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Kanton Graubünden setzt auf Kabel und versenkt Steuergelder in der Erde…

post on Januar 10th, 2019
Posted in Internet Schweiz

In Cazis im Domleschg ist gerade das große Thema eine neue Sendeantenne von Salt, die nahe an Wohngebieten steht.

Begründung von Salt ist, daß das Datenvolumen jedes Jahr massiv steigt.

Die Telekomkonzerne setzen also auf mobiles Internet.

Anders der Kanton Graubünden:

In Zeiten, in denen viele Firmen ihre stationären Kabel-Internet-Anschlüsse demontieren und das Internet aus der Luft beziehen, will der Kanton Graubünden mehr Kabel verlegen. Und zwar mit Ultrahochbreitband.

Dies berichtet die Rhätische Zeitung.

Es fragt sich, ob das die Zukunft ist, was der Kanton macht.

Auch die Herausgeberschaft dieses Blogs hat ihren Festnetzanschluß gekündigt, weil inzwischen das Internet aus der Luft schnell genug ist, um selbst als Internetagentur arbeiten zu können.

Außerdem wird alles immer mobiler.

Wer in der ganzen Schweiz Kunden hat, braucht eh mobiles Internet.

Und wer oft unterwegs ist, für den macht ein Festnetzinternet keinen Sinn.

Es fragt sich wirklich, ob der Kanton Graubünden hier die Zeichen der Zeit erkannt hat.

Und ob es nicht besser wäre, wenn der Kanton sich aus der freien Wirtschaft mehr raushalten würde. Es der Wirtschaft überläßt, was sie braucht oder nicht braucht.

Zudem: Sollte sich das ganze als Fehlinvestition erweisen, die ohnedies um Jahre zu spät kommt ausgerechnet jetzt, wo sowohl Private als auch viele KMU-Firmen ihre Festnetzanschlüsse künden, dann sind einmal mehr massiv Steuergelder versenkt worden.

Das Sägewerk Ems läßt grüßen.

 

Mißachtung des Schweizer Rechts von Konzernen: Ein Problem

post on Dezember 28th, 2018
Posted in Tech allgemein Tags:

Legendär ist der Fall, in welchem ein Ex mit Migrationshintergrund ein Nacktvideo bzw. Sexvideo (Icetea-Video) seiner Ex-Freundin, das nur für seine privaten Zwecke bestimmt war, aus Rache ins Internet stellte.

2012 geschag dieser Fall, dessen Opfer ein Mädchen von 15 Jahren war.

Ihr Ex hatte ein Video ins Netz gestellt, in welchem sie sexuelle Handlungen mit einer Ice-Tea-Flasche vollzog.

Das Vid lief rasch viral.

Vor allen Dingen auf FB aber auch auf Whatsapp. Auf allen Schulhöfen war es verbreitet und die 15jährige wurde öffentlich vom Ex-Freund bloßgestellt.

Fachleute zeigten sich später schockiert über das äußerst brutale Internetmobbing.

Hier war die Antwort der zuständigen Kantonspolizei ganz im ernst zuerst, man könne hier halt nix machen, denn Facebook, Whatsapp, Youtube usw. seien ja US-Konzerne.

Nachdem der Fall publik wurde, handelten die Behörden dann doch noch.

Problematik ist exemplarisch

Aber es zeigt exemplarisch die Problematik.

In der Schweiz gilt Schweizer Recht und das gilt auch für US-Konzern-Größen der sozialen Medien.

Und natürlich müssen sich auch diese Internetkonzerne daran halten, bzw. sie sollten es tun.

Am Schluß gab es im obenerwähnten Fall das „ice tea“-Videos 11 Strafverfahren.

Streetview: Gleiche Problematik

Der Straßenblick von Google, also diese tolle Sache, daß man sich Gebiete ansehen kann im Internet, ohne sie zu besuchen vor Ort, spielt nicht nur bei der Immobiliensuche eine Rolle.

Auch bei dem Tourismus, wenn man also eine Reise plant in ein Feriengebiet der Schweiz oder auch bei etlichen anderen Gelegenheiten.

Doch auch hier mußten zuerst etliche Fälle von Persönlichkeitsverletzungen – so nennt sich das juristisch – öffentlich werden, bis Google sich bequemte, sich mehr nach dem Schweizer Recht zu richten.

Nicht nur, daß manche Frau ihren Mann mit einer anderen fand, solche Fälle sorgten weltweit für Schlagzeilen.

Auch, wenn Autokontrollschilder, die ja in der Schweiz öffentlich Autoinhabern zuordnet sind, z. B. im Rotlichtquartier einer Stadt oder eines Ortes auf Streetview aufzufinden waren.

Fernsehjournalisten und Fotoreporter müssen klar-erkennbare Personen bei Fotos im öffentlichen Raum entweder anfragen um Erlaubnis oder sie unkenntlich machen bzw. die Merkmale anhand derer man sie identifizieren kann (Gesicht, Kontrollschilder von Autos.)

Von dem Soldat im Vorgarten bis zur Schwiegermutter…

Die sympathische Familie, bei der ich Baumaterialien bekam, hatte einen Soldaten im Vorgarten. Was sonst nur für Nachbarn, Einbrecher oder Vögel, die die Vogelscheuche in Soldatenform sehen, sichtbar ist, wird dank "Google street view" weltweit öffentlich gemacht.

