Hier sagt einer sehr kluge (zutreffende) Sachen zu WP (WordPress)
Posted in Tech allgemein, Wordpress Tags:Wordpress plugins sicherheit , Wordpress Sicherheit
WordPress ist durch die Bank ein unsicheres System – WP besteht aus Datenbanken und Scriptsprachen und durch seine Architektur ist es angreifbar.
Aus dem Grund gibt es praktisch monatlich Patches für neue entdeckte Lücken … die die meisten Leute nur nie benützen, weil WP ja ein so ‚einfaches‘ System ist.
WP wird von Leuten genutzt, die meistens wenig Ahnung von dem System dahinter und noch weniger Sicherheitsbewußtsein haben. Ihr könnt WP sicher betreiben – das heißt aber, ihr müßt euch ununterbrochen um die neuesten Lücken, Pätsches (Patches) und Erweiterungen (Plugins) kümmern.
Mir wurde das zu nervig. Ich habe Lust zu bloggen und mag mich nicht mit Serversicherheit &. Co. beschäftigen.
… / ….
Hey, aber alle Welt benütz WP – das muß doch was taugen, oder?
WP hat mal als simple Blog-Plattform gestartet und ist heute zu einer sehr mächtigen CMS geworden. „ZEIT online“ betreibt seine Blog-Dienste etwa auf WP.
WordPress hat unbestreitbare Stärken, wenn es um große und komplexe Seiten geht, die viel dynamisches scripting brauchen. WordPress ist ein sehr mächtiges System, ich vergleich das jetzt mal mit ‚MS-Word‘.
Das Problem bei MS-Word ist, daß es 100.000 Funkionen hat, die ihr nie im Leben benützt … und die fünf Funktionen, die ihr braucht, müßt ihr euch mühsam zusammensuchen. Word ist also für die meisten Anwendungen überkomplex – mit anderen Diensten kommt ihr meistens schneller an’s Ziel.
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Schweizer Suchmaschine „horizobu“
Posted in Tech allgemein Tags:Beate Niedhart , Ch-Suchmaschine , Florian Stolzenhain , fuklab Berlin , Horizobu , Oliver Spieker , Schweizer Suchmaschine , Werner Hartmann ETH , Werner Hartmann Informatik , Werner Hartmann Professor

Horizobu: Horror zum Ansehen, die Augen schmerzen beim Aufruf der Seite (Bildschirmfoto, zur Großansicht anklicken)
Eine neue Schweizer Suchmaschine heißt Horizobu.
Und nicht nur der Name ist einfach doof gewählt finde ich, sondern sie ist häßlichst aufgemacht und völlig dilletantisch. Den Namen kann sich kein Mensch merken, Vertipper sind vorprogrammiert. Einfach ist das Gegenteil von so einem Namen.
Kaum zu glauben, daß sowas angeblich aus dem Umfeld der ETH Zürich kommt.
Neu soll sein, daß die Suchmaschine nur 6 Ergebnisse anzeigt. Die Nutzer betrachten meistens nur die ersten Treffer, so der ehemalige Professor für Informatik Werner Hartmann.
Was soll der Vorteil sein davon, frag ich mich? Manche gucken ja weitere Ergebnisse an und finden unter den erste sechs Ergebnissen nicht, was sie suchten.
„Anstatt tausende von Resultaten anzubieten, zeigt horizobu nur wenige, dafür möglichst relevante Resultate. Im Unterschied zu gängigen Suchmaschinen können Sie aber Resultate sowohl löschen als auch speichern und mit anderen Personen teilen.“ heißt es auf der Webseite der Suma. Ja, und? Google zeigt ja auch nur 10 Ergebnisse, Bing und Yahoo ebenfalls. Nur, wenn man weiterklickt, gibt es mehr zu sehen.
Man kann also selbst entscheiden, ob man mehr sehen will oder nicht. Wo bitte soll der Nutzen liegen, Leute zu beschränken in der Entscheidungs- und Wahlfreiheit.
Und dann das: Der Nutzer kann die besten Suchergebnissen an der Seite zwischenspeichern, um zukünftige Suchen von ihm mit besseren Ergebnissen zu erhalten.
Das macht Google automatisch.

Ein berliner Büro mit dem sprechenden Namen „Fuklab“ hat die Seite gestaltet. Wer die Seite von „Fuklab“ ansieht, wundert sich nicht mehr, warum Horizobu so aussieht, wie es aussieht. (Bildschirmfoto: Fuklab.de)
Was ich aber noch schlimmer finde, ist die Optik. Selten hat man im Internet eine derart häßliche Seite gesehen. Für das wirktlich grausame Aussehen der Webseite sollen gemäß Eigeninformation verantwortlich sein: „Beate Niedhart, Florian Stolzenhain, Oliver Spieker (fuklab Berlin, Germany)
Und auch das: Wenn man eine neue Schweizer Suchmaschine machen möchte, warum dann null Bezug zur Schweiz im Logo oder im Namen?
Schweiz steht immerhin für Qualität. Allerdings ist es bei einer derart qualitätslosen Sache gut, daß sie nicht genannt wird, finde ich.
Und sie ist unübersichtlich, es schmerzt einfach in den Augen, wenn man die Seite Horizobu – oder hieß es Horizubu – aufruft?
Was ist sonst neu?
Auf der Webseite wird folgendes behauptet, allerdings nicht belegt:
Von klassischen Suchmaschinen unterscheidet sich horizobu in verschiedenen Aspekten:
horizobu eröffnet Ihnen bei der Suche neue Horizonte und Einsichten.
Anm.: Warum? Wieso denn bitte?
horizobu hilft Ihnen beim Formulieren von guten Suchanfragen.
Anm.: Warum? Wieso denn bitte? Woran ist es zu erkennen? Belege?
horizobu „spricht“ mit Ihnen und unterstützt Sie beim Treffen der richtigen Wahl.
Anm.: Warum? Wieso denn bitte?
horizobu bietet eine neue Benutzerschnittstelle. Sie können Ihre Suchtreffer sammeln und verwalten.
Gut, das wäre wirklich was Neues.
horizobu lädt Sie ein, Ihre Sucherfahrung mit Freunden zu teilen.
Wer braucht das?
horizobu ist mehr als eine Suchmaschine, horizobu ist eine Entdeckungsmaschine!
Indem man die Nutzer auf sechs Ergebnisse beschränkt? Da entdeckt man aber woanders mehr.
Dann ist noch vermerkt, daß man offenbar Kredite in Anspruch nimmt:
„Credits: horizobu stützt sich teilweise auf den Index Yahoo! BOSS ab und nutzt Inhalte der Wikipedia.“
Na toll. Als ob Google nicht immer Wikipedia auswertet und oft auf Platz 1 bringt. Und bei Yahoo suchen kann ich auch.
Google-Adwords: Neue Nutzungsbedingungen
Posted in Tech allgemein Tags:Google Adwords , neue Nutzungsbedingungen Adwords
Google schreibt:
Nutzungsbedingungen für Werbeprogramme der Google Ireland Limited
Diese Nutzungsbedingungen für Werbeprogramme der Google Ireland Limited („Nutzungsbedingungen“) werden zwischen Google Ireland Limited (Registrierungsnummer: 368047) mit Sitz in Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland („Google“) und derjenigen Rechtspersönlichkeit vereinbart, die diese Nutzungsbedingungen ausfertigt oder diese Nutzungsbedingungen elektronisch akzeptiert („Kunde“). Diese Nutzungsbedingungen regeln die Teilnahme des Kunden an denjenigen Werbeprogrammen und Diensten von Google, (i) auf die der Kunde mit dem Konto bzw. den Konten zugreifen kann, die er im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen erhält oder (ii) die auf diese Nutzungsbedingungen verweisen oder auf die in diesen Nutzungsbedingungen verwiesen wird (zusammen: „Programme“). Die Parteien vereinbaren Folgendes:
1 Programme. Der Kunde ermächtigt Google und jede Rechtspersönlichkeit, die von Zeit zu Zeit direkt oder indirekt Google kontrolliert, von Google kontrolliert wird oder mit Google unter gemeinsamer Kontrolle eines Dritten steht („verbundenes Unternehmen“), Werbematerial (Creatives) und damit verbundene Technologien des Kunden (zusammen: „Werbung“, „Ads“ oder „kreative Inhalte“) auf jedem Inhalt oder jedem Objekt (jeweils ein „Objekt“) zu platzieren, die von Google oder seinen verbundenen Unternehmen im eigenen Namen oder – wie jeweils zutreffend – im Namen eines Dritten („Partner“) bereitgestellt wird. Der Kunde ist alleine verantwortlich für alle (i) kreativen Inhalte, (ii) Entscheidungen in Bezug auf den Zuschnitt oder die Ausrichtung der Werbung (Ad Trafficking oder Targeting) (z.B. Schlüsselwörter) („Ziele“), (iii) Objekte, auf die Betrachter der kreativen Inhalte weitergeleitet werden (z.B. Landeseiten (Landing Pages)) nebst zugehörigen URLs und Weiterleitungen („Zielseiten“) und (iv) Dienstleistungen und Produkte, die auf den Zielseiten beworben werden (zusammen: „Dienste“). Das Programm besteht aus einer Werbeplattform, auf welcher der Kunde Google dazu ermächtigt, automatisierte Mittel zur Formatierung von Ads zu verwenden. In diesen Nutzungsbedingungen ist unter dem „Advertiser“ eine Rechtspersönlichkeit zu verstehen, deren Ads (egal ob von ihr selbst erstellt oder durch Dritte in ihrem Namen) durch den Kunden mittels eines Programms platziert werden. Falls der Kunde ein Programm für eigene Werbung nutzt, d.h. nicht im Auftrag eines Advertisers, ist der Kunde bezogen auf diese Nutzung sowohl der Kunde als auch der Advertiser. Google und seine verbundenen Unternehmen können dem Kunden bestimmte optionale Programmfunktionen bereitstellen, um den Kunden bei der Auswahl und dem Erstellung von Zielen und kreativen Inhalten zu unterstützen. Der Kunde ist nicht dazu verpflichtet, die Nutzung dieser optionalen Funktionen für Ziele und kreative Inhalte zu gestatten, und kann der Nutzung dieser Funktionalitäten zustimmen (Opt-In) oder ihr widersprechen (Opt-Out). Falls der Kunde aber diese Funktionen nutzt, ist nur er alleine für die Ziele und kreativen Inhalte verantwortlich. Google und Partner können einzelne Ads oder Zielseiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ablehnen oder entfernen. Google und seine verbundenen Unternehmen können Programme jederzeit ändern oder beenden. Der Kunde erkennt an, dass Google oder seine verbundenen Unternehmen an Programmauktionen teilnehmen können, um ihre eigenen Dienste und Produkte zu bewerben. Manche Programmfunktionen sind als „Beta“, „Ad-Experiment“ oder in sonstiger Weise als nicht unterstützt oder vertraulich gekennzeichnet (zusammen „Beta-Funktionen“). Der Kunde darf keinerlei Informationen aus Beta-Funktionen oder über die Bedingungen oder Existenz nicht-öffentlicher Beta-Funktionen preisgeben.
