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„Ambient Awareness“: Umgebungsbewußtsein im digitalen Raum

Jeder, der mal ein Konzert, eine Politikerrede oder auch Anlässe mit einer Gruppe gleichgesinnter Leute besucht hat, hat es schon einmal wahrgenommen.

Daß eine Gesamtstimmung, eine gewissen Gruppenstimmung mit einem Umgebungsbewußtsein entsteht.

Man muß nur einmal eine Blocher-Rede (zum Beispiel) oder ein Konzert irgendeiner Bänd besuchen, um ein „Umgebungsbewußtsein“ zu beobachten.

Soziologen versuchen ja seit Jahrzehnten oder länger herauszubekommen, wie so ein Umgebungsbewußtsein entsteht.

Wobei natürlich bei einem Konzert oder einer Politikerrede weitaus mehr Faktoren Einfluß nehmen können von denen wir noch nicht einmal etwas ahnen. Wieweit Pheromone und andere Dinge dabei eine Rolle spielen ist noch nicht einmal ansatzweise erforscht.

Zum Beispiel auch, wie entsteht eine Massenpanik? Wie kommt es, daß die Panik sich blitzartig schnell auf andere Leute in einer Masse überträgt.

Umgebungsbewußtsein im digitalen Raum

Englisch spricht man bei einem Umgebungsbewußtsein im digitalen Raum von „Ambient Awareness“.

Kann auch im Internet, im digitalen Raum so etwas entstehen?

Die Antwort ist ja.

Daß ein Umgebungsbewußtsein entsteht ist auch im digitalen Raum möglich.

Es gibt es also auch im digitalen Raum.
Nicht bloß im realen Leben.

Wie stark kann sich im digitalen Raum ein Umgebungsbewußtsein entwickeln?

Wie schon angeführt fehlen nachvollziehbarerweise Einflußfaktoren für die Entwicklung eines Umgebungsbewußtseins im digitalen Raum.

Wie zum Beispiel Pheromone etc., die im realen Raum eine wichtige Rolle spielen.

Es fragt sich somit inwieweit sich so etwas wie ein Umgebungsbewußtsein auch im sozialen Raum des Internets entwickeln kann, weil ja im Netz bloß der Bildschirm zur Verfügung steht, um Gefühle wie ein subliminales Umgebungsbewußtsein zu schaffen.

Etwa bei Haß im Internet (sogenannte „hate speech“ heißt es glaube ich?) oder auch bei positiven Bewußtseinsumgebungen wie zum Beispiel Zuneigung zu einer Person oder einem Projekt (Umweltschutz?) etc.

Auch im digitalen Raum bildet sich eine Bewußtseinsmatrix, wenn Gruppen agieren

Auch im digitalen Raum bildet sich eine Bewußtseinsmatrix, wenn Gruppen agieren

Bewußtseinsbildung, Bewußtseins-Matrix im digitalen Raum

Oder auch bei Kriegsspielen („war games“), die ja heutzutage nicht mehr am PC alleine, sondern sozial vernetzt im Raum gespielt werden.

Aber auch bei anderen massenmäßig ausgeführten Dingen im Internet.

Wie stark kann sich – obwohl es sich nur um eine virtuelle Welt handelt – bei solchen Dingen ein gemeinsames Umgebungs-Bewußtsein bilden?

Es geht darüberhinaus nicht bloß um die Bildung eines Umgebungsbewußtseins, sondern natürlich auch um eine richtige Bewußtseinsbildung.

Der digitale Raum verschwimmt hier mit dem realen Raum.

Dies sieht man schon daran, daß es Leute gibt, die Selbstmord begangen haben, nur weil sie in sozialen Medien wie z. B. FB gemobbt wurden.

Es hat sich ähnlich stark ausgewirkt oder sogar stärker als ein Mobbing im realen Leben.

Obwohl es ja eigentlich nur am Bildschirm, bloß virtuell war.

Digitalisierung auch im Verkehr: Neue Großprojekte werfen Datenschutzfragen auf

post on Januar 29th, 2020
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Unsere Gesellschaft stellt hohe Ansprüche an eine multimodale und zugleich nachhaltige Mobilität.

Digitale Großprojekte stoßen indessen nur auf Akzeptanz, wenn die Privatsphäre der Verkehrsteilnehmer geschützt ist.

Die Datenschutzbehörden von Bund und Kantonen fordern deshalb die Datenbearbeiter auf, frühzeitig in datenschutzfreundliche Konzepte zu investieren.

Denn immer mehr Personendaten werden digital aufgezeichnet, was neue Herausforderungen für den Datenschutz mit sich bringt.

Für eine effektive Aufsicht ist außerdem notwendig, die aus Sicht vieler Datenschutzexperten überfällige Revision des Datenschutzgesetzes des Bundes in der Märzsession 2020 abzuschließen.

Digitale Projekte und laufend neue Technologien: Immer mehr digitale Aufzeichnung von Mobilitätsdaten

Nachhaltige digitale Projekte sollen die steigenden Mobilitätsansprüche mit den knapper werdenden Raum- und Energiereserven klimaverträglich in Einklang bringen. Es werden permanent Mobilitätsdaten aufgezeichnet, die sowohl von privaten und öffentlich-rechtlichen Unternehmen wie auch von Behörden intensiv genutzt werden, womit auch der Druck auf die Privatsphäre der Verkehrsteilnehmer steigt.

Nachhaltig ist für die Datenschutzbeauftragten von Bund und Kantonen indessen nur eine Verkehrspolitik, die durch Investitionen zu Gunsten der Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung der Bürger Vertrauen schafft.

Wer heute auf Straße, Schiene oder in der Luft unterwegs ist, wird digital begleitet:

So erfassen und messen Verkehrs-Äpps, private und behördliche Sensoren oder vernetzte Fahrzeuge unsere Bewegungen im öffentlichen Raum wie auch unser Verweilen an privaten Orten.

Durch Auswertung kombinierter Daten können Bewegungs- und Persönlichkeitsprofile entstehen. Mit Technologien wie der Gesichtserkennung droht gar die gänzliche Abschaffung der freien und anonymen Bewegung im öffentlichen Raum zu Gunsten einer Totalüberwachung.

Angesichts dieser Risiken fordern die Datenschutzbeauftragten von Bund und Kantonen die Betreiber von digitalen Mobilitätsprojekten auf, frühzeitig in datenschutzfreundliche Konzepte zu investieren, welche die Privatsphäre und Selbstbestimmung der Verkehrsteilnehmer hinreichend wahren.

Einige Herausforderungen in punkto Datenschutz für den EDÖB: Durch Mobilitätsdaten sind haargenaue Bewegungsprofile von Personen möglich

Generell sind die im Mobilitätssektor tätigen Datenbearbeiter aufgefordert, ihre Praxis gegenüber den Betroffenen transparent zu machen, so dass Letztere unter Gebrauch datenschutzfreundlicher digitaler Wahlmöglichkeiten informiert in eine verhältnismäßige und zweckgebundene Bearbeitung ihrer Personendaten einwilligen können.
Zu den Schwerpunkten des EDÖB im Bereich der Bearbeitung von Mobilitätsdaten gehört das unter der Federführung des Bundes lancierte Projekt „Mobility Pricing“. Dies bedingt die Erfassung des Reiseverhaltens und damit auch die Bearbeitung einer enormen Menge von Personendaten.

