP 3.5.1: Das Bild hat noch keinen Text, weil das seit WP 3.5 derart umständlich ist, daß man erst in einem Arbeitsschritt das Bild hochlädt und es danach nochmals öffent und dann den Text eingibt.

WP 3.5.1: Das Bild hat noch keinen Text, weil das seit WP 3.5 derart umständlich ist, daß man erst in einem Arbeitsschritt das Bild hochlädt und es danach nochmals öffent und dann den Text eingibt.

Nachdem man einen Bildtext eingegeben hat und auf Speichern klickt, ist ein Teil des Blogbeitragstextes weg. Super Fehlfunktion in 3.5.1

Nachdem man einen Bildtext eingegeben hat und auf Speichern klickt, ist ein Teil des Blogbeitragstextes weg. Super Fehlfunktion in 3.5.1

Firefox vertraut Youtube.DE nicht

Firefox meldet bei Aufrufen der Seite Youtube.de:

Dieser Verbindung wird nicht vertraut

Dieser Verbindung wird nicht vertraut

Firefox zu Youtube: „Dieser Verbindung wird nicht vertraut“

Sie haben Firefox angewiesen, eine gesicherte Verbindung zu www.youtube.de aufzubauen, es kann aber nicht überprüft werden, ob die Verbindung sicher ist. Wenn Sie normalerweise eine gesicherte Verbindung aufbauen, weist sich die Website mit einer vertrauenswürdigen Identifikation aus, um zu garantieren, dass Sie die richtige Website besuchen. Die Identifikation dieser Website dagegen kann nicht bestätigt werden.

Was sollte ich tun? Falls Sie für gewöhnlich keine Probleme mit dieser Website haben, könnte dieser Fehler bedeuten, dass jemand die Website fälscht. Sie sollten in dem Fall nicht fortfahren. Wenn Sie wissen, warum dieses Problem auftritt, können Sie Firefox anweisen, der Identifikation dieser Website zu vertrauen. Selbst wenn Sie der Website vertrauen, kann dieser Fehler bedeuten, daß jemand ihre Verbindung manipuliert.

Fügen Sie keine Ausnahme hinzu, außer Sie wissen, daß es einen guten Grund dafür gibt, warum diese Website keine vertrauenswürdige Identifikation verwendet.

Firefox erläutert dazu.

Dieser Verbindung wird nicht vertraut

Weenn Sie eine Seite besuchen, deren Adresse (URL) mit https beginnt, wird Ihre Kommunikation mit dieser Seite verschlüsselt, um Ihre Privatsphäre zu schützen. Bevor Sie die verschlüsselte Kommunikation beginnen können, übergibt die Seite ein „Zertifikat“ an Firefox, mit dem sie ihre Identität ausweist.

Das Zertifikat hilft Firefox festzustellen, ob die Seite, die Sie besuchen, wirklich die ist, die sie vorgibt zu sein. Falls es ein Problem mit dem Zertifikat gibt, wird Firefox sie warnen.

Das Anzeigen einer Warnung heißt nicht unbedingt, daß die Seite, die Sie besuchen, versucht, Sie hereinzulegen und Sie glauben zu machen, sie wäre eine andere Seite – es heißt nur, dass es Firefox nicht möglich ist, die Identität der Seite zu verifizieren und dass Sie vorsichtig sein sollen.

Es gibt mehrere Probleme, die Firefox dazu bringen, Zertifikate abzulehnen. Einige davon sind in den unten stehenden Technischen Informationen detailliert beschrieben.

Hinweis: Wenn Sie die Warnung Dieser Verbindung wird nicht vertraut bekommen, heißt das nicht, daß Ihre Kommunikation mit der fraglichen Seite kompromittiert wurde – es heißt nur, wenn Sie fortfahren, dass Sie mit einer Seite kommunizieren werden, deren Identität nicht bestätigt werden konnte.