2 Richtlinien. Nur der Kunde allein ist verantwortlich für seine Nutzung der Programme (z.B. für den Zugang zu Nutzerkonten im Programm und deren Nutzung sowie für den Schutz von Nutzernamen und Passwörtern) („Nutzung“). Die Nutzung von Programmen unterliegt den geltenden Google-Richtlinien, die unter www.google.com/ads/policies abrufbar sind, und allen geltenden Richtlinien von Partnern, die dem Kunden von Google bereitgestellt werden (wie jeweils von Zeit zu Zeit geändert, „Richtlinien“). Einige der am häufigsten gestellten Fragen in Bezug auf die Richtlinien werden durch folgende Richtlinien beantwortet: die Google-Datenschutzerklärung, abrufbar unter www.google.com/privacy.html; die Cookies-Werberichtlinie, abrufbar unter www.google.com/ads/cookies; und die Richtlinien für die Verwendung von Google-Marken durch Dritte, abrufbar unter www.google.com/permissions/guidelines.html. Google wird hinsichtlich des Programms die Google-Datenschutzerklärung einhalten. Der Kunde ermächtigt Google, Ads nach Maßgabe der Richtlinien zu ändern. Der Kunde wird folgende Handlungen weder selbst vornehmen, noch irgendeinem Dritten gestatten: (i) Generierung automatischer, betrügerischer oder anderweitig ungültiger Impressions, Abfragen (Inquiries,), Clicks oder Conversions, (ii) Verschleierung von Conversions für Programme, wenn sie offengelegt werden müssen, (iii) Einsatz automatisierter Mittel oder jeder Form des Abgreifens (Scraping) oder der Extraktion von Daten, um werbebezogene Informationen von Google von irgendwelchen Objekten abzugreifen, abzufragen oder auf sonstige Weise zu erheben, es sei denn insoweit, wie von Google ausdrücklich genehmigt, (iv) Bewerbung von Substanzen, Diensten, Produkten oder Materialen, die gegen geltende Gesetze oder sonstige Rechtsvorschriften in dem Land verstoßen, wo Ads angezeigt, platziert oder anderweitig zugänglich gemacht werden, (v) Verstoß gegen jegliche technische Spezifikationen, die auf irgendeinem Objekt und/oder in den Richtlinien aufgestellt sind und (vi) Beteiligung an irgendwelchen anderen Geschäftspraktiken, die nach dem Recht irgendeines Staates oder Landes, in dem die Ads zugänglich gemacht werden, rechtswidrig oder betrügerisch sind. Der Kunde wird alle Mitteilungen, die Ads auf Objekten von Partnern nach diesen Nutzungsbedingungen betreffen, ausschließlich an Google richten.
3 Auslieferung von Ads (Ad Serving). (a) Der Kunde darf keine Ads bereitstellen, die Malware, Spyware oder anderen schädlichen Code beinhalten und darf nicht bewusst Sicherheitsmaßnahmen von Programmen verletzen oder umgehen. (b) Der Kunde darf einen Ad-Server ausschließlich zur Auslieferung und Messung von Ads im Rahmen solcher Programme einsetzen, die eine Auslieferung von Ads durch Dritte erlauben, und nur dann, wenn der Ad-Server von Google für eine Verwendung im Rahmen des Programms zugelassen wurde. Google wird Ad-Server-Tags des Kunden implementieren, sodass sie im Wesentlichen funktionsfähig sind. (c) Für online angezeigte Ad-Impressions, die auf Basis von Tausender-Kontakten (Cost-Per-Thousand Impressions, CPM) abgerechnet werden („Display-Ads“), wird der Kunde Abstimmungsbemühungen zwischen Google und 3PAS unterstützen, falls die von Google ermittelte Anzahl der Impressions (Impression Count, „IC“) für ein Programm während eines Abrechnungszeitraums mehr als 10% höher ist als der IC des vom Kunden genutzten Ad-Server einer dritten Partei (Third Party Ad Server, „3PAS“). Wenn diese Differenz nicht gelöst werden kann, besteht der einzige Rechtsbehelf des Kunden darin, binnen 60 Tagen ab Rechnungsdatum („Anspruchszeitraum“) einen Anspruch geltend zu machen und (i) Google wird dem Kunden Advertising Credits in Höhe von (90% der Google IC – 3PAS IC) * der von Google im Abrechnungszeitraum gemessenen durchschnittlichen CPM der Kampagne gutschreiben, die vom Kunden nur binnen 60 Tagen ab Erteilung der Gutschrift genutzt werden können („Verfallszeitpunkt“) und (ii) Google kann die Befugnis des Kunden zur Nutzung des betreffenden 3PAS-Dienstleisters und die Geltung der Bestimmungen dieses Satzes über die Lösung von Differenzen in Bezug auf diesen 3PAS-Dienstleister aussetzen. Die Zahlen (Metrics) eines 3PAS, dessen Ad-Server-Tags Google zur Verfügung gestellt werden, werden bei der vorstehenden Berechnung zur Klärung von Differenzen verwendet. Google kann verlangen, dass Aufzeichnungen über die Differenzen direkt vom 3PAS an Google bereitgestellt werden. Der Kunde erhält keine Gutschrift für Differenzen, die auf dem Unvermögen des 3PAS beruhen, Ads auszuliefern.
4 Stornierung von Ads. Sofern nicht eine Richtlinie, die Benutzeroberfläche des Programms oder eine Vereinbarung, die auf diese Nutzungsbedingungen verweist (Insertion Order, „IO“), etwas anderes bestimmt, kann jede Partei jede Ad jederzeit stornieren, bevor die Anzeigenauktionen oder -platzierung erfolgt ist (wobei der frühere dieser beiden Zeitpunkte maßgeblich ist), wobei der Kunde allerdings zur Zahlung der von Google an den Kunden mitgeteilten Stornogebühren (soweit einschlägig) verpflichtet bleibt und die Anzeige möglicherweise dennoch erscheint, wenn der Kunde eine Ad nach einem von Google mitgeteilten Bindungsdatum (Commitment Date) storniert (z.B. bei einer Kampagne, die auf einer Reservierung beruht). Die Auslieferung stornierter Ads endet in der Regel binnen 8 Geschäftsstunden oder wie in einer Richtlinie oder einer IO beschrieben, wobei der Kunde zur Zahlung alle Gebühren verpflichtet bleibt, die aus der ausgelieferten Ad resultieren (z.B. Vergütung auf Conversion-Basis). Der Kunde muss die Stornierung von Anzeigen wie folgt vornehmen: (i) online über das Benutzerkonto des Kunden, sofern diese Funktion vorhanden ist, (ii) sofern diese Funktion nicht vorhanden ist, per Mitteilung an Google mittels E-Mail an den Verantwortlichen des Benutzerkontos des Kunden (Customer’s Account Representative), oder (iii) sofern ein solcher Verantwortlicher nicht existiert, per Mitteilung an Google mittels E-Mail an support@google.com. Der Kunde wird nicht von seinen Zahlungspflichten für kreative Inhalte frei, die nicht übermittelt wurden oder erst nach dem von Google mitgeteilten Fälligkeitsdatum übermittelt wurden. Google ist nicht an von dem Kunden übermittelte IOs oder sonstige Geschäftsbedingungen des Kunden gebunden.
5 Gewährleistung und Rechte. Jede Partei gewährleistet gegenüber der anderen Partei, dass sie angemessene Fähigkeiten und Sorgfalt einsetzen wird, um ihre Pflichten aus diesen Nutzungsbedingungen zu erfüllen. Der Kunde gewährleistet, dass (a) er ausreichende Rechte an den kreativen Inhalten, Zielseiten und Zielen besitzt, damit Google sowie dessen verbundene Unternehmen und Partner die Programme betreiben können, und räumt Google sowie dessen verbundenen Unternehmen und Partnern diese Rechte hiermit ein, (b) alle Informationen und Genehmigungen, die durch den Kunden oder in dessen Namen bereitgestellt werden, vollständig, richtig und aktuell sind, und (c) die Nutzung, die Dienste oder die Zielseiten nicht (i) gegen Gesetze oder geltende Vorschriften oder Verhaltensregeln (einschließlich des GAP-Code in Großbritannien und ähnliche Verhaltensvorschriften in Bezug auf Werbestandards in einer anderen Jurisdiktion) verstoßen oder einen solchen Verstoß fördern; oder (ii) geistige Eigentumsrechte irgendeines Dritten verletzen oder Bestandteile beinhalten, die schädlich, beleidigend, obszön, bedrohend oder verleumderisch sein können. Der Kunde erlaubt Google und seinen verbundenen Unternehmen den automatischen Abruf und die automatische Analyse von Zielseiten für die Zwecke der Programme. Der Kunde wird dem Advertiser im Rahmen seiner bestehenden Berichtspflichten, jedoch mindestens monatlich, Berichtsdaten zur Verfügung stellen und dabei die tatsächlich auf Google aufgewendeten Gelder und die Performance (mindestens: Preis, Clicks und Impressions der Nutzer auf dem Konto dieses Advertisers) besonders hervorheben. Google kann dem Advertiser auf dessen Wunsch hin Informationen in Bezug auf diesen Advertiser zukommen lassen.
6 Wiedergutmachung. Bei Display-Ads, für die eine Reservierung erforderlich ist, wird Google bis zum Ende der Kampagne die vereinbarte Gesamtzahl an Display-Ads ausliefern. Falls Google dies nicht tut, kann der Kunde einen Anspruch ausschließlich während des Anspruchszeitraums geltend machen. Falls Google die Richtigkeit des Anspruchs bestätigt, wird Google dem Kunden die nicht ausgelieferten Display-Ads nicht berechnen oder – falls der Kunde bereits bezahlt hat – nach vernünftigem Ermessen von Google entweder (i) Advertising Credits gutschreiben, die nur bis zum Verfallszeitpunkt genutzt werden können, (ii) die Display-Ads zu einem späteren Zeitpunkt an einer Stelle platzieren, die Google als vergleichbar ansieht, oder (iii) die Dauer der Kampagne verlängern. Google kann nicht gewährleisten, dass jedwede auktionsbasierte Ad ausgeliefert wird, weshalb die Wiedergutmachung nicht für auktionsbasierte Ads gilt.
7 Zahlung. Der Kunde wird alle Entgelte im Zusammenhang mit dem Programm akonto oder auf eine andere, von Google genehmigte Weise innerhalb eines von Google (z.B. in der Benutzeroberfläche oder in einer IO) bezeichneten, wirtschaftlich angemessenen Zeitraums zahlen. Erfolgt bis zum Fälligkeitsdatum keine Zahlung, kann Google ab dem Fälligkeitstag bis zum Tag der tatsächlichen Zahlung, gleich ob dieser vor oder nach einem Urteil liegt, Verzugszinsen in Höhe von 2% pro Jahr über dem jeweiligen Basiszinssatz der Barclays Bank PLC verlangen. Die Entgelte verstehen sich zuzüglich Steuern. Der Kunde ist verpflichtet, (i) alle Steuern und sonstigen staatlichen Abgaben und (ii) angemessene Aufwendungen nebst anwaltlichen oder sonstigen Honoraren zu zahlen, die Google im Zusammenhang mit der Einziehung verspäteter Zahlungen entstehen. Die Gebühren basieren ausschließlich auf den Messungen der Programme durch Google und den anwendbaren Abrechnungseinheiten (z.B. Clicks oder Impressions). Jeder Anteil der Entgelte, der nicht in gutem Glauben bestritten wird, muss in voller Höhe gezahlt werden. Keine Partei ist berechtigt, einen fälligen Zahlungsanspruch nach diesen Nutzungsbedingungen gegen einen anderen Zahlungsanspruch nach diesen Nutzungsbedingungen aufzurechnen. Google kann eine Kreditlinie des Kunden nach eigenem Ermessen jederzeit verlängern, ändern oder widerrufen. Google ist nicht verpflichtet, Ads trotz Überschreitung des Kreditlimits auszuliefern. Sofern Google Ads zwar ausliefert, aber diese Ads nicht an die ausgewählten Ziele liefert, besteht der einzige Rechtsbehelf des Kunden darin, innerhalb der Anspruchsfrist einen Anspruch auf Advertising Credits zu erheben. Nach Überprüfung des Anspruchs wird Google die Advertising Credits gewähren, die aber nur bis zum Verfallszeitpunkt verwendet werden können. Der Kunde ist sich bewusst, dass Dritte Impressions oder Clicks auf Ads des Kunden für verbotene oder unzulässige Zwecke erzeugen können und dass der einzige Rechtsbehelf des Kunden in Ansehung dessen darin besteht, innerhalb der Anspruchsfrist einen Anspruch auf Advertising Credits zu erheben. Nach Überprüfung des Anspruchs wird Google die Advertising Credits gewähren, die aber nur bis zum Verfallszeitpunkt verwendet werden können. IM GRÖSSTMÖGLICHEN, GESETZLICH ZUGELASSENEN UMFANG, (A) VERZICHTET DER KUNDE AUF ALLE ANSPRÜCHE IN BEZUG AUF JEGLICHE ENTGELTE FÜR PROGRAMME, SOFERN NICHT INNERHALB DES ANSPRUCHSZEITRAUMS EIN ANSPRUCH ERHBOBEN WIRD UND (B) LIEGT DIE ERTEILUNG VON ADVERTISING CREDITS (FALLS ÜBERHAUPT ANWENDBAR) IM VERNÜNFTIGEN ERMESSEN VON GOOGLE UND KÖNNEN ADVERTISING CREDITS, FALLS SIE GEWÄHRT WERDEN, NUR BIS ZUM VERFALLSZEITPUNKT VERWENDET WERDEN. Der Kunde erkennt an und ist damit einverstanden, dass jedes Konto, jede Kreditkarte und damit im Zusammenhang stehende Abrechnungs- und Zahlungsinformationen, die der Kunde Google bereitstellt, von Google an von Google beauftragte Unternehmen zu den alleinigen Zwecken weitergegeben werden dürfen, um Bonitätsprüfungen durchzuführen, Zahlungen an Google abzuwickeln, Google zustehende Forderungen beizutreiben, und/oder das Konto des Kunden zu betreuen.