Dabei entstehen rasch Bewegungsprofile, die in Verbindung mit weiteren Personendaten zu Persönlichkeitsprofilen führen können, für die ein erhöhtes Schutzniveau gilt. Der EDÖB hat das Bundesamt für Straßen (ASTRA) dazu angehalten, für eine kompetente und mit genügend Ressourcen ausgestattete interne Datenschutzstelle zu sorgen.

Diese soll frühzeitig in das Projekt einbezogen werden und gewährleisten, daß die nötigen Risikofolgeabschätzungen erstellt, Applikationen von Anfang an mit datenschutzfreundlichen Technologien ausgestaltet und die notwendigen Mittel eingeplant werden.

Weiter sind alle datenschutzrechtlich relevanten Elemente zu dokumentieren, damit der EDÖB gegebenenfalls im Rahmen seiner übergeordneten Beratungs- und Kontrollfunktion auf diese Dokumente zurückgreifen kann.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt beim elektronischen Ticketing mithilfe einer Äpp („App“). Von den Reisenden werden Bewegungsprofile erhoben, die zur Rechnungstellung benötigt werden.

EDÖB: Kein Zwang zur Preisgabe von Personendaten

Der EDÖB wies darauf hin, dass insbesondere kein direkter oder indirekter Zwang zur Preisgabe von Personendaten ausgeübt werden darf.

So müssen die Kunden alternativ zu den geplanten Modellen weiterhin die Möglichkeit haben, zu den gleichen Bedingungen, d.h. diskriminierungsfrei, ohne Preisgabe ihrer Personendaten anonym zu reisen.

Werden mit dem Tracking Persönlichkeitsprofile erstellt, muß das erhöhte Schutzniveau für besonders schützenswerte Personendaten und Persönlichkeitsprofile eingehalten werden.

Kantonale Datenschutzbeauftrage befassen sich ebenfalls mit der Thematik Digitalisierung im Verkehr und Datenschutz von Personendaten

Auch die kantonalen Datenschutzbeauftragten sehen sich mit Entwicklungen im Mobilitätsbereich konfrontiert. Die automatisierte Fahrzeug- und Verkehrsüberwachung darf nicht über das zur Zweckerreichung erforderliche Mass hinausgehen. Gestohlene Fahrzeuge werden nicht «zurückgewonnen», wenn ihr Nummernschild einfach automatisiert erkannt wird, sondern nur, wenn dann auch eine Polizeipatrouille das Fahrzeug aus dem Verkehr ziehen kann.

Weil das rasch sehr personalintensiv wird, kann die Idee aufkommen, mittels automatisierter Gesichtserkennung auch gleich festzustellen, wer das gestohlene Fahrzeug fährt. Automatisierte Gesichtserkennung würde aber das Risiko der Grundrechtsverletzung markant erhöhen, so dass vor der Schaffung der entsprechenden gesetzlichen Grundlagen eine breite gesellschaftliche Diskussion stattfinden müsste.
Die Verhältnismäßigkeit ist auch in Frage gestellt, wenn mit der automatisierten Fahrzeugerkennung nicht nur gestohlene Fahrzeuge verfolgt, sondern erkannte Nummernschilder auch mit der Liste offener Ordnungsbußen (z.B. Parkbußen) abgeglichen werden sollen.

Die Revision des DSG aus den 90er-Jahren des letzten Jahrhunderts erscheint überfällig: Parlament ist gefragt

Angesichts der Risiken, die mit der Datenbearbeitung im Rahmen von digitalen Mobilitätsprojekten einhergehen, besteht ein ausgeprägtes öffentliches Interesse, die risikobasierten Arbeitsinstrumente des modernen Datenschutzes wie die Datenschutzfolgenabschätzung endlich rechtsverbindlich zur Anwendung zu bringen.

Die Ablösung des geltenden Datenschutzgesetzes des Bundes (DSG), das aus den neunziger Jahren des vorigen Jahrhunderts stammt, ist angesichts des grundlegenden technologischen und gesellschaftlichen Wandels überfällig.

In der bevorstehenden Märzsession 2020 werden sich die eidgenössischen Räte ein weiteres Mal mit der Totalrevision des DSG befassen, welche die erwähnten risikobasierten Arbeitsinstrumente ausdrücklich vorsieht. Es steht zu hoffen, daß der seit September 2017 andauernde parlamentarische Gesetzgebungsprozeß nun bald abgeschlossen wird.
Auch die Kantone müssen ihre (Informations- und) Datenschutzgesetze an die neuen internationalrechtlichen Anforderungen anpassen. Erst eine handvoll Kantone haben dies getan.

Digitale Werbung: umweltfreundlicher?

post on November 27th, 2019
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Klima ist in aller Munde und kein Mensch erinnert sich mehr daran, daß es im Mittelalter einmal viel viel wärmer als heute war in Europa.

Damals wurde in England Wein angebaut und Grönland bekam seinen Namen, weil dort „grünes Land“ war, das man beweiden konnte. Zu deutsch heißt Grönland ja nix anderes als Grünland.

Trotz dieser Verirrungen in der Klimadebatte die täuschend ist wie das Gehabe um das Waldsterben oder das Ozonloch (von beidem spricht niemand mehr heute) und trotz Klimahype ist eines dennoch unstrittig:
Umweltschutz ist gut-zu-heißen.

Eine sachlichere Debatte darüber, ob der Klimawandel, den es immer gegeben hat, menschengemacht ist oder nicht dahingestellt.

Digitale Werbung: umweltfreundlich?Wirklich immer? – Ein Vergleich

Es findet sich in jeder Mail von großen Konzernen unten ein Hinweis á la „Bitte denken Sie nach, bevor Sie dieses Mail ausdrucken.“

Kein Mensch aber denkt daran, daß auch schon das Mailverschicken die Umwelt belastet.

Spätestens seit den Rechnerkapazitäten, die das Schürfen von Bitcoins verschlingt, gerät dies aber etwas in den Fokus des menschlichen Bewußtseins wieder.

Denn auch digitale Inhalte oder Tätigkeiten belasten die Umwelt, denn sie brauchen viel viel Energie.

So ist die Argumentation vieler Leute, daß digitales Wirtschaften umweltfreundlicher sei ein sehr zwei-schneidiges Schwert.

Auch in der Werbung.

Viele Werbeanbieter wie Internetzeitungen oder andere Plattformen auf welchen man digitale Reklame schalten kann, werben damit, daß sie so umweltfreundlich seien.

Physisch versus digital

Daß eine Internetzeitung viel viel umweltfreundlicher ist als eine Papierzeitung, weil hier nicht das archaische Ritual nötig ist, Bäume zu fällen, um aus ihnen mit viel Energieaufwand und weiterer Umweltschädigung Papier zu machen, das man dann als Zeitungspapier bedrucken kann.

Und welches im Anschluß wieder Energie verschlingt, nicht nur bei der Fahrt der Zeitungsboten morgends zu den Lesern, sondern auch bei der Fahrt der Papierzeitungsleser zur Entsorgungsstelle.

Und in der Müllverbrennungsanlage oder der Papierrezykliesierungsanlage, welche das Papier wieder mit viel Energie als – angeblich – umweltfreundliches Altpapier rezykliesiert.

Wer all die Faktoren betrachtet aber, wieviel Energie das Flimmern der Bildschirme verbraucht, die Herstellung der Endgeräte braucht wie Compis oder Smartfons (die ja fast jährlich schon veralten bald), der sieht das etwas anders.