Die sympathische Familie, bei der ich Baumaterialien bekam, hatte einen Soldaten im Vorgarten. Was sonst nur für Nachbarn, Einbrecher oder Vögel, die die Vogelscheuche in Soldatenform sehen, sichtbar ist, wird dank „Google street view“ weltweit öffentlich gemacht.

Ich war kürzlich in Malans bei jemanden, der sein Haus umbaut und hatte als Heimwerker geholfen, einiges auszubauen und dafür durfte ich Baumaterialien mitnehmen.

Als ich den Ort suchte fand ich praktischerweise ihn auch auf Google-Street-View.

Das war besonders gut, weil ein Kollege einige Plättli für mich abholen wollte und ich ihm so eine Webbeschreibung mailen konnte.

Zu meiner Überraschung fand ich auch die Schwiegermutter des Hauseigentümers bei „street view“ vor dem Haus.

Ich lerne sie schon kennen und sie sagte mir einiges zu der Geschichte einer Arvenbank.

Hier das Bild, allerdings aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nur grob.

(ich vermute kaum, daß die Frau weiß, daß sie hier öffentlich im Internet fotografiert steht und hatte auch noch keine Gelegenheit, das anzusprechen):

Quelle Bild: „street view“

Soweit, so harmlos. Zwar hat die Frau auf dem Bild (hier nur in kleiner Größe und ohne Angabe der genauen Adresse) sicher nicht mitbekommen, daß sie gerade gefilmt und später als Foto im Internet steht.

Aber sie ist in einer harmlosen Situation. Abgesehen einmal davon, daß ich keinen Menschen, mich eingeschlossen, kenne, der es so gern hat, ungefragt und unerwartet fotografiert zu werden.

Wie aber ist es, wenn z. B. das Auto eines Politikers mit seinem Kontrollschild oder seinem Foto vor einem Etablissement fotografiert wurde?

Und er unverpixelt im Internet öffentlich-gemacht wird, wie er gerade in den Eingang eines Escort-Services geht?

Oder solch eine Aufnahme eine Privatperson trifft?

Nicht nur Politiker fürchten es…

Deswegen gab es schon geschiedene Ehen und Rücktritte.

Man kann darüber moralisieren und es gut finden oder auch nicht.

Aber es stellt sich die Frage, ob internationale Konzerne wie Google Schweizer Datenschutzrecht einhalten müssen oder nicht.

Die Debatte kommt also nicht von ungefähr.

Um nur ein Beispiel anzuführen, hier aus Großbritannien: Das Portal Golem.de berichtet über einen Fall, nachdem ein Mann sich scheiden ließ, nachdem er seine Frau mit einem Fremden auf „street view“ entdeckte.

Hier hat Google inzwischen die Originalbilder gelöscht, die im Netz noch kursieren, und wir wollen sie hier auch nicht wiedergeben.

Bildquelle Symbolbild: www.adorable-escort-berlin.de

Das sind nicht die einzigen Fälle. Ein Mann aus Lima (Peru) entdeckte seine Frau auf Straßenblick, eine wütende Frau aus England spürte ihren Mann auf und ließ sich trennen, wobei das nur Beispiele sind.

Wobei es nicht immer so extreme Fälle sein müssen.

Es kann auch sein, daß jemand – ähnlich wie im ganz oben geschilderten Fall – einfach „nur“ beim Blumengießen ungefragt fotografiert wurde.

Die Frage, die sich grundsätzlich stellt, ist, was im Zuge der Digitalisierung erlaubt ist und wie das nationale Recht jeweils Anwendung findet und auch durchgesetzt wird.

Oder anders:

Wer hat es schon gern, wenn er im Morgenmantel zum Briefkasten läuft und Post holt und später sein Bild öffentlich für alle im Internet ist?

Registrar gibt keinen Transfercode heraus, was tun?

Domainrecht:

Was tun, wenn eine Registrar einen Transfercode einfach nicht zustellt?

Es sollte nicht vorkommen, dennoch kommt es anscheinend manchmal vor.

Denn Nic.ch hat extra ein Verfahren dafür, wenn ein Registrar einfach ohne Grund einen Transfercode für einen bezahlten Domain-Namen nicht herausgibt.

Im aktuellen Fall wurde am frühen Nachmittag (des Vortages) ein Transferkode für eine Domain beantragt, es ist auch in der Registrarverwaltung (in der Admin-Konsole) ersichtlich, daß dies geschehen ist.

Aber selbst am Abend war dieser Auth-Code noch nicht da.

Auch gab es keine Orientierung, was los-ist, warum kein Auth-Code kommt.

Daher dann früher nach Hause gefahren, einen Weinabend abgebrochen und nochkurz vor Mitternacht den IT-Mann des Projektes informiert, daß noch kein Kode da (er hatte am Nachmittag deswegen bereits geschrieben und gefragt danach) und gleichzeitig ein Mail an den Registrar gemacht.

Am Folgetag: Weiterhin keine Orientierung, nix

Am Morgen nachgesehen um 7 Uhr, um 8 Uhr. Nix.

Auch 9 Uhr und 10 Uhr immer noch weder eine Orientierung, was los-ist oder den Transfercode.

Auch auf Mail keine Reaktion

Dann gegen 20 nach 10 Uhr dem Registrar ein Mail gemacht. Keine Reaktion.