8 Haftungsausschluss. Für jegliche Programme oder jeglichen andere, von Google oder seinen verbundenen Unternehmen unter diesen Nutzungsbedingungen bereitgestellten Waren oder Dienste gelten keinerlei andere, als die hierin ausdrücklich festgelegten Bedingungen, Gewährleistungen oder anderen Bestimmungen. Im größtmöglichen, gesetzlich zulässigen Umfang gelten keinerlei konkludente Bedingungen, Gewährleistungen oder andere Bestimmungen (einschließlich jeglicher konkludenter Bestimmungen hinsichtlich zufriedenstellender Qualität, Zwecktauglichkeit oder Übereinstimmung mit der Beschreibung). Weder Google noch seine verbundenen Unternehmen oder Partner geben irgendeine Garantie in Bezug auf die Programme oder die mittels der Programme erzeugten Ergebnisse ab.
9 Haftungsbeschränkung. (a) Keine Bestimmung in diesen Nutzungsbedingungen oder in einer IO beschränkt oder schließt die Haftung einer Partei für folgende Schäden aus: (i) für Tod oder Körperverletzung aufgrund der Fahrlässigkeit einer Partei oder ihrer Bediensteten, Beauftragten oder Mitarbeiter, (ii) für Betrug oder arglistige Täuschung, (iii) für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; (iv) nach Ziffer 10 (Freistellung), (v) für eine Verletzung von Ziffern 3(a), 5(c), 12 (d) oder des letzten Satzes von Ziffer 1 durch den Kunden, (vi) für die Zahlung fälliger Entgelte, welche der anderen Partei im Rahmen der normalen Durchführung dieser Nutzungsbedingungen geschuldet werden oder (vii) soweit ein Haftungsausschluss oder eine Haftungsbeschränkung rechtlich unzulässig ist. (b) Keine Partei soll aus oder in Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen oder einer IO haftbar sein (gleich ob aus Vertrag oder unerlaubter Handlung, einschließlich unter anderem aus Fahrlässigkeit oder sonstigem Grund) für (i) entgangenen Gewinn, (ii) entgangene erwartete Einsparungen, (iii) entgangene Geschäftsmöglichkeiten, (iv) Verlust oder Beschädigung von Daten, (v) Verlust oder Schäden infolge Ansprüche Dritter oder (vi) indirekte Schäden oder Folgeschäden, welche die andere Partei erlitten hat (gleich ob die Parteien zum Zeitpunkt der Annahme dieser Nutzungsbedingungen durch den Kunden solche Verluste in Betracht gezogen haben oder nicht). (c) Vorbehaltlich der obigen Ziffern 9(a) und (b) ist die Gesamthaftung jeder Partei gegenüber der anderen wegen eines Ereignisses oder einer Serie zusammenhängender Ereignisse aus oder im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen auf den größeren der folgenden Beträge begrenzt: (i) den von dem Kunden nach diesen Nutzungsbedingungen an Google gezahlten oder zu zahlenden Betrag für diejenigen drei Monate, die unmittelbar vor dem Monat liegen, in den das Ereignis (oder die Serie zusammenhängender Ereignisse) fällt oder (ii) £25.000.
10 Freistellung. Der Kunde wird Google und dessen Partner, Beauftragte, verbundene Unternehmen und Lizenzgeber von und gegen jegliche(n) Ansprüche(n) Dritter und jegliche(r) Haftung aus oder bezogen auf Ziele, kreative Inhalte, Zielseiten, Dienste, Nutzungen und/oder Verletzungen dieser Nutzungsbedingungen durch den Kunden freistellen und schadlos halten. Partner sind als Drittbegünstigte dieser Klausel anzusehen.
11 Laufzeit und Kündigung. Google kann diese Nutzungsbedingungen jederzeit erweitern, beschränken oder sonstwie ändern. Die geänderten Nutzungsbedingungen werden unter www.google.com/ads/terms bekanntgegeben. Der Kunde sollte diese Nutzungsbedingungen regelmäßig überprüfen. Die Änderungen an diesen Nutzungsbedingungen gelten nicht rückwirkend und treten 7 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Allerdings werden Änderungen sofort mit ihrer Mitteilung wirksam, wenn sie neue Funktionen betreffen oder auf Gesetzesänderungen beruhen. Jede Partei kann diese Nutzungsbedingungen jederzeit durch Erklärung gegenüber der anderen Partei kündigen, wobei (i) Kampagnen, die nicht nach Ziffer 4 storniert wurden, und neue Kampagnen durchgeführt und reserviert werden können, und (ii) die weitere Nutzung der Programme jeweils den dann geltenden Nutzungsbedingungen von Google für die Programme unterliegt, wie unter www.google.com/ads/terms abrufbar. Google kann die Teilnahme des Kunden an den Programmen jederzeit aussetzen. In jedem Fall liegt die Weiterführung der Kampagnen des Kunden nach einer Kündigung im alleinigen Ermessen von Google. Hin und wieder kann es vorkommen, dass der Kunde Advertising Credits oder andere nicht beanspruchte Mittel in seinem AdWords Programm-Konto hat („AdWords Credits“). AdWords Credits verfallen und stehen dem Kunden nicht mehr zur Verfügung, wenn sie nicht vor dem jeweils geltenden Verfallszeitpunkt verbraucht wurden, wobei folgender Zeitplan gilt: (a) AdWords Credits, die gemäß Ziffer 3 oder 6 zugeteilt wurden, verfallen, wenn sie nicht bis zum jeweiligen Verfallszeitpunkt genutzt wurden; (b) AdWords Credits, die von Google für Werbezwecke zugeteilt wurden, verfallen, wenn sie nicht bis zum jeweiligen Zeitpunkt während der Werbeaktion oder dem in den Bedingungen der Werbeaktionen angegebenen Zeitpunkt genutzt wurden und (c) AdWords Credits, die nicht (a) oder (b) unterfallen, verfallen, wenn sie nicht binnen von 3 Jahren ab dem Zeitpunkt genutzt wurden, zu dem solche AdWords Credits dem Kunden innerhalb des AdWords Programms zugänglich gemacht wurden.
12 Sonstiges. (a) Diese Nutzungsbedingungen unterliegen schweizer Recht und die Parteien unterwerfen sich in Bezug auf alle Streitigkeiten (vertraglicher und nicht-vertraglicher Art) im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen oder den Programmen der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte in Zürich, Schweiz. (b) Keine Bestimmung in diesen Nutzungsbedingungen beschränkt die Befugnis einer Partei, einstweiligen Rechtsschutz zu suchen. (c) Vorbehaltlich Ziffer 9(a)(ii) beinhalten diese Nutzungsbedingungen sämtliche Vereinbarungen zwischen den Parteien und ersetzen alle anderen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Keine Partei hat sich bei der Vereinbarung dieser Nutzungsbedingungen auf irgendwelche Erklärungen, Zusicherungen oder Gewährleistungen verlassen (gleich ob fahrlässig oder arglos abgegeben) oder soll daraus irgendwelche Rechte oder Rechtsbehelfe ableiten können, soweit in diesen Nutzungsbedingungen nicht ausdrücklich anders geregelt. (d) Keine Partei darf eine öffentliche Erklärung über die in diesen Nutzungsbedingungen vorgesehene Beziehung abgeben (sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben). (e) Alle Erklärungen bezüglich Kündigung oder Vertragsbruch müssen schriftlich erfolgen sind an die Rechtsabteilung der anderen Partei zu richten (oder an den Hauptansprechpartner der anderen Partei, falls unbekannt ist, ob diese eine Rechtsabteilung hat). Die E-Mail-Adresse für Erklärungen an die Rechtsabteilung von Google lautet legal-notices@google.com. Alle anderen Erklärungen müssen schriftlich erfolgen und an den Hauptansprechpartner der anderen Partei gerichtet werden. Eine Erklärung gilt als zugegangen, wenn ihr Empfang schriftlich, automatisch oder durch elektronischen Log (wie jeweils zutreffend) bestätigt wurde. Diese Zugangsvoraussetzungen gelten nicht für Erklärungen im Rahmen von gerichtlichen Auseinandersetzungen, für die stattdessen das geltende Recht maßgeblich ist. (f) Mit Ausnahme von Änderungen dieser Nutzungsbedingungen durch Google gemäß Ziffer 11 bedarf jede Änderung der Zustimmung beider Parteien und muss ausdrücklich angeben, dass hierdurch diese Nutzungsbedingungen geändert werden. Sofern eine Partei Rechte, die ihr unter diesen Nutzungsbedingungen zustehen, nicht ausübt (oder verspätet ausübt), liegt darin kein Verzicht dieser Partei auf diese Rechte begründet. Sofern eine Bestimmung (oder ein Teil einer Bestimmung) dieser Nutzungsbedingungen unzulässig, unwirksam oder undurchsetzbar sein sollte, bleibt der Rest dieser Nutzungsbedingungen vollständig gültig. (g) Keine Partei darf irgendeinen Teil dieser Nutzungsbedingungen ohne schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten, ausgenommen an eine Einheit, die direkt oder indirekt die abtretende Partei kontrolliert, von dieser kontrolliert wird oder mit ihr unter der gemeinsamen Kontrolle eines Dritten steht, dies jedoch nur soweit, wie (I) der Abtretungsempfänger sich schriftlich an diese Nutzungsbedingungen bindet, (II) die abtretende Partei für die Einhaltung der Nutzungsbedingungen für den Fall haftbar bleibt, dass der Abtretungsempfänger sie nicht erfüllt und (III) die abtretende Partei die andere Partei von der Abtretung in Kenntnis gesetzt hat. Darüber hinaus kann Google jede Forderung, die Google gegen den Kunden zusteht, ohne Zustimmung des Kunden an einen Dritten abtreten. Jeder sonstige Versuch einer Abtretung oder Übertragung ist unwirksam. (h) Mit Ausnahme der Bestimmung in Ziffer 10 gibt es keine Drittbegünstigten dieser Nutzungsbedingungen. (i) Diese Nutzungsbedingungen begründen kein Vertretungsverhältnis, keine Partnerschaft und keine Gesellschaft zwischen den Parteien. (j) Ziffern 1 (nur der letzte Satz) und 7 bis 12 überdauern das Ende dieser Nutzungsbedingungen. (k) Mit Ausnahme der Zahlungspflichten ist keine Partei oder irgendeine Einheit, die direkt oder indirekt diese Partei kontrolliert, von ihr kontrolliert wird oder mit ihr unter der gemeinsamen Kontrolle eines Dritten steht, für eine Störung oder eine Verzögerung der Leistung haftbar, soweit sich diese ihrer vernünftigen Einflussnahme entzieht.