Nicht-digital KANN durchaus bessere Umweltbilanz haben

So kann eine nachhaltige nicht-digitale Reklameform wesentlich umweltfreundlicher sein.

Nicht etwa in Form eines Werbeprospektes oder eines anderen kurzlebigen Artikels, der als Werbeartikel ebenfalls nur kurze Zeit nach der Erstellung bzw. Produktion wieder weggeworfen und entsorgt wird im Müll.

Sondern mit Werbemitteln, die länger halten.

Ja, da fragt es sich, gibt es überhaupt solche? Wenn ja, welche sind es?

Nützliche Werbung, nützliche Werbegeschenke

Es gibt sie, das ist die Antwort, wenn man nicht Werbeschrott verschenkt als Werbemittel, sondern nützliche Werbemittel wählt.

Denn sie werden nicht weggeworfen nach kurzer Zeit, sondern halten im Idealfall Jahrzehnte.

Jahrzehnte fragen Sie?

Welches Werbegeschenk soll denn bitte solange halten?

Ein Beispiel dafür ist etwa ein mit Werbung bedruckter Zollstock.

Hier ein Anbieterbeispiel einer Firma, die auf nicht-digitale Werbeformen setzt (und diese digital bewirkt via Internet : - ) Es gibt nebst Zollstöcken auch Wasserwaagen. Beides Dinge, die sehr sehr lange halten und die kaum jemand wegwirft, denn sie sind sehr nützlich für die meisten Leute (Quelle: <a href='https://www.zollstock-druck24.de'>Zollstock-Druck24</a>).

Hier ein Anbieterbeispiel einer Firma, die auf nicht-digitale Werbeformen setzt (und diese digital bewirkt via Internet : – ) Es gibt nebst Zollstöcken auch Wasserwaagen. Beides Dinge, die sehr sehr lange halten und die kaum jemand wegwirft, denn sie sind sehr nützlich für die meisten Leute (Quelle: Zollstock-Druck24).

Ein solches Metermaß ist nützlich, wird vom Heimwerker oder Handwerker und selbst auch von einer Hausfrau immer aufbehalten werden in der Regel.

Und oft jahrzehntelang verwendet.

Hier ist die Umweltbilanz dann doch wesentlich besser als digitale Werbung, die im Vergleich zu vielen kurzlebigen Werbemitteln sicher meistens trotz Energieverbrauch noch umweltfreundlicher ist.

Aber gegen langlebige nützliche Werbegeschenke wie etwa einen Zollstock kommt sie nicht an.

Nebst dem bringt sie auch dem Werbetreibenden mehr, denn die Werbung flimmert nicht kurz auf, sondern „erscheint“ immer dann, wenn der Handwerker, der Heimwerker oder die besagte Hausfrau die nützliche Werbung gebraucht.

Also – um beim Beispiel Metermaß zu bleiben – eben dieses in die Hand nimmt, um etwas zu vermessen.

 

Unglaubliche „Antwort“ von Paypal wegen einbehaltener Zahlung

Paypal-Erfahrungen einmal mehr negativ und Anlaß für Kritik:

Obwohl der Käufer bestätigt hatte, daß er die Ware bzw. Dienstleistung ordnungsgemäß erhalten hat wurden 1.250 Fr. bzw. abzüglich Gebühr 1.200 Fr. einbehalten.

Nicht nur die 50 Fr. Gebühr ging an Paypal, sondern durch einen unfairen Umrechnungskurs belastete Paypal dem Käufer zusätzlich 40 Euro. (1.250 Fr. waren gemäß offiziellem Mittelkurs 1.136 Euro, belastet wurden dem Käufer einfach 40 Euro (!) mehr.

Paypal behält Zahlung einfach ohne Grund zurück

Und für diese exorbitanten fast 95 Franken Kosten bei einer einzelnen Zahlung erfolgt diese nichteinmal rechtzeitig sondern viel viel langsamer als bei einer Bank.

Das hier (unten, kursiv) schreibt Paypal nach einer zu Unrecht und ohne Grund einbehaltenen Zahlung.

Und nach einer tagelangen Störung.

Das ist doch keine „Antwort“:

Vielen Dank für Ihre Anfrage an PayPal bezüglich der einbehaltenen Zahlung.

Gern gebe ich Ihnen persönlich Auskunft, da unsere automatische Antwort-E-Mail leider nicht die benötigten Informationen enthalten hat.

Nach Durchsicht Ihres PayPal-Kontos konnte ich feststellen, dass Sie die betreffende Zahlung bereits zurückgezahlt haben. Daher gehe ich davon aus, dass sich Ihr Anliegen erledigt hat und wünsche Ihnen einen schönen Tag.

… / … Ich bitte Sie um Ihr Verständnis, dass wir als Online-Zahlungsservice auf die Etablierung von internen Sicherheitsvorkehrungen angewiesen sind, die das PayPal-System sowohl für Sie als auch für den Käufer so sicher wie möglich machen sollen. In Einzelfällen vorkommende technische Störungen sind leider nicht immer vermeidbar, wir bitten dies zu entschuldigen.

HIER die ANTWORT vom Paypal-Kunden:

Guten Tag, Frau Schnee

Nein, das Anliegen hat sich natürlich NICHT erledigt.

Ich möchte selbstverständlich von Ihnen aller-wenigsten eine Antwort haben und selbstverständlich von Ihnen erfahren, was los-war.

Und natürlich nicht nur, warum die Zahlung gesperrt wurde, sondern auch, ob ich in Zukunft damit rechnen muß, daß ohne Grund Zahlungen gesperrt bzw. zurückbehalten werden oder wie auch immer Sie das nennen.

Oxwall: Soziales Netzwerk als Alternative zu Facebook

post on September 9th, 2019
Posted in Soziale Medien Tags: ,

Eine Facebook-Alternative?

Ein FB-Netzwerk auf dem eigenen Sörver? Mit eigenem Geschäftsmodell ohne Zuckerberg?

Mit dem Programm Oxwall soll das kein Problem sein.

Golem.de hat sich die Alternative zu klassischen sozialen Netzwerken angesehen.

https://www.golem.de/news/oxwall-soziales-netzwerk-in-eigenregie-1602-119205.html

Bildverwaltungsprogramme: Wann sinnvoll, wann nicht

post on September 3rd, 2019
Posted in Tech allgemein Tags: ,

Viele machen es noch auf die klassische Art und laden ihre Bilder von der Kamera herunter oder heutzutage oftmals vom Smartfon und haben sie anschließend auf dem Compi und verwalten sie nach Datum.

Andere laden die Bilder herunter manuell und nicht automatisch und sortieren sie selbst.

Wer häufig fotografiert wie der Verfasser dieser Zeilen hier, der täglich sehr viele Fotos macht, der steht vor dem Problem der Bilderverwaltung.

Selbst wer über hunderttausende Schweizfotos verfügt (wie der Autor dieser Zeilen hier… ) der wird dem mehr und mehr gewahr, daß ihm all diese Fotos nix nützen wenn er sie nicht findet, wenn er sie sucht.

Beispielsweise:
Man hat das Berninagebiet mit seinen schönen Seen und Bergen fotografiert und eine Medienmitteilung kommt herein zu einem Bergunfall oder Auto- / Bus- oder sonstigem Unfall und man sucht genau ein Symbolbild zum Berninagebiet.