Am Mittag, nachdem die IT-Abteilung Druck machte, die für die Projektierung der Domain zuständig ist, nochmals ein zweites Mail gemacht, diesmal nicht via Support-Email, sondern über das Kontaktformular der Webseite des Registrars.

Nix, keine Reaktion. Null.

Anruf beim Registrar führt auch nicht zu Erhalt des Transfercodes

Also einen teuren Auslandsanruf gemacht am Sitz des Registrars. Man hätte technische Probleme wird laaaagatmigst vorgetragen. Man müsse überprüfen, ob der Domainname gesperrt sei, denn man können keinen Transferkode generieren.

Und alles immer ohne neue Aussagen wiederholt, bis man als Anrufer ganz nervös gemacht wurde, weil man ja alles schon 5 mal oder öfters gehört hatte.

Der Ober-Hit

Der Hit war dann die Aussage, er hoffe, daß es heute noch mit der Herausgabe des Transferkodes klappe. Sonst am nächsten Tag allenfalls.

Das war dann Anlaß, Switch bzw. Nic.ch anzurufen.

Nic.ch angerufen

Nun aus Verzweiflung Nic.ch angerufen. Dort gibt es ein Vorgehen, wenn ein Registrar nicht mitwirkt bei der Zur-Verfügung-Stellung eines Transferkodes.

Im Wortlaut:

Der Registrar Ihres Domain-Namens ist verpflichtet, einen Kundendienst anzubieten und Ihnen Support zu leisten. Benutzen Sie bitte die Suchfunktion weiter oben, um Ihren Registrar und seine Kontaktinformationen zu ermitteln. Wenn Ihnen dies nicht weiterhilft oder in Konfliktfällen können Sie sich an registry@nic.ch wenden.

Sie können den Registrar Ihres Domain-Namens jederzeit wechseln.

Zum Kundendienst, zu dem der Registrar verpflichtet ist, gehört laut Registrarvertrag mit Switch (Nic.ch wird von der Stiftung Switch geführt) natürlich auch, daß auf Wunsch der Domaininhaberschaft ein Transfercode zur Verfügung gestellt wird.

Was ergab der Anruf bei Switch / Nic.ch?

Angerufen und es gab kurzen Prozeß. Der Registrar sei verpflichtet, einen Transferkode zur Verfügung zu stellen. Sollte er wie geschildert technische Probleme haben sei es eine Sache von einer Minute. Er müssen nur ein Mail an Nic.ch / Switch machen und dann wird der Transferkode an die hinterlegte Mail-Adresse des Inhabers gesandt.

Transferkode hätte problemlos zur Verfügung gestellt werden können

Kurzum, es gab also überhaupt keinen Grund für den Registrar, den Transferkode auch am zweiten Tag nicht dem Kunden / Domaininhaber zu geben.

Ich frug noch nach, ob es denn keine Möglichkeit gäbe, über Nic.ch / Switch direkt den Transferkode zu erhalten.

Diese gäbe es, so die Auskunft, aber das dauere zk. 48 Stunden. Denn eigentlich sei es die Verpflichtung des Registrars, das zu machen, Kundendienst zu leisten. Dieser würde gewarnt / verwarnt und erst, wenn er dann der Aufforderung von Nic.ch / Switch immer noch keine Folge leiste, dann würde der Transferkode direkt dem Domaininhaber an die hinterlegte Mail gesandt.

Also wieder beim Registrar angerufen, mitgeteilt, daß die Domain NICHT gesperrt ist (was dieser ja auch schon feststellen hätte können einen Tag vorher mit einem Funken an Kundenorientierung und gutem Willen).

Und dem Registrar den Inhalt vom Registrarvertrag mit Switch / Nic.ch erklärt. Daß er verpflichtet ist, Kundendienst zu leisten und Transferkodes zur Verfügung zu stellen. Und daß es eine Sache von 1 Minute sei, ein Mail zu machen an Switch / Nic.ch und dort dann direkt der Transferkode raugehe.

Riesiger weiterer Hickhack

Innert nichmal einer halben Stunde kam von Nic.ch der Transferkode, offenbar hatten die Erkläuterungen gewirkt und der Mitarbeiter hatte tatsächlich als Kundenbetreuer irgendwann die Registryabteiltung kontaktiert.

Später kamen noch mehrere verwirrende Mails vom Registrar selbst, die Transferkodes (den gleichen) enthielten. Obwohl er ja wissen mußte, daß dieser Kode inzwischen via Switch / Nic.ch schon zugegangen war.

Alles andere als kundenorientiert und alles andere als auch nur ansatzweise professionell.

Schade.

Geld verbrennen mit Facebook-Werbung: Teil 2

post on Dezember 2nd, 2018
Posted in Soziale Medien, Tech allgemein Tags: ,

Kürzlich berichteten wir über einen Fall, wie man sinnlos und garantiert zu 100% ohne jegliche Wirkung Geld auf Facebook verbrennen kann.

Nun ein neues Beispiel:

Der Landgasthof Vierlinden in Bözberg AG zahlt für gesponsorte Facebook-Werbung im Internet.

Allerdings wirbt er offenbar in Graubünden.

Denn das Foto unten ist von einem Facebook-Nutzer aus dem Domleschg.

Nichts gegen schweizweite Werbung.

Aber es fragt sich:

Was bringt es einem Landgasthof im Aargau, wenn seine Werbung im Wallis, in Graubünden, im Tessin und in Genf eingeblendet wird und dies gegen Bezahlung bzw. Geld, das man Facebook anweist?