Nutzungsbedingungen für Werbeprogramme der Google Ireland Limited
Diese Nutzungsbedingungen für Werbeprogramme der Google Ireland Limited („Nutzungsbedingungen„) werden zwischen Google Ireland Limited (Registrierungsnummer: 368047) mit Sitz in Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland („Google„) und derjenigen Rechtspersönlichkeit vereinbart, die diese Nutzungsbedingungen ausfertigt oder diese Nutzungsbedingungen elektronisch akzeptiert („Kunde„). Diese Nutzungsbedingungen regeln die Teilnahme des Kunden an denjenigen Werbeprogrammen und Diensten von Google, (i) auf die der Kunde mit dem Konto bzw. den Konten zugreifen kann, die er im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen erhält oder (ii) die auf diese Nutzungsbedingungen verweisen oder auf die in diesen Nutzungsbedingungen verwiesen wird (zusammen: „Programme„). Die Parteien vereinbaren Folgendes:
1 Programme. Der Kunde ermächtigt Google und jede Rechtspersönlichkeit, die von Zeit zu Zeit direkt oder indirekt Google kontrolliert, von Google kontrolliert wird oder mit Google unter gemeinsamer Kontrolle eines Dritten steht („verbundenes Unternehmen„), Werbematerial (Creatives) und damit verbundene Technologien des Kunden (zusammen: „Werbung“, „Ads“ oder „kreative Inhalte„) auf jedem Inhalt oder jedem Objekt (jeweils ein „Objekt„) zu platzieren, die von Google oder seinen verbundenen Unternehmen im eigenen Namen oder – wie jeweils zutreffend – im Namen eines Dritten („Partner„) bereitgestellt wird. Der Kunde ist alleine verantwortlich für alle (i) kreativen Inhalte, (ii) Entscheidungen in Bezug auf den Zuschnitt oder die Ausrichtung der Werbung (Ad Trafficking oder Targeting) (z.B. Schlüsselwörter) („Ziele„), (iii) Objekte, auf die Betrachter der kreativen Inhalte weitergeleitet werden (z.B. Landeseiten (Landing Pages)) nebst zugehörigen URLs und Weiterleitungen („Zielseiten„) und (iv) Dienstleistungen und Produkte, die auf den Zielseiten beworben werden (zusammen: „Dienste„). Das Programm besteht aus einer Werbeplattform, auf welcher der Kunde Google dazu ermächtigt, automatisierte Mittel zur Formatierung von Ads zu verwenden. In diesen Nutzungsbedingungen ist unter dem „Advertiser„ eine Rechtspersönlichkeit zu verstehen, deren Ads (egal ob von ihr selbst erstellt oder durch Dritte in ihrem Namen) durch den Kunden mittels eines Programms platziert werden. Falls der Kunde ein Programm für eigene Werbung nutzt, d.h. nicht im Auftrag eines Advertisers, ist der Kunde bezogen auf diese Nutzung sowohl der Kunde als auch der Advertiser. Google und seine verbundenen Unternehmen können dem Kunden bestimmte optionale Programmfunktionen bereitstellen, um den Kunden bei der Auswahl und dem Erstellung von Zielen und kreativen Inhalten zu unterstützen. Der Kunde ist nicht dazu verpflichtet, die Nutzung dieser optionalen Funktionen für Ziele und kreative Inhalte zu gestatten, und kann der Nutzung dieser Funktionalitäten zustimmen (Opt-In) oder ihr widersprechen (Opt-Out). Falls der Kunde aber diese Funktionen nutzt, ist nur er alleine für die Ziele und kreativen Inhalte verantwortlich. Google und Partner können einzelne Ads oder Zielseiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ablehnen oder entfernen. Google und seine verbundenen Unternehmen können Programme jederzeit ändern oder beenden. Der Kunde erkennt an, dass Google oder seine verbundenen Unternehmen an Programmauktionen teilnehmen können, um ihre eigenen Dienste und Produkte zu bewerben. Manche Programmfunktionen sind als „Beta„, „Ad-Experiment“ oder in sonstiger Weise als nicht unterstützt oder vertraulich gekennzeichnet (zusammen „Beta-Funktionen„). Der Kunde darf keinerlei Informationen aus Beta-Funktionen oder über die Bedingungen oder Existenz nicht-öffentlicher Beta-Funktionen preisgeben.
2 Richtlinien. Nur der Kunde allein ist verantwortlich für seine Nutzung der Programme (z.B. für den Zugang zu Nutzerkonten im Programm und deren Nutzung sowie für den Schutz von Nutzernamen und Passwörtern) („Nutzung„). Die Nutzung von Programmen unterliegt den geltenden Google-Richtlinien, die unter www.google.com/ads/policies abrufbar sind, und allen geltenden Richtlinien von Partnern, die dem Kunden von Google bereitgestellt werden (wie jeweils von Zeit zu Zeit geändert, „Richtlinien„). Einige der am häufigsten gestellten Fragen in Bezug auf die Richtlinien werden durch folgende Richtlinien beantwortet: die Google-Datenschutzerklärung, abrufbar unter www.google.com/privacy.html; die Cookies-Werberichtlinie, abrufbar unter www.google.com/ads/cookies; und die Richtlinien für die Verwendung von Google-Marken durch Dritte, abrufbar unter www.google.com/permissions/guidelines.html. Google wird hinsichtlich des Programms die Google-Datenschutzerklärung einhalten. Der Kunde ermächtigt Google, Ads nach Maßgabe der Richtlinien zu ändern. Der Kunde wird folgende Handlungen weder selbst vornehmen, noch irgendeinem Dritten gestatten: (i) Generierung automatischer, betrügerischer oder anderweitig ungültiger Impressions, Abfragen (Inquiries,), Clicks oder Conversions, (ii) Verschleierung von Conversions für Programme, wenn sie offengelegt werden müssen, (iii) Einsatz automatisierter Mittel oder jeder Form des Abgreifens (Scraping) oder der Extraktion von Daten, um werbebezogene Informationen von Google von irgendwelchen Objekten abzugreifen, abzufragen oder auf sonstige Weise zu erheben, es sei denn insoweit, wie von Google ausdrücklich genehmigt, (iv) Bewerbung von Substanzen, Diensten, Produkten oder Materialen, die gegen geltende Gesetze oder sonstige Rechtsvorschriften in dem Land verstoßen, wo Ads angezeigt, platziert oder anderweitig zugänglich gemacht werden, (v) Verstoß gegen jegliche technische Spezifikationen, die auf irgendeinem Objekt und/oder in den Richtlinien aufgestellt sind und (vi) Beteiligung an irgendwelchen anderen Geschäftspraktiken, die nach dem Recht irgendeines Staates oder Landes, in dem die Ads zugänglich gemacht werden, rechtswidrig oder betrügerisch sind. Der Kunde wird alle Mitteilungen, die Ads auf Objekten von Partnern nach diesen Nutzungsbedingungen betreffen, ausschließlich an Google richten.
3 Auslieferung von Ads (Ad Serving). (a) Der Kunde darf keine Ads bereitstellen, die Malware, Spyware oder anderen schädlichen Code beinhalten und darf nicht bewusst Sicherheitsmaßnahmen von Programmen verletzen oder umgehen. (b) Der Kunde darf einen Ad-Server ausschließlich zur Auslieferung und Messung von Ads im Rahmen solcher Programme einsetzen, die eine Auslieferung von Ads durch Dritte erlauben, und nur dann, wenn der Ad-Server von Google für eine Verwendung im Rahmen des Programms zugelassen wurde. Google wird Ad-Server-Tags des Kunden implementieren, sodass sie im Wesentlichen funktionsfähig sind. (c) Für online angezeigte Ad-Impressions, die auf Basis von Tausender-Kontakten (Cost-Per-Thousand Impressions, CPM) abgerechnet werden („Display-Ads„), wird der Kunde Abstimmungsbemühungen zwischen Google und 3PAS unterstützen, falls die von Google ermittelte Anzahl der Impressions (Impression Count, „IC„) für ein Programm während eines Abrechnungszeitraums mehr als 10% höher ist als der IC des vom Kunden genutzten Ad-Server einer dritten Partei (Third Party Ad Server, „3PAS„). Wenn diese Differenz nicht gelöst werden kann, besteht der einzige Rechtsbehelf des Kunden darin, binnen 60 Tagen ab Rechnungsdatum („Anspruchszeitraum„) einen Anspruch geltend zu machen und (i) Google wird dem Kunden Advertising Credits in Höhe von (90% der Google IC – 3PAS IC) * der von Google im Abrechnungszeitraum gemessenen durchschnittlichen CPM der Kampagne gutschreiben, die vom Kunden nur binnen 60 Tagen ab Erteilung der Gutschrift genutzt werden können („Verfallszeitpunkt„) und (ii) Google kann die Befugnis des Kunden zur Nutzung des betreffenden 3PAS-Dienstleisters und die Geltung der Bestimmungen dieses Satzes über die Lösung von Differenzen in Bezug auf diesen 3PAS-Dienstleister aussetzen. Die Zahlen (Metrics) eines 3PAS, dessen Ad-Server-Tags Google zur Verfügung gestellt werden, werden bei der vorstehenden Berechnung zur Klärung von Differenzen verwendet. Google kann verlangen, dass Aufzeichnungen über die Differenzen direkt vom 3PAS an Google bereitgestellt werden. Der Kunde erhält keine Gutschrift für Differenzen, die auf dem Unvermögen des 3PAS beruhen, Ads auszuliefern.
4 Stornierung von Ads. Sofern nicht eine Richtlinie, die Benutzeroberfläche des Programms oder eine Vereinbarung, die auf diese Nutzungsbedingungen verweist (Insertion Order, „IO„), etwas anderes bestimmt, kann jede Partei jede Ad jederzeit stornieren, bevor die Anzeigenauktionen oder -platzierung erfolgt ist (wobei der frühere dieser beiden Zeitpunkte maßgeblich ist), wobei der Kunde allerdings zur Zahlung der von Google an den Kunden mitgeteilten Stornogebühren (soweit einschlägig) verpflichtet bleibt und die Anzeige möglicherweise dennoch erscheint, wenn der Kunde eine Ad nach einem von Google mitgeteilten Bindungsdatum (Commitment Date) storniert (z.B. bei einer Kampagne, die auf einer Reservierung beruht). Die Auslieferung stornierter Ads endet in der Regel binnen 8 Geschäftsstunden oder wie in einer Richtlinie oder einer IO beschrieben, wobei der Kunde zur Zahlung alle Gebühren verpflichtet bleibt, die aus der ausgelieferten Ad resultieren (z.B. Vergütung auf Conversion-Basis). Der Kunde muss die Stornierung von Anzeigen wie folgt vornehmen: (i) online über das Benutzerkonto des Kunden, sofern diese Funktion vorhanden ist, (ii) sofern diese Funktion nicht vorhanden ist, per Mitteilung an Google mittels E-Mail an den Verantwortlichen des Benutzerkontos des Kunden (Customer’s Account Representative), oder (iii) sofern ein solcher Verantwortlicher nicht existiert, per Mitteilung an Google mittels E-Mail an support@google.com. Der Kunde wird nicht von seinen Zahlungspflichten für kreative Inhalte frei, die nicht übermittelt wurden oder erst nach dem von Google mitgeteilten Fälligkeitsdatum übermittelt wurden. Google ist nicht an von dem Kunden übermittelte IOs oder sonstige Geschäftsbedingungen des Kunden gebunden.