Nun weiß man aber nicht mehr, wann genau in welchem Monat und an welchem Tag man die Bilder gemacht hat und es nützt natürlich nichts, stundenlang die täglichen Fotos durchzuklicken, denn dann bräuchte man für die Meldung stundenlang.
Der Tag hat nunmal nur 24 seiner Stunden und es kommen täglich dutzende und aberdutzende Meldungen herein. Es muß also schnell gehen.

Man hat hier also nur die Möglichkeit, einzelne Fotos nach dem Herunterladen oder noch auf der Smartfonkamera oder Kamera direkt umzubenennen und zu beschriften.

Oder sich eines Bildverwaltungsprogramms zu bedienen.

Genauso öde ist es oder noch öder, wenn man einen Shop betreibt mit Produkten.
Die meist wenig-spannenden Fotos und Bilder / Graphiken / Produktbeschreibungen werden oftmal saisonal oder nach Anlaß benötigt, nämlich genau dann, wenn man ein Produkt einpflegen will oder promoten möchte.
Auch hier ist die Sucherei elendig wenn man nicht eine gewissen Struktur und Ordnung in seine Bilder bringt.

Jeder Webgestalter, der Shopkunden betreut, kennt dieses Problem.
Auch jeder Kunde oder Angestellte eines Kunden, der einen Shop bewirtschaftet kennt das Problem.

Die Sucherei: Wo waren nun nochmal die Fotos zu genau diesem Produkt?

Bilder für Webshops müssen auffindbar sein, sonst wird alles sehr sehr mühsam (Bildquelle: Eyebase)

Hier kommen Bildverwaltungs- bzw. Bildarchivierungsprogramme ins Spiel.

Auch Behörden stehen vor dem Problem. Zum Beispiel wenn der Gemeindekanzlist eine – ständig neu wiederkehrende Meldung – über Papiersammlungen (oder andere Rezyklierungstermine bzw. Sammlungen wie z. B. Sonderabfall oder Kartonsammlungen etc. etc.) publizieren muß.

Oftmals braucht man für die Meldung auf der Gemeindewebseite dann einfach rasch ein Symbolbild und immer das gleiche in der Regel. Denn Papier sieht eben immer aus wie Papier.

Bei Papiersammlungen braucht es zur Publikation der Sammeldati immer ein Symbolbild, in der Regel wird dasselbe Bild genommen (Bildquelle Ausriß: Chur.ch)

Gleichfalls stehen Lokalredaktionen, welche zum Beispiel über solche Papiersammlungen berichten vor dem selben Problem.

Ein Bild eines Papierbündels, das mal fotografiert wurde oder von einer Fotodatenbank bezogen wurde, muß man wiederfinden für solche Meldungen.

Beispiel Papiersammlung: Man braucht sowohl als Gemeindewebseitenverwalter als auch als Lokaljournalist ein jeweiliges Symbolbild (Beispielbild, Quelle D-Z.gr)

Wer hier ständig suchen muß, wird schnell mürbe, sofern das jeweilige Bild einfach nur mit einer Nummer bezeichnet ist, wie es nunmal so ist, wenn man mit einer Kamera ein Foto macht.

Die Kamera / das Smartfon wirft einfach eine Nummer aus, oft verbunden mit einem Datum in amerikanischer Schreibweise.

So findet man aber das Bild über die Suche am Compi nicht, denn man weiß weder im Kopf genau das Datum, wann man es machte nocht kennt man die Nummer vom Kamerabild oder wenn es von einer Bilddatenbank bezogen wurde von der Fotodatenbank die Nummer.

Eine Frage des Geldes ist es auch

Es fragt sich natürlich auch, ob sich die Anschaffung eines Bildverwaltungsprogrammes rechnet.

Wer als Gemeindeverwaltung oder Inhaber eines Webshops die Anschaffung von Bildbearbeitungsprogrammen erwägt, überlegt auch die Kosten.

Was er auch berücksichtigen sollte, ist, daß auch Arbeitszeit kostet.

Werden also viele Bilder oder laufend Bilder benützt und damit auch deren Verwaltung erforderlich, so sollte berücksichtigt werden, daß auch die Arbeitsstunde Kosten verursacht welche durch professionelle und damit schnelle und effektive Bildverwaltung eingespart werden kann.

Zeit ist Geld, sagt der Volksmund: Arbeitszeit ist auch Geld…

Fazit:
Es gibt hier nur 2 Möglichkeiten: Entweder man benennt alle Bilder manuell um und findet sie dann über die Suchfunktion auf dem Compi.

Oder man läßt sie durch ein Bildverwaltungsprogramm sortieren.

Letztlich liegt es am Geschmack des Anwenders, ob er sich nach alter Schule sich die Mühe der manuellen Bildverwaltung machen will oder lieber bequem ist und ein professionelles Fotoverwaltungsprogramm nimmt.

 

Drucker hinzufügen einfach unter Linux mint

Linux mint ist die schlankeste Linux-Variante.

Und nur einen einzigen Befehl muß man im Brauser („browser“) eintippen und kann so auf einfachste Art und Weise einen Drucker hinzufügen.

localhost:631/admin

Daraufhin öffnet sich ein Fenster (auf Englisch), wo man auf „add printer“ klickt und dann den – wenigen – weiteren Schritten folgt:

Drucker hinzufügen in Linux geht sehr einfach via Brauser ("browser")

Drucker hinzufügen in Linux geht sehr einfach via Brauser („browser“)

EuroDNS nicht erreichbar

In letzter Zeit öfters.

Nicht so gut, wenn man gerade Domains registrieren will oder eine Domäne administrieren möchte.

Cyon-Erfahrungen: Domain-Registration

Cyon genießt in der Schweiz einen guten Ruf.

In meinen Augen zu recht.

Mit dem Support hatte ich bereits bei Kunden-Angelegenheiten auch zu tun und von daher ist der Hoster Cyon nur zu empfehlen, auch, wenn er im Hostingvergleich Schweiz etwas teurer ist als Billighoster.

Auch bei Domains ist Cyon nicht in der Billiglinie, sondern berechnet einen in der Schweiz allgemein üblichen Preis.

Für professionelle Domainanbieter also von daher nichts Geeignetes, obwohl ich nicht weiß, ob Cyon für Domaingroßkunden bzw. Domainwiederverkäufer Sonderkonditionen anbietet.

Aber noch aus einem anderen Grund KANN man als Domaingroßkunde Cyon nicht nutzen.

Die Dauer der Registration.

Wenn man schnell eine Domain registrieren will, so kann es sehr gut sein, besonders bei begehrten, guten Domänen, sogenannte Premiumdomains, daß sie dank Cyon weg-sind.

Cyon macht nämlich den Registrationsprozeß zu einem richtigen Prozeß.

Enorm kompliziert und laaaaangwierig.

Einfach einloggen und Domains registrieren ist da nicht.

Im Gegenteil, es werden – auch bei bestehenden Kunden – Sachen abgefragt wie solche Umfrage-Dinge á la „Wie sind Sie zu Cyon gekommen?“.

Alles natürlich ein Ablauf, der nichts für professionelle Anbieter wie größere Webagenturen, Domainadminstratoren und so weiter ist.

Unten ein Beispiel einer fehlgeschlagenen Bestellung wegen Langwierigkeit.