Oder anders:

Wie wahrscheinlich ist es, daß zahlreiche Besucher aus Graubünden oder dem Wallis usw. kommen durch diese Werbung?

Die Wahrscheinlichkeit geht wohl gegen null.

Daher ist es wichtig, bei Facebook-Werbung die Zielgruppen zu bestimmen. Und zwar nicht nur Alter usw., sondern auch zu bestimmen, wo die Werbung erscheinen soll, wo sie eingeblendet wird.

Für einen Landgasthof, der neue Kunden, neue Gäste gewinnen will, ist es sicher sinnvoll und eine gute Idee, in der Region oder auch dem weiteren Umfeld zu werben, aber nicht in Gebieten, die extrem weit weg sind, um als Gast einmal Essen zu gehen.

Wenn man sich die Webseite ansieht, erscheint diese wenig einladend. Dort wäre das Geld sicher gut investiert, wenn man die Webseite so aufpeppt, daß man Lust bekommt, im Gasthof einzukehren und zu essen.

Aber möglicherweise wird sie auch grad überarbeitet, das kann ja auch sein.

 

Wie man das „Ränking“ einer Webseite beim Neuaufsetzen zerstört

post on Oktober 10th, 2018
Posted in Tech allgemein

Es ist eigentlich erstaunlich, wieoft man das sieht.

Daß Webseiten erneuert werden und dann all die alten Links zerstört werden.

Wer es auch nur etwas gut-meint mit einem Kunden, der vermeidet es, daß alte Link-URLs plötzlich bei Google ins Leere führen.

Wie zum Beispiel hier zu sehen auf der Seite des Journalisten und Autors Wisnewski.

Möglicherweise hat ja Gerald Hensel oder Scholz und friends mit der Erneuerung seiner Webseite beauftragt : – )

http://www.wisnewski.ch/component/option,com_neolegal/Itemid,33/

Sunrise-Rechnungen zahlen: Endlosschlaufe, aber keine Einzahlungsdaten

post on September 13th, 2018
Posted in Tech allgemein

Sunrise hat einen sehr guten Kundendienst finde ich, aber die Webseite ist wirklich sehr blöde.

Beispiel: Ich möchte gerne meine Rechnungen zahlen.

Also klicke ich auf Rechnungen.

Es öffnet sich dieses Fenster:

Schön, also klicke ich auf „Offene Beträge bezahlen“. In der Annahme, daß man dort die „offenen Beträge bezahlen“ kann.

Es geht so weiter:

Ich wähle also „Informationen für den Einzahlungsschein“, damit ich es digital im Postfinance-Bänking eingeben kann.

Es geht so weiter:

Nun bin ich wieder am Ausgangsort.

Da, wo ich vorher war.

Na, super, Sunrise.

Was soll das?

Und Zahlinformationen hab ich immer noch keine.

Man kann nun verzweifelt das Spiel auch 10x wiederholen. Man kriegt einfach keine Zahlinformationen von Sunrise.

Zum Kotzen.

Eine Endlosschleife.

Ich verstehe den Sinn nicht, warum Sunrise das macht, Kunden am Bezahlen der Rechnungen zu hindern.

Ist die Strategie, daß man die 30 Fr. Mahngebühr kassieren will, die fällig werden im Falle einer 2. Mahnung?

Ich finde das perfide.

Schließlich klicke ich auf Rechnungsübersicht:

Hier kann man alte Rechnungen sehen und kriegt tatsächlich nach Anklicken eines PDF-Feldes auch einen Einzahlungsschein zu sehen.

Es macht wirklich mir den Anschein, man legt es hier auf das Kassieren von Mahngebühren an.

Oder was soll das?

Was für einen Sinn macht es, daß man Kunden hindert, Rechnungen zu bezahlen, indem man nicht die Zahlinformationen anzeigt? (Kontonr. würde ja reichen sogar).

Bzw. die Zahlinformationen nicht dort anzeigt, wo man sie erwartet, nämlich wenn man auf „Offene Beträge bezahlen“ klickt.

Zu all dem Ärger und Verdruß kommt noch ein Verdruß hinzu:

Inzwischen hat mich das System von Postfinance ausgeloggt und ich muß mühsam alles neu eingeben, um zumindest die August-Rechnung zu bezahlen.

Also nochmal Postfinance-Karte und Lesegerät zur Hand, alles eintippen mühsam.

Und weiter.

Doch selbst das klappt nicht. Nimmt man die Referenznummer vom Einzahlungsschein von Sunrise, so kommt eine Fehlermeldung:

Ich kann mich aber nicht vertippt haben, denn ich habe ja die Zahlen vom Einzahlungsschein markiert und kopiert.

Wie man hier sieht, ist die obige Referenznummer 1 zu 1 die, die im Sunrise-Einzahlungsschein auch angezeigt wird:

Erst nach einigem Probieren kam ich da drauf, daß man – anders als schweizweit üblich und normal, ich mache ja nicht zum ersten mal eine digitale Zahlung – man den winzig minimal kleinstgedruckten Ziffern-Kode unten links / links-mittig als Referenz-Nummer nehmen muß.

Dann funktioniert das.

Was soll das? Warum verkompliziert Sunrise Zahlungen so?

Nun ist grad Mitternacht rum und Postfinance ändert das Ausführungsdatum von morgen, Freitag, den 14. September auf Montag, den 17. September.