5 Gewährleistung und Rechte. Jede Partei gewährleistet gegenüber der anderen Partei, dass sie angemessene Fähigkeiten und Sorgfalt einsetzen wird, um ihre Pflichten aus diesen Nutzungsbedingungen zu erfüllen. Der Kunde gewährleistet, dass (a) er ausreichende Rechte an den kreativen Inhalten, Zielseiten und Zielen besitzt, damit Google sowie dessen verbundene Unternehmen und Partner die Programme betreiben können, und räumt Google sowie dessen verbundenen Unternehmen und Partnern diese Rechte hiermit ein, (b) alle Informationen und Genehmigungen, die durch den Kunden oder in dessen Namen bereitgestellt werden, vollständig, richtig und aktuell sind, und (c) die Nutzung, die Dienste oder die Zielseiten nicht (i) gegen Gesetze oder geltende Vorschriften oder Verhaltensregeln (einschließlich des GAP-Code in Großbritannien und ähnliche Verhaltensvorschriften in Bezug auf Werbestandards in einer anderen Jurisdiktion) verstoßen oder einen solchen Verstoß fördern; oder (ii) geistige Eigentumsrechte irgendeines Dritten verletzen oder Bestandteile beinhalten, die schädlich, beleidigend, obszön, bedrohend oder verleumderisch sein können. Der Kunde erlaubt Google und seinen verbundenen Unternehmen den automatischen Abruf und die automatische Analyse von Zielseiten für die Zwecke der Programme. Der Kunde wird dem Advertiser im Rahmen seiner bestehenden Berichtspflichten, jedoch mindestens monatlich, Berichtsdaten zur Verfügung stellen und dabei die tatsächlich auf Google aufgewendeten Gelder und die Performance (mindestens: Preis, Clicks und Impressions der Nutzer auf dem Konto dieses Advertisers) besonders hervorheben. Google kann dem Advertiser auf dessen Wunsch hin Informationen in Bezug auf diesen Advertiser zukommen lassen.
6 Wiedergutmachung. Bei Display-Ads, für die eine Reservierung erforderlich ist, wird Google bis zum Ende der Kampagne die vereinbarte Gesamtzahl an Display-Ads ausliefern. Falls Google dies nicht tut, kann der Kunde einen Anspruch ausschließlich während des Anspruchszeitraums geltend machen. Falls Google die Richtigkeit des Anspruchs bestätigt, wird Google dem Kunden die nicht ausgelieferten Display-Ads nicht berechnen oder – falls der Kunde bereits bezahlt hat – nach vernünftigem Ermessen von Google entweder (i) Advertising Credits gutschreiben, die nur bis zum Verfallszeitpunkt genutzt werden können, (ii) die Display-Ads zu einem späteren Zeitpunkt an einer Stelle platzieren, die Google als vergleichbar ansieht, oder (iii) die Dauer der Kampagne verlängern. Google kann nicht gewährleisten, dass jedwede auktionsbasierte Ad ausgeliefert wird, weshalb die Wiedergutmachung nicht für auktionsbasierte Ads gilt.
7 Zahlung. Der Kunde wird alle Entgelte im Zusammenhang mit dem Programm akonto oder auf eine andere, von Google genehmigte Weise innerhalb eines von Google (z.B. in der Benutzeroberfläche oder in einer IO) bezeichneten, wirtschaftlich angemessenen Zeitraums zahlen. Erfolgt bis zum Fälligkeitsdatum keine Zahlung, kann Google ab dem Fälligkeitstag bis zum Tag der tatsächlichen Zahlung, gleich ob dieser vor oder nach einem Urteil liegt, Verzugszinsen in Höhe von 2% pro Jahr über dem jeweiligen Basiszinssatz der Barclays Bank PLC verlangen. Die Entgelte verstehen sich zuzüglich Steuern. Der Kunde ist verpflichtet, (i) alle Steuern und sonstigen staatlichen Abgaben und (ii) angemessene Aufwendungen nebst anwaltlichen oder sonstigen Honoraren zu zahlen, die Google im Zusammenhang mit der Einziehung verspäteter Zahlungen entstehen. Die Gebühren basieren ausschließlich auf den Messungen der Programme durch Google und den anwendbaren Abrechnungseinheiten (z.B. Clicks oder Impressions). Jeder Anteil der Entgelte, der nicht in gutem Glauben bestritten wird, muss in voller Höhe gezahlt werden. Keine Partei ist berechtigt, einen fälligen Zahlungsanspruch nach diesen Nutzungsbedingungen gegen einen anderen Zahlungsanspruch nach diesen Nutzungsbedingungen aufzurechnen. Google kann eine Kreditlinie des Kunden nach eigenem Ermessen jederzeit verlängern, ändern oder widerrufen. Google ist nicht verpflichtet, Ads trotz Überschreitung des Kreditlimits auszuliefern. Sofern Google Ads zwar ausliefert, aber diese Ads nicht an die ausgewählten Ziele liefert, besteht der einzige Rechtsbehelf des Kunden darin, innerhalb der Anspruchsfrist einen Anspruch auf Advertising Credits zu erheben. Nach Überprüfung des Anspruchs wird Google die Advertising Credits gewähren, die aber nur bis zum Verfallszeitpunkt verwendet werden können. Der Kunde ist sich bewusst, dass Dritte Impressions oder Clicks auf Ads des Kunden für verbotene oder unzulässige Zwecke erzeugen können und dass der einzige Rechtsbehelf des Kunden in Ansehung dessen darin besteht, innerhalb der Anspruchsfrist einen Anspruch auf Advertising Credits zu erheben. Nach Überprüfung des Anspruchs wird Google die Advertising Credits gewähren, die aber nur bis zum Verfallszeitpunkt verwendet werden können. IM GRÖSSTMÖGLICHEN, GESETZLICH ZUGELASSENEN UMFANG, (A) VERZICHTET DER KUNDE AUF ALLE ANSPRÜCHE IN BEZUG AUF JEGLICHE ENTGELTE FÜR PROGRAMME, SOFERN NICHT INNERHALB DES ANSPRUCHSZEITRAUMS EIN ANSPRUCH ERHBOBEN WIRD UND (B) LIEGT DIE ERTEILUNG VON ADVERTISING CREDITS (FALLS ÜBERHAUPT ANWENDBAR) IM VERNÜNFTIGEN ERMESSEN VON GOOGLE UND KÖNNEN ADVERTISING CREDITS, FALLS SIE GEWÄHRT WERDEN, NUR BIS ZUM VERFALLSZEITPUNKT VERWENDET WERDEN. Der Kunde erkennt an und ist damit einverstanden, dass jedes Konto, jede Kreditkarte und damit im Zusammenhang stehende Abrechnungs- und Zahlungsinformationen, die der Kunde Google bereitstellt, von Google an von Google beauftragte Unternehmen zu den alleinigen Zwecken weitergegeben werden dürfen, um Bonitätsprüfungen durchzuführen, Zahlungen an Google abzuwickeln, Google zustehende Forderungen beizutreiben, und/oder das Konto des Kunden zu betreuen.
8 Haftungsausschluss. Für jegliche Programme oder jeglichen andere, von Google oder seinen verbundenen Unternehmen unter diesen Nutzungsbedingungen bereitgestellten Waren oder Dienste gelten keinerlei andere, als die hierin ausdrücklich festgelegten Bedingungen, Gewährleistungen oder anderen Bestimmungen. Im größtmöglichen, gesetzlich zulässigen Umfang gelten keinerlei konkludente Bedingungen, Gewährleistungen oder andere Bestimmungen (einschließlich jeglicher konkludenter Bestimmungen hinsichtlich zufriedenstellender Qualität, Zwecktauglichkeit oder Übereinstimmung mit der Beschreibung). Weder Google noch seine verbundenen Unternehmen oder Partner geben irgendeine Garantie in Bezug auf die Programme oder die mittels der Programme erzeugten Ergebnisse ab.
9 Haftungsbeschränkung. (a) Keine Bestimmung in diesen Nutzungsbedingungen oder in einer IO beschränkt oder schließt die Haftung einer Partei für folgende Schäden aus: (i) für Tod oder Körperverletzung aufgrund der Fahrlässigkeit einer Partei oder ihrer Bediensteten, Beauftragten oder Mitarbeiter, (ii) für Betrug oder arglistige Täuschung, (iii) für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; (iv) nach Ziffer 10 (Freistellung), (v) für eine Verletzung von Ziffern 3(a), 5(c), 12 (d) oder des letzten Satzes von Ziffer 1 durch den Kunden, (vi) für die Zahlung fälliger Entgelte, welche der anderen Partei im Rahmen der normalen Durchführung dieser Nutzungsbedingungen geschuldet werden oder (vii) soweit ein Haftungsausschluss oder eine Haftungsbeschränkung rechtlich unzulässig ist. (b) Keine Partei soll aus oder in Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen oder einer IO haftbar sein (gleich ob aus Vertrag oder unerlaubter Handlung, einschließlich unter anderem aus Fahrlässigkeit oder sonstigem Grund) für (i) entgangenen Gewinn, (ii) entgangene erwartete Einsparungen, (iii) entgangene Geschäftsmöglichkeiten, (iv) Verlust oder Beschädigung von Daten, (v) Verlust oder Schäden infolge Ansprüche Dritter oder (vi) indirekte Schäden oder Folgeschäden, welche die andere Partei erlitten hat (gleich ob die Parteien zum Zeitpunkt der Annahme dieser Nutzungsbedingungen durch den Kunden solche Verluste in Betracht gezogen haben oder nicht). (c) Vorbehaltlich der obigen Ziffern 9(a) und (b) ist die Gesamthaftung jeder Partei gegenüber der anderen wegen eines Ereignisses oder einer Serie zusammenhängender Ereignisse aus oder im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen auf den größeren der folgenden Beträge begrenzt: (i) den von dem Kunden nach diesen Nutzungsbedingungen an Google gezahlten oder zu zahlenden Betrag für diejenigen drei Monate, die unmittelbar vor dem Monat liegen, in den das Ereignis (oder die Serie zusammenhängender Ereignisse) fällt oder (ii) £25.000.
10 Freistellung. Der Kunde wird Google und dessen Partner, Beauftragte, verbundene Unternehmen und Lizenzgeber von und gegen jegliche(n) Ansprüche(n) Dritter und jegliche(r) Haftung aus oder bezogen auf Ziele, kreative Inhalte, Zielseiten, Dienste, Nutzungen und/oder Verletzungen dieser Nutzungsbedingungen durch den Kunden freistellen und schadlos halten. Partner sind als Drittbegünstigte dieser Klausel anzusehen.
11 Laufzeit und Kündigung. Google kann diese Nutzungsbedingungen jederzeit erweitern, beschränken oder sonstwie ändern. Die geänderten Nutzungsbedingungen werden unter www.google.com/ads/terms bekanntgegeben. Der Kunde sollte diese Nutzungsbedingungen regelmäßig überprüfen. Die Änderungen an diesen Nutzungsbedingungen gelten nicht rückwirkend und treten 7 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Allerdings werden Änderungen sofort mit ihrer Mitteilung wirksam, wenn sie neue Funktionen betreffen oder auf Gesetzesänderungen beruhen. Jede Partei kann diese Nutzungsbedingungen jederzeit durch Erklärung gegenüber der anderen Partei kündigen, wobei (i) Kampagnen, die nicht nach Ziffer 4 storniert wurden, und neue Kampagnen durchgeführt und reserviert werden können, und (ii) die weitere Nutzung der Programme jeweils den dann geltenden Nutzungsbedingungen von Google für die Programme unterliegt, wie unter www.google.com/ads/terms abrufbar. Google kann die Teilnahme des Kunden an den Programmen jederzeit aussetzen. In jedem Fall liegt die Weiterführung der Kampagnen des Kunden nach einer Kündigung im alleinigen Ermessen von Google. Hin und wieder kann es vorkommen, dass der Kunde Advertising Credits oder andere nicht beanspruchte Mittel in seinem AdWords Programm-Konto hat („AdWords Credits„). AdWords Credits verfallen und stehen dem Kunden nicht mehr zur Verfügung, wenn sie nicht vor dem jeweils geltenden Verfallszeitpunkt verbraucht wurden, wobei folgender Zeitplan gilt: (a) AdWords Credits, die gemäß Ziffer 3 oder 6 zugeteilt wurden, verfallen, wenn sie nicht bis zum jeweiligen Verfallszeitpunkt genutzt wurden; (b) AdWords Credits, die von Google für Werbezwecke zugeteilt wurden, verfallen, wenn sie nicht bis zum jeweiligen Zeitpunkt während der Werbeaktion oder dem in den Bedingungen der Werbeaktionen angegebenen Zeitpunkt genutzt wurden und (c) AdWords Credits, die nicht (a) oder (b) unterfallen, verfallen, wenn sie nicht binnen von 3 Jahren ab dem Zeitpunkt genutzt wurden, zu dem solche AdWords Credits dem Kunden innerhalb des AdWords Programms zugänglich gemacht wurden.