In der Zeit, die Cyon verursachte wegen Bürokratie und Umfragen und Angaben-Abfragen zur Domain, die man normalerweise bei professionellen Anbietern erst NACH der Registration angibt (wie z. B. Inhaberdaten, falls andere gewünscht als Registrator oder auch Hosting-Angaben usw. usf), war die Domain weg.

Login / Einloggen bei EuroDNS geht nicht

post on Juli 30th, 2019
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Nach minutemlangem Laden erscheint bei EuroDNS aktuell immer eine Errormaske, wenn man sich einloggen will. So meine Erfahrungen, die ich in letzter Zeit öfters hatte.

Das Login funktioniert nicht.

Man kann weder Domains noch DNS-Einträge usw. bei EuroDNS administrieren, wenn man sich nicht einloggen kann.

In letzter Zeit ist dies schon öfters aufgetreten.

Haben auch andere dasselbe Problem?

EuroDNS-Erfahrungen: Einloggen geht nicht / Login nicht möglich

EuroDNS-Erfahrungen: Einloggen geht nicht / Login nicht möglich

Auch frühmorgends ist immer noch kein Zugang möglich.

Jetzt kommt die Seite von EuroDNS nach Aufrufen des Login-Links gar nicht mehr, sondern nur noch eine Fehlermeldung.

EuroDNS offlein (off line)

EuroDNS offlein (off line)

 

Linux Bilderansicht: Wie kriegt man sie größer

post on Juli 30th, 2019
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Was wahnsinnig nervt an Linux, ist, daß die größte Bilderansicht das hier ist, was im Bild unten zu sehen ist.

Was für einen Sinn ergibt das? Der Bildschirm ist so groß und ich kann anders als bei Apple oder Windows die Bilder nur klein sehen bzw. die größte „Größe“ ist das hier.

Weiß jemand, wie man eine normale Bildansicht hinkriegt, ohne daß man jedes Bild erst öffnen muß, um zu erkennen, was drauf ist?

Irfanview für Linux: Es geht, IrfanView unter Linux (z. B. Mint) zu installieren

Man kann IrfanView, da praktische und schnelle, schlanke Bildbearbeitungsprogramm unter Linux laufen lassen.

Mit Wine und PlayonLinux geht es.

Wine muß man installieren, um eine EXE-Datei (Irfanview ist eine EXE-Datei, die sich sonst nur unter Windows öffnen läßt) öffnen zu können.

Und PlayonLinux, um das für Windows programmierte Programm Irfanview unter Linux laufen lassen zu können.

Schritt für Schritt

Man muß zuerst Wine installieren, ein Programm, das es möglich macht, Windows-Programme unter Linux laufen zu lassen.

Hat man dieses Programm „Wine“ für Linux installiert, kann man Dateien mit der Endung „.exe“ unter Linux öffnen.

Also Irfanview herunterladen, die Exe-Datei speichern und dann mit RECHTER MAUSTASTE auf ÖFFNEN MIT klicken und dann mittels Wine öffnen.

Danach haben Sie Irfanview unter Linux installiert und können es nutzen mittels eines weiteren Programmes, PlayonLinux.

Leider muß man beim Öffnen von Irfanview zuerst immer noch PlayonLinux anklicken.

Paypal-Irrsinn. Trotz Guthaben kommt bei Zahlung: Fügen Sie ein Bankkonto oder eine Kreditkarte hinzu, um die Zahlung abzuschließen.“

Ich hab das hier unten (siehe Link) bereits erlebt und nun erneut bei einer Zahlung an EuroDNS.

http://technologisch.ch/paypal-fuegen-sie-eine-kreditkarte-hinzu-um-den-einkauf-abzuschliessen-2/

Bei einer Zahlung an EuroDNS hab ich das gestern wieder erlebt. Guthaben auf Paypal zur Genüge vorhanden, trotzdem verlangt Paypal eine Kreditkarte, die man hinzufügen soll.

Mir blieb nichts anderes übrig, als die Buchung abzubrechen. Und dann versuchte ich, das Geld via Kontoguthabenaufladung bei EuroDNS zu senden. Und das ging dann.Extrem blöd gemacht, daß Paypal eine Kreditkarte hinzuzufügen verlangt, obwohl Konto-Guthaben vorhanden und gar keine Kreditkarte benötigt wird.

Paypal ist bzw. sollte eigentlich ja genau eine Alternative zur Zahlung via Kreditkarte sein und nicht doppelt Kosten verursachen, einmal die horrend teuren Paypal-Gebühren und dann zusätzlich noch Kreditkartenkosten.

Und sollte nicht, wenn man aus eigenem und genügend vorhandenem Guthaben zahlen will, einen zwingen, einen Kreditkarte für die Zahlung zu nehmen:

„Fügen Sie ein Bankkonto oder eine Kreditkarte hinzu, um die Zahlung abzuschließen.“

Und auch sonst ständig Aufforderungen, Kreditkarten oder Bankkonten hinzuzufügen:

Direkt nach dem Einloggen kommen ständig Aufforderungen, man solle doch Kreditkarten oder Bankkonten hinzufügen zu Paypal. Das NERVT!

Direkt nach dem Einloggen kommen ständig Aufforderungen, man solle doch Kreditkarten oder Bankkonten hinzufügen zu Paypal. Das NERVT!

Und dann die Werbung von Paypal „Mit Paypal einfacherer und sicherer bezahlen“ rechts im Bild.

Was soll denn daran einfacher sein, erst jemand aus dem Bekanntenkreis fragen zu müssen, ob man seine Kreditkarte hinzufügen darf, nur damit man – aus eigenem Guthaben – eine Paypal-Zahlung durchführen kann.
Und was soll daran sicher sein, fremde (oder eigene, aber ich besitze bewußt keine Kreditkarte) Kreditkartedaten angeben zu müssen, wenn man mit Paypalguthaben zahlen will.

Paypal-zahlen mit Guthaben geht nicht bzw. nur wenn man Kreditkarte hinzufügt

Paypal-zahlen mit Guthaben geht nicht bzw. nur wenn man Kreditkarte hinzufügt

 

Urheberrecht: Wann kann man gefahrlos Fotos und Bilder nehmen?

post on Juli 1st, 2019
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Es fragt sich, wann man überhaupt gefahrlos Bilder und Fotos aus dem Internet nehmen kann.

Weithin gilt die Meinung, man dürfe doch einfach allgemein alle Bilder und Fotos aus dem Internet einfach so nehmen. Dies entspräche doch dem Urgedanken des Internets, so gegenüber dem Verfasser dieser Zeilen sogar ein Gemeindekanzlist.

Diese Auffassung ist aber falsch. Ein Internetprofi oder Internetrechtsprofi wie ein Internetanwalt etwa könnten hier bloß den Kopf schütteln.

Natürlich kann man darüber streiten, was der Urgedanke des Internets ist oder nicht ist oder war.

Doch rechtlich gesehen muß man das aktuelle Recht beachten, nicht etwaige Urgedanken oder eigene Gedanken.

Bilder einfach so nehmen?

Dies ist erlaubt bei historischen Bildern und Fotos, deren Urheberrecht abgelaufen ist.

Also bei Bildern und Fotos, bei denen weder der Urheber selbst noch seine Erben noch irgendwelche Urheberrechtsansprüche haben.

Es gibt sogar Anbieter, die gezielt solche alten Werke wieder neu publizieren.

Zum Beispiel alte Bücher neu auflegen, deren Urheberrechte abgelaufen sind.