Ich frage mich, wievielen Leuten es durch das Schwer-machen / Erschweren des Bezahlen von Rechnungen schon passiert ist, daß sie in die Mahn-Falle von Sunrise reinlaufen.

Und Sunrise nebst dem Abo von 34,60 Franken nochmal satte 30 Fr. Mahngebühren kassiert.

Wäre das gleiche wenige Tage später passiert, daß Zahlung erst nach einem Wochenende ausgeführt wird, so wäre ich in der Mahnfalle gelandet.

Man kann sehr gut einen kurzen Mahnstopp beantragen, was per Klick geht, man muß dazu nicht anrufen. Aber hier wird gleich drauf hingewiesen:
Geht Betrag bis dann nicht ein, kassieren wir – ätschi-bätschi – von Dir einfach mal so 30 Fr.

Also auch, wenn Betrag nur 1 Tag zu spät eingeht:

 

Linux: Wo sind die Programme? (Ordner)

post on August 26th, 2018
Posted in Tech allgemein Tags:

Was sowohl an Linux Ubuntu als auch am Einsteiger-Linux Mint total nervt, ist, daß wenn man ein Programm heruntergeladen hat, es nicht zu finden ist.

Auch nicht über die Suche, wenn man den Programmnamen eingibt.

Das Programm ist installiert und man weiß dann nicht, wo dieses liegt.

+++

Daß Linux so eine wesentliche, so eine grundlegende wichtige Sache wie den Ordner Programme so versteckt, daß man selbst nach stundenlangem Suchen ihn nicht findet, ist eine Dummheit sondergleichen.

Kein Wunder, daß Linux so nicht mehr Verbreitung findet, wenn es Anwendern das Leben so schwer macht.

+++

Trotzdem gibt es gute Gründe für Linux. Es ist viel schneller als Windows.

Es werden keine Anwenderdaten gesammelt.

+++

Und man kann z. B. ein billiges Zweitgerät für die Reise, z. B. Asus-„Läpptopp“, das unter Windows laaaaaagsam war bis zum Exzeß, sofort schnell machen, indem man Windows einfach löscht und Linux Mint installiert.

+++

Übrigens auch eine Sache, die unendlich kompliziert gemacht wird von Linux.

Man kann es nicht einfach installieren, sondern muß sich erstmal stundenlang Videos anschauen, wie das geht. Man muß zuerst Zusatzprogramme installieren. Völlig bescheuert für einen Normalanwender, der sich einfach nur mal schnell Linux auf den Rechner schmeißen will.

Auch das ein Grund, warum Linux so gering verbreitet ist und nur bei irgendwelchen Tech-Freaks aber nicht bei normalen Anwendern.

Sehr schade.

 

Casino-Thema: Digitale Casinos verbieten oder Wettbewerb zulassen

post on August 23rd, 2018
Posted in Tech allgemein

Die Netzsperren im Geldspielgesetz seien kein Präjudiz für Netzsperren in anderen Bereichen, sagte Sommaruga nach Annahme der umstrittenen Volksabstimmung gegen die Freiheit bei Internetglücksspielen.

Am 10. Juni entschied das Schweizer Stimmvolk über das neue sogenannte Geldspielgesetz.

Es ging hierbei darum, ob Casino-Spiele zensiert werden oder nicht.

Also ob ausländische Anbieter verboten werden.

Und zum ersten mal Internetsperren (Internetzensur) in der Schweizer Geschichte stattfindet.

Die Befürworter der Zensur brachten eine Förderung des Schweizer Gemeinwohls hervor. Indem durch das Verbot ausländischer Casino-Anbieter nur noch inländische Anbieter zugelassen würden und somit Steuereinnahmen für das Gemeinwohl abführen würden.

Beispiel eines Casino-Vergleichs

Die Gegner brachten hervor, daß diese Internetzensur (denn nichts anderes ist es) die einheimischen Monopole erstens zementieren würde und zweitens Wettbewerb, fairen Wettbewerb, verhindern würde.

Ein klarer Verstoß gegen die freie Marktwirtschaft also und eine klare Internetzensur.

Casinos in der Schweiz berappen eine Steuer von 40-80% auf das Bruttoeinkommen (Einnahmen abzüglich ausbezahlter Gewinne), die also von den Spielgewinnen abgezogen werden müssen (Quelle: Swissinfo).

Bekämpft wurde die Internetzensur aus einer von Journalisten sogenannten unheiligen Allizanz.

Erstaunlicherweise war nicht nur die konservative SVP dagegen, sondern auch die Grünliberale Partei und Teile des Freisinns (der FDP). In diesem Moment, daß sich politisch völlig unabhängige Gruppen in einer Meinung befinden, werden Journalisten plötzlich religiös und sprechen von unheilig.

Es hab aber weder mit heilig oder mit unheilig zu tun, ob man freie Marktwirtschaft und freien Wettbewerb befürwortet oder für Internetzensur ist.

Sondern mit Grundsätzen.

Unabhängig davon fragt sich aber etwas anderes.

Kann man den Vergleich von Internet-Casinos und Internetglücksspielen verbieten? Ist dies heutzutage noch möglich?
Nicht einmal China schafft es, seine Zensur, Internetsperren, durchzusetzen. Jeder kann sich heutzutage per VPN mit fremder IP-Adresse ins Internet einloggen.