12 Sonstiges. (a) Diese Nutzungsbedingungen unterliegen schweizer Recht und die Parteien unterwerfen sich in Bezug auf alle Streitigkeiten (vertraglicher und nicht-vertraglicher Art) im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen oder den Programmen der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte in Zürich, Schweiz. (b) Keine Bestimmung in diesen Nutzungsbedingungen beschränkt die Befugnis einer Partei, einstweiligen Rechtsschutz zu suchen. (c) Vorbehaltlich Ziffer 9(a)(ii) beinhalten diese Nutzungsbedingungen sämtliche Vereinbarungen zwischen den Parteien und ersetzen alle anderen Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Keine Partei hat sich bei der Vereinbarung dieser Nutzungsbedingungen auf irgendwelche Erklärungen, Zusicherungen oder Gewährleistungen verlassen (gleich ob fahrlässig oder arglos abgegeben) oder soll daraus irgendwelche Rechte oder Rechtsbehelfe ableiten können, soweit in diesen Nutzungsbedingungen nicht ausdrücklich anders geregelt. (d) Keine Partei darf eine öffentliche Erklärung über die in diesen Nutzungsbedingungen vorgesehene Beziehung abgeben (sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben). (e) Alle Erklärungen bezüglich Kündigung oder Vertragsbruch müssen schriftlich erfolgen sind an die Rechtsabteilung der anderen Partei zu richten (oder an den Hauptansprechpartner der anderen Partei, falls unbekannt ist, ob diese eine Rechtsabteilung hat). Die E-Mail-Adresse für Erklärungen an die Rechtsabteilung von Google lautet legal-notices@google.com. Alle anderen Erklärungen müssen schriftlich erfolgen und an den Hauptansprechpartner der anderen Partei gerichtet werden. Eine Erklärung gilt als zugegangen, wenn ihr Empfang schriftlich, automatisch oder durch elektronischen Log (wie jeweils zutreffend) bestätigt wurde. Diese Zugangsvoraussetzungen gelten nicht für Erklärungen im Rahmen von gerichtlichen Auseinandersetzungen, für die stattdessen das geltende Recht maßgeblich ist. (f) Mit Ausnahme von Änderungen dieser Nutzungsbedingungen durch Google gemäß Ziffer 11 bedarf jede Änderung der Zustimmung beider Parteien und muss ausdrücklich angeben, dass hierdurch diese Nutzungsbedingungen geändert werden. Sofern eine Partei Rechte, die ihr unter diesen Nutzungsbedingungen zustehen, nicht ausübt (oder verspätet ausübt), liegt darin kein Verzicht dieser Partei auf diese Rechte begründet. Sofern eine Bestimmung (oder ein Teil einer Bestimmung) dieser Nutzungsbedingungen unzulässig, unwirksam oder undurchsetzbar sein sollte, bleibt der Rest dieser Nutzungsbedingungen vollständig gültig. (g) Keine Partei darf irgendeinen Teil dieser Nutzungsbedingungen ohne schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten, ausgenommen an eine Einheit, die direkt oder indirekt die abtretende Partei kontrolliert, von dieser kontrolliert wird oder mit ihr unter der gemeinsamen Kontrolle eines Dritten steht, dies jedoch nur soweit, wie (I) der Abtretungsempfänger sich schriftlich an diese Nutzungsbedingungen bindet, (II) die abtretende Partei für die Einhaltung der Nutzungsbedingungen für den Fall haftbar bleibt, dass der Abtretungsempfänger sie nicht erfüllt und (III) die abtretende Partei die andere Partei von der Abtretung in Kenntnis gesetzt hat. Darüber hinaus kann Google jede Forderung, die Google gegen den Kunden zusteht, ohne Zustimmung des Kunden an einen Dritten abtreten. Jeder sonstige Versuch einer Abtretung oder Übertragung ist unwirksam. (h) Mit Ausnahme der Bestimmung in Ziffer 10 gibt es keine Drittbegünstigten dieser Nutzungsbedingungen. (i) Diese Nutzungsbedingungen begründen kein Vertretungsverhältnis, keine Partnerschaft und keine Gesellschaft zwischen den Parteien. (j) Ziffern 1 (nur der letzte Satz) und 7 bis 12 überdauern das Ende dieser Nutzungsbedingungen. (k) Mit Ausnahme der Zahlungspflichten ist keine Partei oder irgendeine Einheit, die direkt oder indirekt diese Partei kontrolliert, von ihr kontrolliert wird oder mit ihr unter der gemeinsamen Kontrolle eines Dritten steht, für eine Störung oder eine Verzögerung der Leistung haftbar, soweit sich diese ihrer vernünftigen Einflussnahme entzieht.
Warum AdSense Kunden verlieren wird: Nutzerfeindlichkeit
Posted in Tech allgemein Tags:AdSense akzeptiert Namen nicht bei Bankverbindungeingabe , AdSense Eingabe Bankverbindung nicht möglich , AdSense nutzerfeindlich , AdSense Nutzerfeinflichkeit
Wie kann man eigentlich in einem deutschsprachigen Land einem Kunden sagen, er dürfe im Eigennamen keine Umlaute schreiben?
Wenn Google-Adsense das überall so macht, also auch in Frankreich oder in Polen oder in Dänemark die Buchstaben des Landes verbietet, dann wird AdSense auf Dauer Kunden verlieren.
Gibt man bei der Bankverbindung den zutreffenden Namen des Kontoinhabers an, wird man von AdSense gezwungen, ihn falsch zu schreiben.
Was ist das denn bitte?
Arroganz oder die Unfähigkeit, zu programmieren? Aber es paßt zum Geschäftsgebaren von AdSense und zum Umgang mit Kunden.
WP 3.7 wieder mit Fehler
Posted in Wordpress Tags:Andrew Nacin , Uglify.js , Wordpress 3.7 Editor , WP 3.7 Fehler , WP 3.7.1
Die Flut an immer neuen Versionen von „WordPress“ und damit auch an Aktualisierungen von Erweiterungen („plugins“) nimmt nicht ab. Und auch mit 3.7 funktioniert wieder einmal etwas nicht mehr. WordPress kündigt bereits wieder eine Fehlerbehebungsversion an. Auf der offiziellen Webpräsenz von WordPress liest man:
Kleiner Fehler große Wirkung – WordPress 3.7.1 wird in Kürze erwartet
Kaum ist die WordPress Version 3.7 veröffentlicht, prasseln die Meldungen ein, daß es einen „particulary nasty bug“ beim Einsatz des Visuellen Editors gibt. Eingefügte Bilder mit Bildbeschriftungen (Captions) verschwinden aus dem Sichtfeld und die Buttons zum Löschen oder Bearbeiten sind nicht erreichbar, geschweige denn anklickbar. Berichten zufolge taucht dieser Fehler nicht mit allen Browsern auf.
Der Fehler wird durch die Regression der Uglify.js hervorgerufen. Nichts wirklich Dramatisches, aber nervig für alle WordPress-Nutzer, die mit dem visuellen Editor arbeiten.
Laut Aussage von Chef-Entwickler Andrew Nacin soll in Kürze das Wartungs-Release 3.7.1 erscheinen, welches diesen und noch ein paar andere Fehler behebt.
WordPress wiederherstellen (mit Datenbank-Wiederherstellung)
Posted in Wordpress Tags:Datenbank wiederherstellen Wordpress , Wordpress wiederherstellen
WP hat tausende Erweiterungsmöglichkeiten und je mehr dieser „plugins“ (Erweiterungen) man nutzt, desto eher geht was kaputt.
Außerdem gibt es bald schon alle paar Monate eine neue Version von WordPress. Aktualisiert man, ist oft irgendwas nicht kompatibel. Und oft zerschießt es einem alles.
WP ist fett und langsam geworden. Es wird an Attraktivität immer mehr einbüßen, wenn die Entwickler so weitermachen.
Doch zum Thema Wiederherstellung:
Gerade entdeckt, ein gutes Video bzw. eine Video-Anleitung, wie man „WordPress“-Seiten sichert und sie wiederherstellt:
EU-Wettbewerbskommissar Almunia strebt Einigung mit Google an
Posted in Tech allgemein Tags:EU Wettberwebskommisar Almunia , Google Missbrauch Stellung
Der US-Internetkonzern Google hat mit nachgebesserten Verpflichtungszusagen seine Chancen gewahrt, eine EU-Kartellstrafe doch noch abzuwenden.
Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia gab heute (Dienstag) vor dem Europäischen Parlament bekannt, Google sei stärker als bisher auf seine Bedenken eingegangen.
„Wir sind in diesem Fall nun an einem entscheidenden Moment angekommen“, sagte Almunia bei einer Anhörung zum Fall Google auf Einladung der Europaabgeordneten Andreas Schwab und Ramon Tremosa. Nachdem erste Verpflichtungszusagen von Google im Frühjahr noch sehr negative Reaktionen im Markt ausgelöst hätten, habe Google nun nachgebessert. „Wir haben bis gestern über solche Verbesserungen verhandelt“, sagte Almunia. Diese Vorschläge seien nun besser geeignet, die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission auszuräumen.
Wenn Google die jetzt versprochenen Effekte der Öffnung seiner Dienste empirisch belegen könne und die Marktteilnehmer positiv darauf reagieren, könne er die Verpflichtungszusagen von Google mit einer formellen Entscheidung im Frühjahr 2014 für rechtsverbindlich erklären. „Ich glaube, daß im Google-Fall der Weg zu einer Einigung die beste Wahl ist“, sagte Almunia. Dadurch könne der Fall schneller gelöst und eine klare Vision über die Funktion der Märkte für Online-Suche und Suchmaschinenwerbung festgeschrieben werden. Gelinge die Einigung jedoch nicht, könne es zu einer formellen Zustellung der Beschwerdepunkte an Google kommen. Räumt Google die Bedenken dann immer noch nicht aus, droht eine Kartellstrafe von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes.
Die Kommission hat Bedenken, daß Google seine beherrschende Stellung auf den Märkten für Online-Suche, Suchmaschinenwerbung und Vermittlung von Suchmaschinenwerbung im Europäischen Wirtschaftsraum missbraucht haben könnte. Die Ermittlungen laufen bereits seit 2010. Im März 2013 hatte die Kommission Google mitgeteilt, daß nach ihrer vorläufigen Beurteilung die folgenden vier Geschäftspraktiken von Google möglicherweise gegen EU-Kartellrecht verstoßen, welches die missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung verbietet (Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union). Dabei handelt es sich um:
- die Bevorzugung von Links zu Googles eigenen spezialisierten Suchdiensten in den Online-Suchergebnissen von Google gegenüber Links zu konkurrierenden spezialisierten Suchdiensten;
- die unautorisierte Verwendung von Originalinhalten von Webseiten Dritter in den spezialisierten Suchdiensten von Google;
- Vereinbarungen, die Betreiber von Webseiten („Verleger“) dazu zwingen, den gesamten oder den Großteil ihres Bedarfs an Suchmaschinenwerbung über Google zu decken; und
- vertragliche Beschränkungen im Hinblick auf die Übertragbarkeit von Suchmaschinen-Werbekampagnen auf konkurrierende Plattformen für Suchmaschinenwerbung und das plattformübergreifende Management von Suchmaschinen-Werbekampagnen.