Oder Bilder als Plakate anbieten von berühmten verstorbenen Malern, deren 70-Jahresfrist abgelaufen ist.

Seinen Höhepunkt findet dies sogar darin, daß manche Anbieter für Leute, die es besonders authentisch mögen, solche Bilder nachmalen lassen.

Wer also einen Van Gogh als Ölgemälde an der Wand in seinem Wohnzimmer oder in seinem Büro hinter seinem Schreibtisch hängen haben will, der kann das durchaus machen.

Heutzutage sogar verhältnismäßig günstig.

Bei günstigen Anbietern ist dies sogar schon für wenige hundert Franken bzw. Euro möglich (außerhalb der Schweiz ist es noch günstiger…)

Beispiel eines Anbieters, der – legal – Kopien historischer Gemälde anbietet: www.kunstkopie-gemaelde.com

Was auch erlaubt ist

Auch erlaubt ist die Verwendung von Bildern mit noch nicht abgelaufenem Urheberrecht aber bei denen der Urheberrechteinhaber ausdrücklich auf seiner Urheberrecht verzichtet hat.

Hierbei gibt es nebst dem sämtlichen Verzicht auf alle Urheberrechte auch verschiedene Abstufungen, die kaum jemand versteht, weil sie oft englischsprachige Lizenzen beinhalten.

Fallstricke

Bei solchen Lizenzen wird auf z. B. eine Namensnennung gefordert.

Also man darf zum Beispiel ein Bild frei verwenden, aber man darf nicht unterlassen, den Urheber des Bildes namentlich zu nennen.

Dies oft bei ganz banalen Bildern wie dem Foto eines herkömmlichen Apfels.

Das gibt natürlich dann rechtliche Fallstricke, weil ja niemand damit rechnet, beim Foto eines 0815-Apfels den Urheber nennen zu müssen.

Dies ist aber zum Beispiel bei der berühmt-berüchtigten Falle „Marions Kochbuch“ der Fall.

Siehe hierzu einen Bericht auf Heise.de

Auch Kochbücher können gefährlich sein, etwa das von einer gewissen Marion (Symbolbild)

Auch Kochbücher können gefährlich sein, etwa das von einer gewissen Marion (Symbolbild)

Welche Rechte gibt es noch?

Zuerst einmal sind zu nennen die Fotografenrechte (das Recht an der Arbeit, der Abbildung).

Dann aber gibt es auch sogenannte Persönlichkeitsrechte wie (das Recht am eigenen Bild)).

Aber auch gibt es desweiteren Markenrechte und andere Rechte Dritter (Abbildungen von Marken, staatshoheitlich geschützte Zeichen wie zum Beispiel laut Wappenschutzgesetz das Wappen der Schweiz, welches nur Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft verwenden dürfen oder solche Firmen, die historisch ein Recht darauf haben wie z. B. Victorinox usw.)

Fazit

Wir können also festhalten, daß vieles verboten ist aber auch manches erlaubt.

Historische Gemälde nachmalen zu lassen, deren Urheberrechte abgelaufen sind, ist erlaubt.

Aber vieles andere eben wiederrum nicht.

 

 

Wenn man einen ausländischen Anwalt aus DE braucht: Abmahnwelle Deutschland schwappt auch in die Schweiz manchmal

post on Juli 1st, 2019
Posted in Tech allgemein Tags: ,

 

In der Schweiz geht es beim Urheberrecht wesentlich rechtsstaatlicher zu als in Deutschland.

Warum ist das so?

Berühmt-berüchtigt ist zum Beispiel die sogenannte „Abmahnwelle“ in Deutschland.

Einen Begriff, den man in der Schweiz meist nicht mal kennt.

Beleuchten wir die Unterschiede.

Beleuchten wir Unterschiede und Abgründe des (deutschen) Internetrechts bzw. Urheberrechts.

'Vor Gericht sind alle gleich: Die Armen arm, die Reichen reich' sagte mir mal ein Anwalt (der horrende Rechnungen zu stellen pflegt). Aber nicht zwischen Leuten, die sich teure Anwälte irgendwie noch leisten können oder solchen, die das nicht können, gibt es Unterschiede. Auch zwischen DE und CH gibt es als Beispiel genannt massivste Unterschiede, auch bzw. vor allen Dingen im Internetrecht und in punkto Freiheit.

„Vor Gericht sind alle gleich: Die Armen arm, die Reichen reich“ sagte mir mal ein Anwalt (der horrende Rechnungen zu stellen pflegt). Aber nicht nur zwischen Leuten, die sich teure Anwälte irgendwie noch leisten können oder solchen, die das nicht können, gibt es Unterschiede. Auch zwischen DE und CH gibt es als Beispiel genannt massivste Unterschiede, auch bzw. vor allen Dingen im Internetrecht und in punkto Freiheit.

Horrende Anwaltsgebühren

In Deutschland kann jemand, der sich in seinen Urheberrechten, beispielsweise bei Verwendung eines Bildes / Fotos ohne Genehmigung sofort eines Anwalts bedienen und die Kosten auf den angeblichen oder tatsächlichen Urheberrechtsverletzer abwälzen.

In der Schweiz ist dies hingegen verboten.

In Deutschland kann es einem Familienvater passieren, daß er eine abertauschenfache Euro-Rechnung in der Post hat von einem Anwalt, weil seine 10jährige Tochter ein Bild vom Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland auf Facebook oder sonstwo gepostet hat. Ohne die Urheberin, die Fotografin oder den Fotograf zu nennen.

Er muß das zahlen!

In der Schweiz muß man zuerst jemanden auffordern, die Urheberrechtsverletzung zu unterlassen. Erst danach kann man rechtlich vorgehen.

Und außerdem erhält man man nur Geld, wenn man nachweisen kann, daß mit dem verletzten Urheberrecht Geld verdient wurde.

Nur Einnahmen können eingeklagt werden

Also ein Beispiel:
Ich fotografiere einen Großbrand wie den von der Landi Thusis und der Blick oder 20 Min oder eine andere Regenbogenpresse-Zeitung nimmt das Bild von mir ungefragt und unerlaubt und steigert damit ihre Auflage, dann kann ich klagen auf einen Teil der Einnahmen.

Dies ist mir aber verunmöglicht, wenn ich das Bild auf dem privaten FB-Profil einer 10-jährigen wiederfinde.

In Deutschland kann der Vater mit 4stelligen Kosten eingedeckt werden. In der Schweiz muß man zuerst die Eltern auffordern, ihr Kind anzuhalten, die Urheberrechtsverletzung zu unterlassen und erst dann könnte man (könnte!) rechtlich vorgehen.

Daher macht das kein Mensch, der bei gesundem Verstand ist. Und auch in Deutschland würde niemand Eltern 10jähriger abmahnen, wenn es nicht rechtlich möchlich wäre, daß es perfide Abmahnanwälte gibt, die mit Fotografen usw. zusammenarbeiten, um gezielt Leute abzuzocken.

Beispielfall: Recht vor Gnade

Ein Beispielfall ist der, daß eine unbedarfte Praktikantin einer (schweizerischen) Internetfirma in Chur das von Steuergeldern (!) bezahlte Foto des ehemaligen Bundespräsidenten Wulff nahm und für einen redaktionellen Bericht auf einer Internetzeitung verwandte.