Wie will man das kontrollieren?

Nur die dümmsten Internetnutzer wissen nicht, wie das geht.

Wer als mündiger Internetnutzer Casinospiele oder Glücksspiele anderer Art wie Wetten (Sportwetten etc.) tätigen will, sucht sich eh den Anbieter seiner Wahl und am Schluß entscheidet der Konsument, der Markt darüber, welcher Anbieter für seriös gehalten wird oder nicht.

Wer etwas als Schweizer lieber per Paypal im Ausland spielt wird bei https://www.online-casino-test.at fündig, um sich einen Casino-Anbieter zu suchen und wird das dort tun. Seriöse online Casinos findet man ennet der Grenze schon in Österreich, wenn man vergleichen möchte.

Letztlich ist – unabhängig davon, wie man das Ergebnis der Volksabstimmung gutheißt oder nicht nicht – nicht zu verhindern, daß Leute sich ihre Anbieter selbst aussuchen.

 

Unsichtbaren Text im Html-Kode eingeben

post on Juli 22nd, 2018
Posted in Tech allgemein

Oftmals ist es hilfreich, kleine Kommentare versteckt und unsichtbar im Quelltext machen zu können, damit man rasch eine Stelle im Html-Kode wiederfindet und weiß, wo man was ändern muß.

Das erleichtert das Suchen und alles geht schneller.

<!–Dies ist ein unsichtbarer Kommentar–>
<!—-Dies ist ein mehrzeiliger unsichbarer Kommentar
der hier unten weitergeht. // —->

Anmerkung:

Je mehr Bindestriche, desto besser findbar und auffälliger ist es.

Wieviele Bindestriche man macht, ist egal.

Magento: Bundesland entfernen / deaktivieren

post on Juni 17th, 2018
Posted in Webgestaltung ("webdesign") Tags:

In der Schweiz gibt es keine Bundesländer und selbst in Deutschland ist es unüblich, daß man beim Bestellen unnötig schikaniert wird, das Bundesland auswählen zu müssen.

Magento wurde in den USA programmiert und daher dieser Quatsch, denn die USA, die ja größer als Europa sind, die haben das als Pflichtangabe bei der Bestellung.

Dort muß man natürlich angeben, ob der Ort, an den man geliefert haben möchte, in Alaska oder beispielsweise in Texas oder in Kalifornien ist. Allein West- oder Ostküste sind ja riesige Strecken. Oder Nord-USA bei Kanada an der Grenze zu Süd-USA bei Mexiko an der Grenze sind riiiiesige Unterschiede.

Aber für die Schweiz oder Deutschland oder Österreich braucht es die Bundesland-Angabe nicht. Abgesehen davon einmal, daß die Schweiz Kantone und keine Bundesländer hat.

Unter System > Konfiguration > Allgemein > Bundesland Optionen kann man in neueren Versionen von Magento zum Glück diesen Quatsch abstellen.

Man muß hier die Angabe „Bundesland anzeigen wenn nicht erforderlich“ auf „Nein“ einstellen.

 

Schon wieder Ausfall Nic.ch gestern

post on Juni 16th, 2018
Posted in Nic.ch / Stiftung Switch

WordPress: Alle ausstehenden Kommentare löschen

post on Juni 16th, 2018
Posted in Tech allgemein

WordPress bietet komischerweise nicht die Möglichkeit, alle ausstehenden Kommentare auf einmal zu löschen.

Man kann immer nur ein paar markieren und dann löschen. Wer auf „Kommentare“ klickt, sieht immer nur die 20 letzten Kommentare angezeigt.

Bei rund 13.000 Kommentaren wie hier im Beispiel eine tagelange Arbeit.

Auch, angenommen, man möchte seinen Webseite mit WP auf eine kommentarlose Variante umstellen, z. B. weil es eine Firmenseite ist, die gar keine Blog und damit keine Kommentare braucht.

Vorher müssen aber erst sämtliche schon bestehenden Kommentare gelöscht werden.

Wer nun zehntausende Späm-Kommentare hat, muß eine wirklich ermüdende Arbeit wegen der Programmierung von WP über Tage ausführen und immer 20 Stück löschen.

Statt viele Tage Arbeit nur 1 Sekunde via Datenbank

Wer Zugriff auf seine SQL-Datenbank hat, kann jedoch dieses Problem innerhalb von einer Sekunde lösen!

Hierzu gebt ihr einfach folgenden Befehl ein:

// Lösche alle unerledigten Kommentare
DELETE from wp_comments WHERE comment_approved = ‚0‘;

// Lösche alle genehmigten Kommentare
DELETE from wp_comments WHERE comment_approved = ‚1‘;

// Lösche alle Spam Kommentare
DELETE from wp_comments WHERE comment_approved = ’spam‘;

// Lösche alle Kommentare die im Papierkorb sind
DELETE from wp_comments WHERE comment_approved = ‚trash‘;

Von 20 auf 999 erweitern

Wenn man nicht alle, sondern nur die noch ungeprüften löschen will und es manuell machen möchte, gibt es auch eine Lösung:

Oben rechts bei Kommentare auf „Ansicht ändern“ klicken:

Dann öffnet sich ein verstecktes Aufklappmenü:

Leider bockt WordPress dann. Es frißt sich zuerst der Brauser (browser) fest, dann kommt:

Auch bei Minderung auf statt 999 Einträge nur 400 Einträge kommt die gleiche Fehlermeldung.