Google hat laut Almunia nun unter anderem zugesagt, daß die Links zu konkurrierenden Suchdiensten künftig deutlich sichtbarer dargestellt werden. Dritte könnten die unautorisierte Verwendung ihrer Inhalte in den Suchdiensten von Google künftig besser verhindern. Verleger könnten auch nicht mehr gezwungen werden, ihren Bedarf an Suchmaschinenwerbung über Google zu decken. Auch das das plattformübergreifende Management von Suchmaschinen-Werbekampagnen sei mit den neuen Verpflichtungszusagen von Google künftig möglich.
Facebook-Unternehmensseiten
Viele Firmen legen sich mittlerweile ein Facebook-Konto zu, um mehr Kunden zu erreichen und mit der Zeit zu gehen. Doch dabei kann man auch viel falsch machen und der Firma ist dadurch mit Sicherheit nicht geholfen. Hier die häufigsten und größten Fehler, die man mit einem Unternehmenskonto bei Facebook machen kann.
1. Keine Neuerungen
Facebook ist keine statische Seite, die man aufbauen und dann vergessen kann. Bei Facebook sollte man immer aktiv sein, dies bringt viel mehr Interessenten und Fans. Die Firma sollte immer mal wieder ihre Facebook-Seite überarbeiten und neue Prodkute oder Anlässe einstellen.
2. Langweilige Inhalte
Sie sollte unbedingt langweilige Inhalte vermeiden. Schon ein paar Bilder oder Videos bringen viel mehr als bloßer Text. Außerdem sollten Sie unbedingt Ihre Kunden und Fans mit einbeziehen. Zum Beispiel durch eine Diskussion über Branchen-Trends, Wünsche oder das Lösen von Kundenproblemen.
3. Falscher Name
Es sollte unbedingt darauf geachtet werden, daß Ihre Seite gut zu finden. Der Name der Seite sollte auch der Name der Firma sein und nicht nur der Leitspruch. Durch den richtigen Namen fällt es dem Kunden leichter die Firma zu finden und das hilft am Ende wieder dem Unternehemen.
4. Keine Kommunikation
Je bekannter die Seite ist, desto öfter werden vermutlich auch Kunden ihre Meinung kundtun. Die Firma sollte unbedingt auf jeden Kommentar der Kunden reagieren oder sie zumindest zur Kenntnis nehmen. Auf keinen Fall dürfen Kundenmeinungen ignoriert oder gar gelöscht werden. Dies fürht nicht nur zu Unmut bei den Kunden sondern kann diese sogar ganz vertreiben.
Philipp Metzger wird neuer Direktor des Bundesamts für Kommunikation
Posted in Tech allgemein Tags:Bundesamt für Kommunikation , Martin Dumermuth Leitung Bundesamt für Justiz , Philipp Metzger Direktor Bundesamt Kommunikation
Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung Philipp Metzger zum neuen Direktor des Bundesamts für Kommunikation (BAKOM) gewählt. Der bisherige Stellvertretende Direktor des Entwicklungsbüros der Internationalen Fernmeldeunion ITU wird seine neue Stelle am 1.1.2014 antreten. Er folgt auf Martin Dumermuth, der das BAKOM per Ende Oktober verlässt. Zu den wichtigsten Aufgaben des neuen Direktors gehören die Begleitung und Umsetzung der Revision des Radio- und Fernsehgesetzes sowie die Weiterentwicklung des Fernmelderechts.
Das BAKOM bereitet die Entscheide des Eidgenössischen Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), des Bundesrates und des Parlamentes sowie der ComCom in Telekommunikations-, Rundfunk- und Postfragen vor und vollzieht sie. Es nimmt dabei hoheitliche und regulatorische Aufgaben wahr, insbesondere zur Gewährleistung von fairen Wettbewerbsbedingungen und der Qualität der Grundversorgung und des Service public. Auf internationaler Ebene vertritt das Amt die Interessen der Schweiz in verschiedenen Organisationen.
Das BAKOM hat in den nächsten Jahren unter der Leitung des neuen Direktors wichtige Herausforderungen zu bewältigen: Die Revision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) wird zurzeit im Parlament behandelt. Zudem nimmt das BAKOM unter Einbezug der Eidgenössischen Medienkommission eine Gesamtschau der schweizerischen Medienlandschaft vor und erarbeitet Handlungsoptionen für eine zukünftige Medienförderung. Weiter stehen wichtige Entscheide zur technologischen und wirtschaftlichen Weiterentwicklung des Fernmeldewesens an. Zudem sind die Grundlagen für eine auch in Zukunft zeitgemäße Grundversorgung in der Telekommunikation und im Postbereich sicherzustellen. Das Amt selbst wird seine Strukturen mit Blick auf die rasante technologische Entwicklung vertieft prüfen und gegebenenfalls neu ausrichten.
Philipp Metzger (49) ist seit April dieses Jahres Stellvertretender Direktor des Entwicklungsbüros der Internationalen Fernmeldeunion ITU mit Sitz in Genf. Er war zuvor schon beim BAKOM tätig, ab 2007 als Vizedirektor und Leiter der Abteilung Telecomdienste und ab 2012 als Stellvertretender Direktor. Früher arbeitete er im In- und Ausland in Anwaltspraxen, in der Privatindustrie sowie bei der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA). Er verfügt über ein Anwaltspatent und einen Master-Abschluß des Collège d’Europe, umfassende Kenntnisse der elektronischen Kommunikation und der Informationsgesellschaft sowie langjährige Führungserfahrung. Er ist zudem mit nationalen und internationalen politischen Abläufen und Verhandlungssituationen vertraut. Er spricht fließend die Sprachen Deutsch, Französisch und Englisch.
Philipp Metzger tritt sein Amt am 1.1.2014 an. Der amtierende Direktor Martin Dumermuth übernimmt per Anfang November die Leitung des Bundesamts für Justiz, ihm dankt der Bundesrat bereits jetzt für die engagierte und erfolgreiche Leitung des BAKOM.
Facebook: unerwünschte Beiträge
Posted in Tech allgemein Tags:Facebook Beiträge blockieren , Facebook Markierungen blockieren , Facebook Seite blockieren
Bei Facebook kann es vorkommen, daß in der eigenen Chronik Seiten erscheinen, die man noch nie zuvor besucht hat. Diese Seiten posten dann ihre Beiträge in der eigenen Chronik, und diese Beiträge jedesmal zu verbergen ist mühsam.
Facebook bietet nur die Möglichkeit an Personen oder Anwendungen zu blockieren, nicht aber Seiten. Doch es gibt eine Lösung für dieses Problem.
Zuerst geht man auf das Zahnradsymobl in der rechten oberen Ecke von Facebook und klickt dort auf „Kontoeinstellungen“.
Danach geht man auf „Chronik und Markierungseinstellungen“ und stellt dort unter „Wer kann Inhalte zu meiner Chronik hinzufügen?“ ein, daß man Beiträge prüfen möchte, in denen man von Freunden markiert wird.
Nun kann man die Beiträge der Seiten sofort löschen, ohne daß sie erst tagelang in der eigenen Chronik sind, ohne daß man es bemerkt.
schnelles Internet in der Schweiz
Mit 10 Megabit/s ist die Schweiz das erste der westlichen Länder in der Weltrangliste auf einem guten vierten Platz. Die globale Durchschnittsgeschwindigkeit ist im Vergleich gerade mal 3.1 Mbit/s. Und es kann gut sein, dass sich die Schweiz noch weiter verbessert.
Aber auch mobil ist die Schweiz gut vernetzt, so verfügen ganze 9 Prozent über den schnellen LTE-Funk, was der Schweiz den zweiten Platz in der Rangliste einbringt.
WordPress mehrsprachig: 3 Erweiterungen (plugins)
Posted in Tech allgemein Tags:Erweiterung Wordpress Mehrsprachigkeit , Mehrsprachigkeit WP Plugin , Multiligual Press , Multisite-Installation , Plugin Wordpress mehrsprachig , Plugin WP mehrsprachig , Qian Qin , qTranslate , WP mehrsprachig , WPML Multilingual
Wir möchten gerade ein Webprojekt mehrsprachig gestalten.
Es gibt drei Möglichkeiten, um eine mehrsprachige WordPress-Seite zu erstellen:
„qTranslate“, „Multilingual Press“ und „WPML“. Ein genauerer Blick auf die drei Erweiterungen (plugins) zur Mehrsprachigkeit für WordPress zeigt, daß alle dreiMöglichkeiten Vor- und Nachteile haben:
WPML ist sowohl umfassend und auf dem neuesten Stand gehalten. Doch leider sehr kompliziert zu bedienen, kritieren einige Internetteilnehmer. Das Einführungsvideo, welches alles andere als kompliziert auf mich wirkt und man hier sehen kann, kann jeder anklicken, der sich selbst ein Bild machen möchte: WPML
Das Grundprinzip von WPML ist, daß jede Übersetzung der Inhalte in einem separaten Artikel gespeichert ist. Das Menü zur Seiten-Administration ist hochkompliziert und WPML verursacht zusätzlich sogar Probleme mit anderen Erweiterungen („plugins“)
Multilingual Press gibt es in einer kostenpflichtigen Version für 60 Euro und einer freien Version.
„Multiligual Press“ vermehrt den Arbeitsaufwand für den Administrator der Website, weil jede Einstellung so oft gemacht werden soll, wie es Sprachen gibt.
Der Hersteller beschreibt das Produkt so: Schreibe einfach einen Beitrag in einer Sprache, und Multilingual Press erstellt automatisch ein Duplikat in den verbundenen Blogs. Diese neuen Beiträge und Seiten sind dann bequem über den Editor erreichbar – um sie zu übersetzen kann man hin und her wechseln. Dabei besteht auch die Möglichkeit den Beitrag manuell in bestimmte vorhandene Sprachen in der Multisite-Installation zu dublizieren. Aufgrund der Multisite-Lösung wird die Performance in keiner Weise beeinträchtigt, und bietet trotz Mehrsprachigkeit schnellen Seitenaufbau.
Anders als die anderen, behält die WP-Erweiterung „qTranslate“ von Qian Qin alle Übersetzungen im gleichen Artikel, was praktisch zu bedienen ist.
Es gibt keinen überfrachteten Admin-Bereich und das führt auch dazu, daß es nicht zuviele Interferenzen / Störungen gibt hinsichtlich der Kompatibilität mit anderen Erweiterungen, die man installiert hat. Und auch entsteht so kein Chaos in der Datenbank.
Leider ist es nicht mehr gehalten up-to-date und Anwender berichten mehr Fehler, vor allem in der Schnittstelle der das Schreiben von Artikeln, die ziemlich langweilig sind (Problem der Zeilenumbrüche, manchmal der Text verschwindet beim Wechsel visuelle / Text-Modus, etc..).
AB 1. Oktober 2013: Neue AGB bei Nic.at

Der Verfasser dieser Mail von Nic.at hat seine eigene Mail nicht einmal überflogen, bevor er sie abgesandt hatte. Dieses Eindrucks kann man sich nicht erwehren.
Wer AT-Domänen hat, der sieht sich aktuell mit neuen AGB konfrontiert.