Ein deutscher Abmahnanwalt ging regelmäßig das Internet über die Bildersuche von Google durch, um Bilder einer Mandantin (mit der er vermutlich Halbe-Halbe machte) zu finden, welche Fotografin war und das Glück hatte, eben jeden von der deutschen Regierung erteilten Auftrag erhalten zu haben, der von Steuergeldern (nochmals erwähne ich dies) bezahlt wurde.

Er erwirkte eine Klage beim Amtsgericht in Deutschland, der entsprochen wurde und zog anschließend das Urteil in die Schweiz (per Rechtshilfe usw.) weiter.

Wer also denkt, daß es ihn nichts angeht, nur weil im Ausland geklagt wird gegen ihn, kann sich täuschen.

Es wäre angeraten, hier sich einen ausländischen deutschen Anwalt zu nehmen.

Was im vorliegenden Falle nicht gemacht wurde.

Die Kosten und Forderungen des perfiden Anwalts und seiner Fotografin beliefen sich schlußendlich auf über 10.000 Franken.

Und der Inhaber der besagten Internetfirma, welche die Internetzeitung mit dem Foto veröffentlicht hatte, stand vor der Wahlt, dem Anwalt diesen Betrag zu zahlen. Oder etwas anderes zu machen.

Pech hatte er schlußendlich nur deswegen, weil die GmbH gelöscht wurde, weil deren Inhaberschaft nicht einsah, einem Anwalts-Hai 10.000 (!) Franken zu zahlen, die ihm nicht zustehen.

Übrigens kann man in Deutschland sogar strafrechtlich wegen sowas belangt werden, sofern Absicht unterstellt wird, also strafrechtlich relevantes Verhalten.

Dann kann man sich gleich bzw. sollte man sich gleich einen ausländischen, deutschen Strafverteidiger suchen.

Internetkriminalität in Form von Serienabmahnungen wurde jahrelang zum Nachteil des Rechtsstaats in Deutschland von den Gerichten geschützt. Inzwischen wandelt sich aber die Rechtsprechung, weil auch die Richter erkannt haben, daß manche Fotografen und andere Urheber ganz bewußt auf Kosten anderer mittels Abmahnungen Geld 'verdienen' wollen. Aber ohne Kenntnis des deutschen Rechts hat man hier vor Gericht keine Chance. Man kann bei ungerechtfertigten Abmahnungen mit überrissenen Geldforderungen sich aber durchaus wehren, etwa indem man Gegenklage erhebt wenn man nachweisen kann, daß der Fotograf gewerblicher Abmahner ist (Bildausriß: Internetpräsenz einer auf Internetkriminalität spezialisierten Anwaltskanzlei, Quelle: )

Internetkriminalität in Form von Serienabmahnungen wurde jahrelang zum Nachteil des Rechtsstaats in Deutschland von den Gerichten geschützt. Inzwischen wandelt sich aber die Rechtsprechung, weil auch die Richter erkannt haben, daß manche Fotografen und andere Urheber ganz bewußt auf Kosten anderer mittels Abmahnungen Geld „verdienen“ wollen. Aber ohne Kenntnis des deutschen Rechts hat man hier vor Gericht keine Chance. Man kann bei ungerechtfertigten Abmahnungen mit überrissenen Geldforderungen sich aber durchaus wehren, etwa indem man Gegenklage erhebt wenn man nachweisen kann, daß der Fotograf gewerblicher Abmahner ist (Bildausriß: Internetpräsenz einer auf Internetkriminalität spezialisierten Anwaltskanzlei, Quelle: https://kanzlei-gz.de/rechtsgebiete/strafrecht/cybercrimeinternetstrafrecht/ )

Gefahren und Fallstricke

Das Landgericht Hamburg hat sich in Deutschland – aus welchen unerklärlichen Gründen auch immer – einen Namen als Instanz im Internetrecht gemacht. Was viele nicht wissen in der Schweiz:

Man kann sich in Deutschland anders als bei Kantonsgerichten nicht vor Landgerichten selbst vertreten. Ohne Anwalt gilt man als „nicht erschienen“, auch, wenn man da-war vor Ort und aus der Schweiz anreiste.

Das ist alles andere als ungefährlich, sondern auch, wenn es dem Schweizer Demokratieverständnis in krassester Weise wiederspricht, daß sich ein Mann nicht selbst vertreten darf, führt es zu fatalen Folgen.

Man kassiert dann ein sogenanntes VU (Versäumnisurteil) in der Regel und muß zahlen, weil eine deutsche Forderung auch in die Schweiz hinein gemäß Abkommen vollstrecktbar ist.

Webwise.ch

post on Juni 9th, 2019
Posted in Tote Webagenturen

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Tel.: +41 (1) 296 60 10info@webwise.ch

Beschreibung der ehemaligen Webagentur Webwise auf Webmasters:

Beschreibung der ehemaligen Webagentur Webwise.ch:

Lange Beschreibung

Wir suchen neue Partner um unsere Expansion breiter abstützen zu können. Unsere Firma existiert jetzt gut 2 Jahre und in dieser Zeit haben wir schon einige gute Produkte geliefert. Wir entwickelten z.B. die ganzen Programme und Datenbankstrukturen der Swissclick AG, mit den Unterportalen autoclick.ch, jobclick.ch und immoclick.ch. Gerade diese Anwendungen wurden praktisch ausschliesslich mit Cold Fusion programmiert, allerdings auch da und dort mit Java Scripts ergänzt etc. Ich denke, dass Sie sicherlich schon mal die eine oder andere Seite dieser Anwendungen besucht haben und auch einen Eindruck davon haben, was da so dahintersteckt, insbesondere wenn man auch noch weiss, dass im Hintergrund auch noch automatische Rechnungserstellung für Inserenten läuft etc. Derzeit arbeiten wir an verschiedenen Regionalisiereungs-Projekten, so z.B. Sunrise und Basler Zeitung, die abgeschlossen sind. Sollten Sie also auf Projektanfragen stossen, die für Sie vielleicht etwas zu gross, zu umfangreich oder zu kurzfristig sind um sie allein durch zu ziehen, so wären wir sehr daran interessiert Ihnen eine solche Bürde abzunehmen. Wir könnten uns auch vorstellen, dass Sie uns komplette Projekte übergeben mit der Kompetenz Ihren Kunden direkt zu kontaktieren und dass Sie in diesem Falle einfach als Account Manager operieren oder ganz auf einer Provisionsbasis beteiligt wären. Falls Sie an einer solchen Zusammenarbeit interessiert sind, würden wir uns gerne mit Ihnen unterhalten. Für ein Treffen sind wir stets gerne bereit. Sie erreichen mich unter der Direktwahl 01 296 60 15 oder Natel 078 612 82 04 sowie erwin.dossenbach@webwise.ch mit freundlichen Grüssen Erwin Dossenbach Aquisition Webwise GmbH Kernstrasse 57 8004 Zürich

Grenzen der Digitalisierung und überwundene Grenzen

post on Juni 3rd, 2019
Posted in Tech allgemein

Die Digitalisierung schreitet unaufhaltsam voran und mit ihr auch eine Dematerialisierung, ein Begriff, der eigentlich deutlicher ausdrückt, was mit Digitalisierung geschieht.

Denn es wird nicht nur eine Digitalisierung geschaffen, sondern es kommt auch etwas anderes weg.

Es verschwindet etwas.