Auch Eweiterung ist eine Möglichkeit

Wer sich mit PHP MyAdmin bzw. MySQL nicht so sicher fühlt kann auch auf Erweiterungen ausweichen, wobei ich nur mit der letztgenannten ganz unten klarkam aus Bangladesh.

Die anderen 2 seien der Vollständigkeit halber genannt.

Mit der letzten konnte ich ohne langes Studium und Nachlesen es innert Sekunden richten.

Hier fand ich keine Navigation / Bedienung: WPcommentcleaner/

Leider nur auf Englisch und kompliziert offenbar: „Delete pending comments“

Hiermit klappte es!

Delete Comments By Status

GMX: Das Geschäft mit den vergessenen Paßwörtern

post on Juni 15th, 2018
Posted in Mail-Vergleich

Wer ein paarmal sein Paßwort falsch eingibt oder es nicht mehr weiß, der kriegt sein Konto gesperrt.

Auch Sicherheitsfragen oder so Zeug gibt es nicht, sondern es ist alles gezielt drauf angelegt, den Kunden zu zwingen, eine teure 0900er-Nummer anzulegen.

Eclipso-Mail: Plötzlich gesperrt

post on Juni 15th, 2018
Posted in Mail-Vergleich Tags:

„Ihr Account wurde wegen zu vielen fehlerhaften Loginversuchen sicherheitshalber bis zum 16.06.2018 01:39:59 gesperrt. Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns bitte.“

2x vertippt beim Einloggen und dann kommt dieser Text.

Anstatt Paßwort-Hilfe oder Paßwort-zurücksetzen oder sonstwas.

Nach 2x vertippen oder falsch-erinnern bin ich noch kein Häcker, oder?

Das sollte doch auch Eclipso einleuchten!

Also wer Eclipso-Mail benützen möchte, sollte es nicht nehmen für Wichtiges. Zum Beispiel Kundenmails oder so.

Denn dann kann es beim 2maligem Vertippen passieren, daß man auf Geschäftsreise einfach mal nicht mehr in sein Mail-Konto kommt.

Nachtrag anläßlich Kommentar-Hinweis 16.06.2018:

Es wird nicht nach 2 sondern nach 5 Versuchen gesperrt, wobei sich Eclipso offenbar auch wochenalte Falscheingaben merkt, was kaum Sinn ergibt.

Offenbar ist die Sperre aber nur kurz.

Bleibt aber das Problem, daß man keine Paßwort-vergessen-Funktion hat oder anderweitig sein Paßwort zurücksetzen kann.

Wer keine private Telefonnummer und keine alternative Mail angegeben hat, dem bleibt nur, ein anderes Eclipso-Konto anzulegen und Eclipso speichert alles, was auf der alten Mailadresse eingeht und es gibt keine Möglichkeit, Zugang zu erhalten.

Nichtmal eine kostenpflichtige Möglichkeit, per Post oder Anruf über Sicherheitsfragen-Abfrage usw. usf.

Das ist nicht gerade sehr sicher.

Nachtrag 2

Sonst ist Eclipso sehr gut in meinen Augen. Eine gute Alternative zu gratis Maildiensten wie GMX etc.

„PayPal: Handeln Sie, um weiterhin Zugriff auf PayPal.com zu haben“

post on Juni 15th, 2018
Posted in Bezahldienste wie Paypal & Co. im Vergleich

Bevormundung nervt gewaltig. Vielleicht gefällt mir die neue Brauser-Version („browser version“) nicht oder es ist eine Erweiterung (ein „plugin“ oder „add on“ sagt man ja heute, wo man bald (falsches!) Englisch können muß um Deutsch zu verstehen) nicht mit ihr kompatibel, die ich brauche?

Also, was soll die Bevormundung?

Paypal sollte selbst einmal an seiner Sicherheit und Seriösität arbeiten!: Paypal-Erfahrungen

Bei PayPal kommt aktuell eine Meldung: „Handeln Sie, um weiterhin Zugriff auf PayPal.com zu haben“

Und weiter:

Ihr momentaner Webbrowser erfüllt nicht unsere Sicherheitsstandards und wird nicht mehr unterstützt. Aber keine Sorge, die Aktualisierung dauert nicht lange.

Weitere Infos

Um den neuen PCI Data Security Standard (PCI DSS) einzuhalten, der für alle Websites erforderlich ist, die Zahlungsdaten verarbeiten, unterstützt PayPal veraltete Webbrowser nicht mehr.

Während des Wechsels bleiben Ihre persönlichen Finanzdaten sicher. Sie müssen nur Ihren Browser auf jedem Gerät aktualisieren, mit dem Sie nach dem 30. Juni auf PayPal.com zugreifen. Die Aktualisierung ist ganz einfach. Führen Sie einfach die Schritte unten durch.

So aktualisieren Sie den Webbrowser:

Schritt 1: Finden Sie heraus, welchen Browser Sie verwenden, um über Ihren Computer, Ihr Tablet oder Handy auf PayPal.com zuzugreifen.

Schritt 2: Bestätigen Sie das empfohlene Desktop-Betriebssystem und die empfohlenen Browser, die Sie aktualisieren müssen.

Schritt 3: Öffnen Sie Ihren Webbrowser und befolgen Sie die Anweisungen zur Aktualisierung.