Es ist die Rede von weniger Bürokratie und mehr Verständlichkeit. Der Satz unter Punkt 2 der neuen 3 Punkte ist derart in umständlichen Beamtendeutsch formuliert, daß man ihn mindestens 5x lesen muß, um den Inhalt zu verstehen.
Wieso kann man nicht einfach schreiben, wie es ist: Wenn Sie Ihre AT-Domänen über einen Partner von Nic.at verwalten lassen, ist nicht mehr zwingend Ihre Unterschrift erforderlich für Kündigung oder Übertragung. Es geht auch per Mail.
Aber wieso einfach, wenn man es auch kompliziert und schwulstig formulieren kann…
Und dann der Schein-Geschlechtergerechtigkeitsschwulst in der Anrede. Und weiter unten dann aber plötzlich Domaininhaber und Konsument ohne Geschlechterkrampf. Sehr durchdacht und vertrauenserweckend. Hat der Verfasser dieser Mail, die an sämtliche Nic.at-Kunden ging, seine eigene Mail vorm Absenden nicht einmal durchgelesen? Das sollte man machen bei einer Mail, die an über 1 Million Domäneninhaber-Adressen geht. Und sie idealerweise gleich noch 3 Personen vorlegen und fragen: Seht ihr Fehler? Ist alles schlüssig? Versteht ihr, was gemeint ist?
Oje…
Von wegen weniger Bürokratie und mehr Einfachheit.
Sehr geehrte/r Domain-Inhaber/in!
Mit einer .at-Domain sind Sie Vertragspartner von nic.at, der Registrierungsstelle für alle .at-Domains – auch wenn Sie Ihre .at-Domain(s) über einen unserer Registrar-Partner beantragt haben.
Wir arbeiten laufend daran, unsere Systeme zu verbessern und sie noch kundenfreundlicher zu gestalten.
Am 1.10.2013 treten unsere neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in Kraft. Für Sie als Domain-Inhaber/in bringen sie folgende Vorteile:
1) Mehr Flexibilität: Domain-Kündigungen sind künftig bis zu 1 Tag (statt 28 Tage) vor Beginn des neuen Leistungszeitraums möglich. Beachten Sie dabei auch die Fristen Ihres Providers / Registrars!
2) Weniger Bürokratie in der Domainverwaltung: Wird Ihre Domain von einem nic.at-Partner-Provider (Registrar) betreut, gelten für Sie in Zukunft neben Ihrer Unterschrift auch weitere Bestätigungsformen für Inhaberwechsel und Kündigung der Domain.
3) Klare Formulierungen: unzeitgemäße Inhalte werden gestrichen; Anpassung an die aktuelle Rechtsprechung.
Sie brauchen nichts weiter zu tun, wenn Sie mit den Änderungen einverstanden sind.
Sind Sie als Domaininhaber Konsument im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (DE: Verbraucher), können Sie innerhalb eines Monats ab Erhalt dieser Information unter Nennung Ihrer Domain(s) an unten stehende Adresse schriftlich widersprechen. In diesem Fall gelten für Sie weiterhin die AGB in der Fassung 2003 mit 28 Tagen Kündigungsfrist und Ihrer verpflichtenden Unterschrift bei den genannten Transaktionen.
Die Registrierung Ihrer Domain bleibt natürlich in jedem Fall aufrecht!
Die neuen AGB finden Sie unter www.nic.at/agb2013 und weitere Informationen im Überblick unter www.nic.at/agb2013-info.
„category“ in Kategorie umbenennen
Oft sind schöne Gratis-Themen für „WordPress“ auf Englisch.
Wer dort etwas ändern will – zum Beispiel die „categories“ (sprich Kättegories) in Kategorien umbenennen möchte, der muß in den Inhalts-Ordner „wp-content“ und dort die „sidebar.php“-Datei herunterladen und mit einem Editor öffnen. Dann das Wort „categories“ über die Suchfunktion suchen und umbenennen.
Es ist eine H2-Rubrik oder auch eine H3-Rubrik, in welcher es zu finden sein wird.
Gleich kann man mit anderen Dingen verfahren wie z. B. „archives“, wenn man dieses in Archiv umbenennen möchte.
Der richtige Webhoster – Die Qual der Wahl
Der Schweizer Markt ist voll von Webhosting-Anbietern. Gibt man bei google.ch den Begriff Webhosting ein kommt man auf über 46 Mio. Suchergebnisse. Aber wie soll man da überhaupt noch den Überblick behalten? Welcher Anbieter ist für mich oder mein Unternehmen der beste? Wo bekomme ich das günstigste Angebot? Welche Features benötige ich eigentlich? Zu diesem Thema habe ich eine interessante Info-Grafik gefunden, die bei der Wahl des richtigen Webhosters weiterhilft. r“ width=“303″ height=“1024″ /> Infografik Webhoster[/caption]
Welche Art von Hosting soll ich wählen?
„Dedicated Hosting“
Ein Webhoster mit Dedicated Hosting ist geeignet für größere Webesiten mit einer hohen Besucherzahl. Jede Webseite hat hier einen eigenen Server, was für eine hohe Geschwindigkeit sorgt. Dedicated Hosting ist allerdings sehr teuer.
„Shared Hosting“
Beim „shared hosting“, zu Deutsch geteiltes Hosting wird ein „web server“ unter mehreren Kunden aufgeteilt. Diese Variante ist einfach zu verwalten und im Vergleich sehr günstig. Allerdings können Websites mit vielen Besuchern andere Websites in der Geschwindigkeit beeinflussen.
VPS-Hosting
Das VPS-Hosting ist ähnlich wie das geteilte Hosting. Ein Server wird für mehrere Benutzer bereitgestellt und in mehrere virtuelle Server unterteilt. Webseiten können sich ebenfalls gegenseitig verlangsamen.
„Cloud Hosting“
Beim „cloud hosting“ werden die Daten einer Websites nicht auf einem „server“ gespeichert, sondern auf mehrere virtuelle Webbehausungen („server“) aufgeteilt. Die Daten sind somit sicherer. „cloud hosting“ (Wolken-Hosting…) ist flexibler als das klassische Webhosting und läßt sich einfach erweitern.
Was sollte mein Webhoster anbieten?
Kundensupport
Der Webhoster sollte einen telefonischen Kundensupport anbieten, damit Probleme einfach gelöst werden können.
Sicherungen
Der ideale Webhoster sollte regelmäßige Sicherungen von deinen Dateien durchführen, damit diese immer sicher sind und du keine Daten verlierst.
Extras
Der Webhoster sollte einen Website-Editor anbieten, und Möglichkeiten zum E-Mail-Marketing, sowie die einfache Installation von Inhaltsverwaltungssystemen (Englisch: „content management systems“) wie WordPress.
Preise
Eine günstige und übersichtliche Preisstruktur sollte gegeben sein. Oft gibt es auch Sonderangebote mit kostenlosen Domains oder Gratis-Webhosting für das erste Jahr.
Verfügbarkeit
Die Verfügbarkeit des Webhosters sollte bei mehr als 99,5 % liegen, um größere Ausfälle der Website zu vermeiden.
„Control Panel“
Ein einfach zu bedienendes Nutzerkontrollzentrum ist von Vorteil. Viele Webhoster verwenden das cPanel, welches sehr übersichtlich ist und viele Features anbietet.
Hosting-Standort
Wenn die meisten Besucher aus der Schweiz kommen ist es von Vorteil wenn auch der „serverS des Webhosters in der Schweiz steht. Dies sorgt für eine grössere Geschwindigkeit.
All diese Punkte sollten bei der Entscheidung für einen Webhoster beachtet werden.
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RSS bei WordPress aktivieren
Posted in Tech allgemein Tags:Benutzerdefinierte Struktur Permalinks , RSS aktivieren Wordpress , RSS feed wordpress wie
Wer RSS aktivieren möchte, muß bei WordPress erst einiges tun.
Standardmäßig gibt es RSS, aber: Es ist nicht möglich, es zu aktivieren, wenn man nicht Änderungen vornimmt.
Jede URL hat normalerweise bei WordPress ein „rss feed“, das einfach zu erreichen ist, indem man einfach den Zusatz „/RSS“ an die Domäne fügt.
Z. B. www.Deine-Domäne.ch/RSS
Dann kommt das „rss feed“.
Aber nur, wenn man vorher auf Schreibtisch („dashboard“) ging, dort auf „Einstellungen“ klickte und dann auf Permalinks und bei „Benutzerdefinierte Struktur“ ein Häkchen reinmacht und im Feld folgenden Text einfügt:
/%category%/%postname%/
In Kurzform:
1. Einlogge und am Schreibtisch („dashboard“) auf
2. „Einstellungen“
3. Permalinks
4. Bei „Benutzerdefinierte Struktur“ ein Häkchen rein.
5. Einfügen: /%category%/%postname%/
Adiro.de bei Sedoparking?
Posted in AdSense-Alternativen, In-Text-Werbung, Tech allgemein Tags:Adiro News , Adiro.de tot , AdSense-Alternative Adiro , Burgey Business Group , Fabian Burgey , Intext-Werbung Adiro , Sascha Nepper , Sedoparking , Thilo Burgey
Als ich vorhin die Seite von Adiro aufrufen wollte, kam Sedo-Parking. Erst dachte ich, ich habe mich vertippt. Denn noch gestern hatte ich eine neue Seite bei Adiro angemeldet.
Nach x-maligen Überprüfen nach Tippfehlern stellte ich fest, daß ich richtig Adiro.de eingegeben hab. Jetzt frag ich mich: Was ist los? Ist Adiro tot? Ist es eine technische Störung? Aber dann würde ja nur die Seite nicht angezeigt, aber nicht Sedo-Parking kommen.
Ich versuchte, ein Mail an Adiro zu schreiben, an die Mail-Adresse von Fabian Burgey. Es kam zurück als unzustellbar.
Ich schaute bei Denic.de nach, wer Inhaber ist. Es ist ein Thilo Burgey als Ansprechpartner eingetragen.
Nachtrag: Nachdem heute früh immer noch Sedoparking kam und am Morgen (7 Uhr 30) das Telefon besetzt war und ich daher niemand erreicht hatte, ist es nun so, daß jetzt am Mittag wieder die normale Seite von Adiro zu sehen ist. Habe es gerade geprüft, konnte mich auch normal einloggen.
War offenbar eine technische Störung. Am späten Vormittag kam auch ein Mail von Fabian Burgey, daß es Probleme mit den „servern“ gab.
In Anbetracht des Geschehens denke ich grad: Es wäre wohl gut, wenn man noch eine zweite Domäne hätte, die nicht auf dem gleichen „server“ liegt, sondern z. B. einen Blog auf einer separaten Domäne. Vielleicht Adiro-Blog.de. Oder etwas Ähnliches. Nicht, um das ganze System zu klonen sondern nur, damit man im Falle eines Ereignisses wie aktuell dort Mitteilungen veröffentlicht werden können, sodaß man erfahren kann, was los ist.
Wobei zum Thema „server“-Probleme zu sagen ist: Sowas gab es auch schon bei viel größeren Unternehmen wie zB der Deutschen Telekom oder in der Schweiz der Swißcom.

Adiro tot? Oder eine technische Störung bei Adiro.de? Aber wer hat dann die Domäne bei Sedo-Parking eingetragen? (Bild: technologisch.ch)
Als adminstrativer Ansprechpartner ist bei Denic ein Sascha Nepper IT-Dienstleistungen an der Arcener Straße 11 in 47638 Strälen eingetragen. Beim „guhgeln“ des Domäneninhabers Thilo Burgey stoße ich auf eine Firma mit einem englischsprachigen Namen, die Burgey Business Group.
Dort sind als Beteiligungen aufgeführt: 1st Natural Vendor GmbH, Adiro GmbH und Videovalis GmbH.
Ich gebe Videovalis.de ein. Auch hier kommt eine Sedoparking-Seite?
Oje. Weiß jemand mehr?