Beispiel Buchhaltung: Es verschwinden die Bundesordner, die Aktenordner mit Buchhaltungsbelegen. Sie werden durch Smartfon-Fotos von Buchhaltungsbelegen, von digitalen Rechnungen in Form von Dateien etc. ersetzt.

Beispiel Fotoalbum: Es verschwindet, man hat die Fotos auf dem Smartfon und – wenn man daran denkt – in einer Sicherungsdatei. Oder – wer sich das Risiko einzugehen traut – der hat sie in der Wolke, der sogenannten „cloud“.

Ähnlich auch beim Schriftverkehr: Rechnungen aber auch Briefe werden nicht mehr auf Papier ausgedruckt, das zuvor aus gefällten Bäumen unter viel Energieaufwand hergestellt wird. Sie werden digital verschickt ohne Kuvert und ohne Briefmarke. Viele Firmen verlangen sogar Gebühren für Kunden, die noch auf Ausdrucke und Versand per Post bestehen.

Auch Bankzahlungen am Schalter aufzugeben geht immer mehr zurück. Es zeigt sich dies u. a. an den Poststellen-Schließungen.

Oder auch Bahnbillette. In einem ersten Schritt der Schalterschließungen wurden die Billettautomaten geschaffen, jetzt sollen sogar diese abgeschafft werden laut SBB-Plänen und alles nur noch per „Äpp“ funktionieren.

Die Digitalisierung geht mit Entmaterialisierung einher.

Die Digitalisierung geht mit Entmaterialisierung einher.

Wo sind die Grenzen der Digitalisierung?

Es gibt aber Grenzen der Digitalisierung.

Essen etwa kann man nicht digital zu sich nehmen. Oder eine Reise kann man zwar digital machen heutzutage, aber es ist nicht das Gleiche.

Auch andere Dienstleistungen und Produkte wie zum Beispiel Massagen oder Gesundheitsdienstleistungen durch Ärzte und Krankenschwestern lassen sich nur teilweise digitalisieren.

Es gibt sogar bis heute bei zahlreichen Spitälern die Doktrin, daß der Patient vorbeikommen muß, keine digitalen Fotos mailen darf vorab. Was sicher falsch ist, denn selbst schlechte Fotos können schon oft eine grobe Diagnose ermöglichen und einen Patient zumindest schon der richtigen Abteilung zuweisen oder sogar ihm mitteilen, wie er durch Selbstmedikamentation etwas tun kann.

Gewisse Bereiche wie zum Beispiel der Gesundheitsbereich lassen nur teilweise eine Digitalisierung zu

Gewisse Bereiche wie zum Beispiel der Gesundheitsbereich lassen nur teilweise eine Digitalisierung zu

Fließende Bereiche der Digitalisierung

In vielen Bereichen ist – dies zeigt das obige Beispiel – eine fließende Grenze der Digitalisierung zu sehen.

Zum Beispiel bei Lebensmitteln. Die großen Versorger wie Migros oder Coop haben beide mit LeShop bzw. Coop@home auch digitale Shops.

Aber das Essen muß natürlich geliefert werden, die Lebensmittel sollen schließlich nicht digital konsumiert werden, sondern im Magen von Menschen landen.

Auch Catering-Dienste liefern so natürlich das Essen, das bestellt wurde an.

Was aber nicht heißt, daß die Bestellvorgänge und viele andere Dinge nicht digital erledigt werden können.

Nur wenige Catering-Dienste beschränken sich bei ihrer Webseite ausschließlich auf die Firmenpräsentation, bei den meisten kann man inzwischen digital bestellen.

Beispielwebseite eines Verpflegungsdienstes (https://www.neo-catering.de)

CMSimple_XH: „Deutscher Seitentitel“ ändern, aber wo

CMSimple ist immer noch ein gutes CMS, aber es wurde leider stark überfrachtet und hat mit Einfachheit nix mehr zu tun wie früher, als es noch vom Dänen Peter Harteg entwickelt und gepflegt wurde.

Was passiert, wenn Deutsche, die es gern kompliziert haben, ein einfaches dänisches CMS weiterentwickeln, kann man anhand von CMSimple_XH sehen.

Verzweifelt suchen ständig Leute im Internet, wo man „Deutscher Seitentitel“ ändern kann.

Während man jede einzelne Unterseite in einer extra vorhandenen Meta-Navigation ausführlich in punkto Verschlagwortung, Meta-Beschreibung usw. usf. ändern kann, indem man einfach auf „META“ ganz oben links klickt, findet man trotz stunden- oder tagelanger Suche keine Möglichkeit, den Titel der gesamten Seite zu ändern.

Weil es an einem Ort versteckt ist, wo man niemals danach suchen würde.

Es ist dooferweise in der Sprachdatei versteckt, blöder geht’s eigentlich gar nicht mehr.

So verwundert es auch nicht, daß lauter Leute danach im Internet verzweifelt suchen:
Wer das „Deutscher Seitentitel“ ändern will muß einfach auf Unter „Einstellungen“ => „Sprach-Datei“ klicken.

Aber wer kommt auf sowas? Daß Metaangaben in einer Sprachdatei versteckt werden.

Infomaniak (5): Domain verwalten / administrieren nicht vorhanden in Hauptmaske

Das Häufigste was man als Domaininhaber machen will ist wohl das Verwalten / Administrieren seiner Domains.

Also beispielsweise Hosting-Einträge vornehmen, daß die Domain zu einem bestimmten Hosting verweist usw. usf.

Bei Infomaniak kann man auf der Startseite wunderbar auf „Domains“ klicken und es öffnet sich ein riesiges Fenster an zahlreichen Möglichkeiten.

Man kann neue Domains bestellen.

Man kann Domains zu Infomaniak transferieren.

Man kann seine Inhaber-Daten verstecken via Domainprivatheit („domain privacy“).

Man kann eine Erneuerungsgarantie dazu-kaufen („renewal warranty“).

Man kann SSL-Zertifikate für die Domain buchen.

Man kann Domains verlängern.

Man kann die Domain-Tarife anschauen.

Man kann die Inhaberschaften („who is“) ansehen.

Und man kann Tipps lesen.

Das einzige, was man nicht kann, ist seine Domain administrieren. Das wird nicht angeboten.

Sie glauben es nicht?

Doch:

Wie gelangt man nun zur Möglichkeit, seine Domains bei Infomaniak zu verwalten, zu administrieren?

Nicht etwa über „Domains“.

Sondern man muß oben rechts so ein Kästchen finden und anklicken.

Das ist das hier, das erste kleine Kästchen in der Ecke rechts oben bzw. das dritte Kästchen von rechts oben, wenn man vom rechten Bildschirmrand ausgeht:

Infomaniak (4): Verwirrspiel um Rückkehr zu Domains / Domainübersicht

Wer bei Infomaniak nach langer Suche endlich die Domainverwaltung gefunden hat (siehe Infomaniak 3) und dort dann eine Domain angeklickt hat, landet in einer Sackgasse.

Man kann x-mal auf „Dashboard“ (Schreibtisch) klicken, aber kommt nicht mehr dorthin zurück, gelangt nicht mehr zur Domainübersicht und Domainverwaltung.

„Dashboard“ ist nämlich skurrilerweise just ab dem Moment, wo man eine Domain angeklickt hat, nicht mehr anklickbar.

Wie kommt man nun dahin zurück? Man muß bis ganz nach unten in der Leiste links gehen und dann auf „Zurück zu den Domains“ klicken.