Wiederholen Sie die oben genannten Schritte für alle Geräte und Webbrowser, mit denen Sie auf PayPal.com zugreifen.

Wieder Nic.ch nicht erreichbar…

post on Juni 10th, 2018
Posted in Nic.ch / Stiftung Switch Tags: ,

EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

post on Juni 8th, 2018
Posted in Tech allgemein

Der Anwendungsbereich der neuen EU-Datenschutzverordnung, die am 25. Mai 2018 in Kraft tritt, ist so groß, daß viele Schweizer Unternehmen davon betroffen sein könnten. Die grössten Herausforderungen im Überblick

Die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU wird am 25. Mai 2018 in der gesamten Europäischen Union (EU) in Kraft treten. In einigen Fällen ist sie auch auf Unternehmen anwendbar, die ihren Sitz in der Schweiz haben.

Es ist wichtig, dass sich die Firmen, die von dieser Reform betroffen sein könnten, schon jetzt darum kümmern. Denn wenn sie tatsächlich betroffen sind, müssen sie unter anderem prüfen, ob ihre internen Prozesse, Richtlinien, Verträge und Datenschutzerklärungen kompatibel sind. Bei Verstössen gegen die Verordnung sind nämlich hohe Geldstrafen vorgesehen.

Welche Unternehmen sind betroffen?

Schweizer Unternehmen müssen sich an die DSGVO halten, wenn sie personenbezogene Daten von natürlichen Personen verarbeiten, die sich in der EU befinden, und falls die Verarbeitung dazu dient:

  1. diesen Personen Waren oder Dienstleistungen anzubieten (gegen Bezahlung oder unentgeltlich), oder
  2. das Verhalten dieser Personen zu verfolgen, sofern dieses Verhalten in den Mitgliedstaaten der EU erfolgt (Art. 3 Abs. 2 Buchst. a und b DSGVO).

Um zu bestimmen, ob die Aktivitäten eines Unternehmens, das seinen Sitz ausserhalb der EU hat, in den Anwendungsbereich der DSGVO fallen, müssen die Rechtsberater analysieren, ob eine Absicht besteht, Waren oder Dienstleistungen in die EU zu verkaufen. Hierbei können verschiedene Hinweise geprüft werden (z. B. die Erwähnung von Kunden, die sich in den Mitgliedstaaten befinden, oder von einer in der EU gängigen Währung). Im Fall von Art. 3 Abs. 2 Buchst. b DSGVO können die Experten analysieren, ob ein klarer Wille erkennbar ist, das Verhalten von natürlichen Personen im EU-Raum zu verfolgen (z. B. wenn sie die Nutzung von Profiling-Tools oder Google Analytics feststellen).

Was müssen die betroffenen Firmen unternehmen?

Schweizer Unternehmen, die von der neuen EU-Verordnung betroffen sind, müssen ab dem 25. Mai 2018 folgende Pflichten erfüllen:

  1. informieren und die Einwilligung der Person einholen, deren Daten verarbeitet werden
  2. „Privacy by design“ und „Privacy by default“ garantieren
  3. einen Vertreter in der EU benennen
  4. ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten erstellen
  5. Verletzungen des Datenschutzes an die Aufsichtsbehörde melden
  6. eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen

Die Geldbusse, die Unternehmen im Fall einer Datenschutzverletzung zahlen müssen, kann bis zu 4% des weltweiten Jahresumsatzes im vergangenen Geschäftsjahr betragen.

Wichtig ist auch zu wissen, dass gerade ein Schweizer Pendant zur DSGVO, ein neues Bundesgesetz über den Datenschutz, ausgearbeitet wird. Firmen, die sich schon auf die DSGVO eingestellt haben, dürften, wenn die Schweizer Version fertig ist, bei deren Umsetzung eine erhebliche Zeitersparnis haben.

Dieser Artikel erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Für weitere Informationen über die DSGVO nutzen Sie bitte die unten aufgeführten Links.

Quelle: Datenschutz-Grundverordnung der EU – Was Schweizer Unternehmen wissen müssen Kurz und Bündig von der Kanzlei Kellerhals-Carrard, Zürich (25. Mai 2017)

Mit Hilfe des Bundesamtes für Justiz BJ (August 2017)

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Stromverbrauch durch Bitcoin und andere Kryptowährungen

post on Juni 1st, 2018
Posted in Kryptowährungen Tags:

Der Stromverbrauch des Internets steigt ständig, nicht nur bei Bitcoin:
https://www.ethz.ch/de/news-und-veranstaltungen/eth-news/news/2015/03/wieviel-strom-braucht-das-internet.html

Komischerweise wird nur der Verbrauch bei Kryptowährungen besonders thematisiert.

Zudem wird besonders Solarstrom immer effizienter und billiger.

Die Technik schreitet also nicht nur beim Verbrauch fort, sondern auch bei der Stromerzeugung.

Und wieder Ausfall der Webseite von Nic.ch

post on Mai 31st, 2018
Posted in Domänen Tags: ,

Man kommt mit den Berichten gar nicht mehr nach, obwohl ich ja nicht jedesmal drüber schreibe.

Schon wieder ist Nic.ch, das Portal der Stiftung Switch für die Verwaltungs von CH-Domains nicht erreichbar.

Das soll das „sicherste Internet der Welt“ sein?

Kredit-Domains

post on Mai 31st, 2018
Posted in Domänen, Tech allgemein

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